Gewerbe bei Umzug

Hallo,

kann man bei einem Umzug sein altes Gewerbe ohne Kleinunternehmerregelung einfach abmelden und im neuen Bezirk ein neues Gewerbe nach Kleinunternehmerregelung anmelden?

Oder stehen diese im Zusammenhang, weil Fristen eingehalten werden müssen?

Hallo,

kann man bei einem Umzug sein altes Gewerbe ohne
Kleinunternehmerregelung einfach abmelden und im neuen Bezirk
ein neues Gewerbe nach Kleinunternehmerregelung anmelden?

ein neues oder einfach das alte ummelden?

Wenn das gleiche Gewerbe, dann einfach ummelden.
Beim neuen:
Da kommt es darafu an ob es ein genehmigungspflichtiges ist oder ob die anzeigepflicht reicht.

Oder stehen diese im Zusammenhang, weil Fristen eingehalten
werden müssen?

Es handelt sich um zwei lediglich anzeigepflichtige gewerbliche Nebenbeschäftigungen.

Es geht darum, ob es möglich ist, auf diese Weise auch gleich das Problem der Umsatzsteuererhebung und somit -abführung loszuwerden.

Das erste Gewerbe wäre Webdesign und das zweite allgemein Mediendesign.

Es geht darum, ob es möglich ist, auf diese Weise auch gleich
das Problem der Umsatzsteuererhebung und somit -abführung
loszuwerden.

Aha? Und wie? Das Gewerbesteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz sind zwei verschiedene paar Schuhe und haben nix miteinander zu tun. Weder hat das Umsatzsteuergesetz Einfluss auf das Gewerbesteuergesetz noch umgekehrt.

Weiterführende Lektüre derzeit im Brett „Existenzgründung“ zu finden. Stichworte: Kleingewerbe/ Nebengewerbe (welche definitv nicht existieren) und Kleinunternehmer (die gibt es)

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