Hallo,
ich brauche mal eine Expertenmeinung.
Bin seit letztes Jahr in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden (A6).
Die Arbeit hat mich leider krank gemacht.Durch die extrem hohe, monotone Arbeitsbelastung sowie Kollegenmobbing und Bandscheibenvorfälle, wurde ich erst einmal befristet auf zwei Jahre zur Ruhe gesetzt.
Da ich erst mitte 30 bin, möchte ich wieder ins Berufsleben einsteigen, jedoch um keinen Preis wieder an meinen alten Arbeitsplatz. Deshalb denke ich über eine Selbständigkeit nach. Einen kleinen Laden, mit dem man irgendwann seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.Das würde ich mir gern mit einem Existenzgründungsdarlehen finanzieren lassen.
da ich Kinder habe, brauche ich aber für die erste Zeit noch die Grundversorgung.
Nun die Frage:
-
Könnte es problematisch werden, während dieser zwei Jahre ein Gewerbe anzumelden?
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Würde es Anlass für meinen Arbeitgeber sein sofort eine erneute amtsärztliche Untersuchung einzuleiten?
-
was dürfte man neben den Versorgungsbezügen dazuverdienen?
Hallo sharina,
sei mir bitte nicht böse, ich werden aus Deiner Anfrage nicht so ganz schlau. Bist Du Arbeitnehmerin oder Beamtin?
Du sprichst von Deinem „Arbeitgeber“. Ist dieser Dein Dienstherr, dann bist Du Beamtin? Befindest Du Dich schon im einstweiligem vorzeitigem Ruhestand? Was sieht der Amtsarzt die Sozialprognose? Du siehst, Deine Anfrage ist ein großes Puzzel, dass ich zurzeit nicht zusammensetzen kann?
Fragen und Antworten zum Beamtenrecht und Zuverdiensten findest Du auch unter juris.de und dem Link Beamtenrecht.
Auch kann Deine lokale Gewerkschaft auf Deine Fragen näher eingehen, wenn die Zusammenhänge klarer sind.
Gruß
OnkelAtze
hallo atze,
sorry, hab mich etwas ungenau ausgedrückt. ja, bin Beamtin (A6). Befinde mich bereits im vorz. Ruhestand.
Ich werde in zwei Jahren eine weitere amtsärztliche Untersuchung machen müssen.
Möchte mich aber mit einem Gewerbe selbständig machen, da ich mich beruflich verändern möchte und aus gesundheitl. Gründen auch muß.
Hallo Sharina,
kein Problem. Ich habe mich inzwischen noch einmal belesen. Da gibt es das Beamtenversorgungsgesetz. Hier ist in verschiedenen Abschnitten der „Zuverdienst ohne Abzug“ von Beamten beschrieben, welche in den vorzeitigen oder in den (regel)zeitgerechten Ruhestand versetzt werden. Der Freibetrag ist auf jeden Fall mind. 325 €. Jetzt kommst es darauf an, ob Dir die Höchstgrenze von A4 (und davon dan 71,72%)als Ruhegehalt zugesprochen wird, oder in Deinem Fall ein anderer Bemessungsgrundsatz zählt. Das kann niemand, ohne Deinen Fall näher zu kennen beantworten (es gibt einfach zu viele Regelungen, die greifen könnten oder zu beachten sind). Ich kann Dir nur den guten Rat geben: falls Du rechtschutzversichert bist (beantrage bei Deinem Versicherungspartner ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Beamtenrecht) oder in einer Gewerkschaft, gehe zu diesen Fachleuten und lass Dich gründlich beraten. Lies Dir vorher die entsprechenden Gesetzestexte durch und versuche den Inhalt mit Deiner persönlichen Situation zu vergleichen. (Es sind schon viele Pensionansprüche von vorzeitigen Ruheständlern falsch berechnet worden). Wenn dann dieser Punkt geklärt ist, kannst Du Dich um die Regelungen des „Dazuverdienen“ kümmern.
Es tut mir leid, wenn ich Dir nicht in dem Maß helfen konnte, wie Du es Dir vorgestellt hast, aber Deine Situation ist nicht im Handumdrehen zu lösen.
Ich hoffe trotzdem, dass ich Dich ein wenig unterstützt habe.
Gruß
OnkelAtze
Hallo, leider bin ich derzeit in Urlaub und habe keine Gesetze vor Ort, evtl. melde ich mich aber noch mals.
Gruß Nero
Hallo, bei Vorrhuhestand aufgrund gesundheitlicher Probleme wird es massive probleme bei einer neuen Arbeit geben. Allerdings handelt es sich um Beamtenrecht und spezielle Ländervorschriften. Grundsätzlich muß dazu eh eine Genehmigung deiner Personalstelle vorliegen, daher am besten dort anfragen was zu beachten ist. Aber sehr wahrscheinlich führt das zu einer amtsärztlichen Untersuchung, da wer sich privat machen kann auch für den Dienstherren arbeiten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo 0179sharina!
Ich bedaure, aber kann bei diesem Problem leider nicht weiterhelfen.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Peter
hallo,
vielen Dank fürs Belesen, echt nett.
Eigentlich müsste ich mal wissen, ob das überhaupt möglich ist, mich selbständig zu machen.
Du hast mir jedenfalls ein Stück weiter geholfen.
Viele Grüße
kein Problem. Ich habe mich inzwischen noch einmal belesen. Da
gibt es das Beamtenversorgungsgesetz. Hier ist in
verschiedenen Abschnitten der „Zuverdienst ohne Abzug“ von
Beamten beschrieben, welche in den vorzeitigen oder in den
(regel)zeitgerechten Ruhestand versetzt werden. Der Freibetrag
ist auf jeden Fall mind. 325 €. Jetzt kommst es darauf an, ob
Dir die Höchstgrenze von A4 (und davon dan 71,72%)als
Ruhegehalt zugesprochen wird, oder in Deinem Fall ein anderer
Bemessungsgrundsatz zählt. Das kann niemand, ohne Deinen Fall
näher zu kennen beantworten (es gibt einfach zu viele
Regelungen, die greifen könnten oder zu beachten sind). Ich
kann Dir nur den guten Rat geben: falls Du
rechtschutzversichert bist (beantrage bei Deinem
Versicherungspartner ein Beratungsgespräch bei einem
Fachanwalt für Beamtenrecht) oder in einer Gewerkschaft, gehe
zu diesen Fachleuten und lass Dich gründlich beraten. Lies Dir
vorher die entsprechenden Gesetzestexte durch und versuche den
Inhalt mit Deiner persönlichen Situation zu vergleichen. (Es
sind schon viele Pensionansprüche von vorzeitigen
Ruheständlern falsch berechnet worden). Wenn dann dieser Punkt
geklärt ist, kannst Du Dich um die Regelungen des
„Dazuverdienen“ kümmern.
Es tut mir leid, wenn ich Dir nicht in dem Maß helfen konnte,
wie Du es Dir vorgestellt hast, aber Deine Situation ist nicht
im Handumdrehen zu lösen.
Ich hoffe trotzdem, dass ich Dich ein wenig unterstützt habe.
Gruß
OnkelAtze
Trotzdem danke, einen schönen Urlaub!Danke:Hallo, leider bin ich derzeit in Urlaub und habe keine Gesetze
vor Ort, evtl. melde ich mich aber noch mals.
Gruß Nero
Hallo Sharina,
auch für das „Leben“ nach dem Dienstverhältnis gibt es Regelungen. Da ich nicht weiss, in welchem Bereich Du tätig warst, kann ich auch hier nur wage und unter aller gebotener Vorsicht den Inhalt von Regelungen wiedergeben.
Zum Beispiel ist geregelt in welchem Zeitraum jemand noch nach seinem Aussscheiden aus dem Dienstverhältis nicht tätig sein darf, wenn es die vorherige Aufgabe im Dienstverhältnis berührt. Also Du siehst, ohne Deine Situation genau zu kennen, kann Dir niemand eine umfassende Antwort geben, die Dich ausreichend zufrieden stellt. Dafür ist diese Thematik einfach zu umfassend und berührt wahrscheinlich nicht nur ein Gesetz.
Gruß
OnkelAtze
Hallo ,da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Hallo, tut mir leid, aber da kann ich nicht viel zu sagen. Sicher ist aber, dass eine Arbeitsaufnahme, gleich welcher Art und Weise, bei einer vorübergehenden Zurruhesetzung als Folge eine Aufhebung in der Form haben würde, dass entweder eine Arbeitsaufnahme angeordnet wird oder eine Entlassung aus dem Dienst anstehen könnte. Wenn man etwas Hinzuverdienen möchte, egal ob noch im Dienst oder außerhalb bzw. in vorl. Ruhesetzung, muss man dies beim Arbeitgeber schriftlich beantragen und auf die Zustimmung warten. Die Hinzuverdienstgrenzen sind je nach Fall verschieden, betragen aber in der Regel nicht mehr als 330 Euro mtl. bis zum 65 Lebensjahr. Danach kann man so viel verdienen, wie man möchte. Im Übrigen sind alle Hinzuverdienste bei der Steuer anzumelden.
MfG E.G.
ich brauche mal eine Expertenmeinung.
Bin seit letztes Jahr in den vorzeitigen Ruhestand versetzt
worden (A6).
Die Arbeit hat mich leider krank gemacht.Durch die extrem
hohe, monotone Arbeitsbelastung sowie Kollegenmobbing und
Bandscheibenvorfälle, wurde ich erst einmal befristet auf zwei
Jahre zur Ruhe gesetzt.
Da ich erst mitte 30 bin, möchte ich wieder ins Berufsleben
einsteigen, jedoch um keinen Preis wieder an meinen alten
Arbeitsplatz. Deshalb denke ich über eine Selbständigkeit
nach. Einen kleinen Laden, mit dem man irgendwann seinen
Lebensunterhalt bestreiten kann.Das würde ich mir gern mit
einem Existenzgründungsdarlehen finanzieren lassen.
da ich Kinder habe, brauche ich aber für die erste Zeit noch
die Grundversorgung.
Nun die Frage:
-
Könnte es problematisch werden, während dieser zwei Jahre
ein Gewerbe anzumelden?
-
Würde es Anlass für meinen Arbeitgeber sein sofort eine
erneute amtsärztliche Untersuchung einzuleiten?
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was dürfte man neben den Versorgungsbezügen dazuverdienen?
- Könnte es problematisch werden, während dieser zwei Jahre
ein Gewerbe anzumelden?
Es wird auf jedenfall ein problem da du eigentlich Dienst/Berufsunfähig geschrieben bist.
- Würde es Anlass für meinen Arbeitgeber sein sofort eine
erneute amtsärztliche Untersuchung einzuleiten?
JA
- was dürfte man neben den Versorgungsbezügen dazuverdienen?
154 € ohne meldung möglich eine EXG ist ausgeschlossen…
LG
Hallo,
0179sharina
Das Gewerbe auf den Namen Deiner Frau anmelden, sonst
bekommst Du ärger.
ich brauche mal eine Expertenmeinung.
Bin seit letztes Jahr in den vorzeitigen Ruhestand versetzt
worden (A6).
Die Arbeit hat mich leider krank gemacht.Durch die extrem
hohe, monotone Arbeitsbelastung sowie Kollegenmobbing und
Bandscheibenvorfälle, wurde ich erst einmal befristet auf zwei
Jahre zur Ruhe gesetzt.
Da ich erst mitte 30 bin, möchte ich wieder ins Berufsleben
einsteigen, jedoch um keinen Preis wieder an meinen alten
Arbeitsplatz. Deshalb denke ich über eine Selbständigkeit
nach. Einen kleinen Laden, mit dem man irgendwann seinen
Lebensunterhalt bestreiten kann.Das würde ich mir gern mit
einem Existenzgründungsdarlehen finanzieren lassen.
da ich Kinder habe, brauche ich aber für die erste Zeit noch
die Grundversorgung.
Nun die Frage:
-
Könnte es problematisch werden, während dieser zwei Jahre
ein Gewerbe anzumelden?
-
Würde es Anlass für meinen Arbeitgeber sein sofort eine
erneute amtsärztliche Untersuchung einzuleiten?
-
was dürfte man neben den Versorgungsbezügen dazuverdienen?
Hallo!
Tut mir leid, da kann ich leider nicht helfen. Hoffe jemand anderes hilft Ihnen noch weiter!
Viel Glück für Ihr Vorhaben von meiner Seite aber trotzdem!
Gruß
Sebastian