In meinem Umfeld ist folgende Behauptung aufgetaucht:
Ein Freiberufler oder Gewerbetreibender kann die Netto-Kosten einer
Bewirtung nur zu 70%, aber die Umsatzsteuer/„Mehrwertsteuer“ zu 100% in seiner EÜR angeben.
Stimmt das mit den 100%?
Wenn „ja“, warum ist das so geregelt?
Gruß JoKu