Gewerbe: Bewirtungskosten u. Umsatzsteuer

In meinem Umfeld ist folgende Behauptung aufgetaucht:

Ein Freiberufler oder Gewerbetreibender kann die Netto-Kosten einer
Bewirtung nur zu 70%, aber die Umsatzsteuer/„Mehrwertsteuer“ zu 100% in seiner EÜR angeben.

Stimmt das mit den 100%?

Wenn „ja“, warum ist das so geregelt?

Gruß JoKu

Moin Joku,
das stimmt so! Schon seit langem.

§ 15 Abs. 1a UStG
http://www.steuerlinks.de/gesetz/ustg/par15.html
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustr-2008/r197…
http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/03/26/teil-1…

Viele Grüße
e

Danke für die ausführliche Antwort!

Gruß JK