Gewerbe einen Namen Geben

Hi,

ich bin Selbstständiger Kurierunternehmer.
Bis jetzt habe ich in meine Rechnungen immer Kurierunternehmen/NACHNAME von mir geschrieben.
Ich würde jetzt gerne dem ganzen einen Namen geben z.b. Fast Kurier (nur ein Beispiel).
Wie mache ich das und was muss ich beachten und wo mus ich das anmelden?

Danke

Hallo,
auf jeden Fall sollte der Name prägnant und dauerhaft sein. Weiterhin darf er nicht gegen „die guten Sitten“ verstoßen und ein Duplikat eines bestehenden Namens darstellen. Er sollte auch nicht verwechselbar sein. Als Kleinunternehmer ohne hochtrabende Rechtsform gib dem Pferd einen Namen 8mit Bezug zu Deiner Tätigkeit) und lass es laufen.
LG

ok das habe ich verstanden!
Kleinunternehmer bin ich ja nicht.
aber wo muss ich das ganze anmelden? und wie bekomme ich heraus ob der name schon vergeben st?

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Hi !

Bei einem Einzelunternehmen muss der Name, unter dem die Geschäfte betrieben werden nirgends angemeldet werden. Man sucht sich den Namen einfach aus und los gehts.

Ob der Name bereits vergeben ist, kann man über die Abfrage beim Unternehmensregister oder bei einem Blick ins Telefonbuch/Gelbe Seiten feststellen.

BARUL76

hää heisst das ich kann mir einfach so nen namen geben? aber dann kann es ja auch sein das in 2 wochen jemand die selbe idee hat und es dan 2 firmen gibt

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Servus,

Firmen gibt es nur, wenn Kaufleute diese zum HR anmelden.

Nicht jedes Einzelunternehmen hat/ist eine Firma.

Schöne Grüße

MM

Bei einem Einzelunternehmen muss der Name, unter dem die
Geschäfte betrieben werden nirgends angemeldet werden.

Ob der Name bereits vergeben ist, kann man über die Abfrage
beim Unternehmensregister oder bei einem Blick ins
Telefonbuch/Gelbe Seiten feststellen.

Ich kenne mich ja nicht aus, aber ist das nicht ein logischer Widerspruch? Wenn alle Kleinunternehmer ihr Unternehmen betreiben ohne den Namen zu melden, wieso sollte sich dann der Name in solchen Registern befinden?

Hallo,

hää heisst das ich kann mir einfach so nen namen geben? aber
dann kann es ja auch sein das in 2 wochen jemand die selbe
idee hat und es dan 2 firmen gibt

man kann sich auch z.B. „kurier-berlin“ beim Deutschen Marken- und Patentamt http://www.dpma.de/marke/recherche/index.html registrieren lassen. Dann gibt es nur noch den „kurier-berlin“, dessen Nase einem passt, im Zweifel das eigene Unternehmen. Allerdings ist natürlich nicht alles zu schützen. Mehr dazu unter dem Link oder im Rechtsbrett.

Gruß

osmodius

hallo

Ob der Name bereits vergeben ist, kann man über die Abfrage
beim Unternehmensregister oder bei einem Blick ins
Telefonbuch/Gelbe Seiten feststellen.

Noch besser ist es, bei google zu suchen und im Verzeichnis des dpma.

Außerdem damit auseinander setzen, welche Namen für ein Einzelunternehmen überhaupt zugelassen sind. Auch die Sache mit den Zusatz „Berlin“ unbedingt abklopfen.

Die meisten großen Städte haben eine Außenstelle des dpma. Die Menschen dort sind idR sehr kooperativ und helfen/informieren, wenn sie können. Oder es gibt kostenlose Infoveranstaltungen über die das Thema.

Kleinunternehmen gibts nur im steuerechtlichen Sinne.

Im gewerberechtlichen sinne bzw gem. BGB gibt man den
Vor und zu Namen an und zusätzlich eventuell noch eine
geschäftsbezeichnung an.
Die geschäftsbezeichnung hat m.E. rechtlich aber nichts zu sagen.

Also Peter Müller wäre der rechtlche Name, der auch bei der
gewerbeanmeldung angegeben werden muss.

Dazu könnte man noch eine Geschäftsbezeichnung wählen:
z.B. Peter Müller Kuriedienste oder sonstwas.

Dass mit den gleichen namen am gleichen Ort und ähnliches
gilt m.E. erst mal nur, wenn es sich um eine Firma (Kaufmann)
im rechtlichen sinne handelt.

Eine Firma (Kaufmannn) könnte man auch draus machen, wenn man das
Unternehemen ins HR eintragen läßt. Konstitutive Wirkung der Eintragung
bei Unternehmen, die keinen in kaufm. eingerichteten
Geschäftsbetrieb benötigen.

Deklaratorische wirkung der eintragung bei Unternhemen
die einen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb benötigen.

Nicht ganz einfach zu verstehen, die deutschen Gesetze.

Gewerbe kann Personen-, Sach- Fantasienamen haben
Hi !

Also Peter Müller wäre der rechtlche Name, der auch bei der
gewerbeanmeldung angegeben werden muss.

Nachdem die §§ 15a und 15b GewO ersatzlos aufgehoben worden sind, woraus leitet sich dieses MUSS bitte her?

Es besteht vollkommen freie Namenswahl. Es sind also weder Personennamen (Peter Müller) oder Sachnamen (Kurierdienst) vorgeschrieben, sondern es können, wie auch im Firmenrecht Phantasienamen verwendet werden.

BARUL76

Dann wird es wohl so sein.
ich sehe aber nicht ganz den Sinn darin, da es nicht unbedingt
der Rechtssicherheit dient.

Die neue Regelung im HGB,dass auch Phantasienamen erlaubt sind,
dient ja auch nicht der Rechstsicherheit.

Seinen Namen muss man ja uch nach wie vor bei der Gewerbeanmeldung
abgeben.

Und der Bürgeliche Name müßte ja auch Peter Müller sein.

Ich sehe jetzt noch nicht so ganz den Sinn in dem ganzen.

Zur Rechtssicherheit wäre es vielleicht aber sinnvoll,
man würde direkt sein gewerbe möglichst genau abgrenzen.

Hinweise hast Du ja schon genügend bekommen.
Ein Tipp noch:
achte bei der Namensgebung darauf, ob Du auch noch eine entsprechende
Domän bekommen kannst (möglichst mit „.de“)

(Werbewirksam, leichter für die Kunden zu behalten)