Kleinunternehmen gibts nur im steuerechtlichen Sinne.
Im gewerberechtlichen sinne bzw gem. BGB gibt man den
Vor und zu Namen an und zusätzlich eventuell noch eine
geschäftsbezeichnung an.
Die geschäftsbezeichnung hat m.E. rechtlich aber nichts zu sagen.
Also Peter Müller wäre der rechtlche Name, der auch bei der
gewerbeanmeldung angegeben werden muss.
Dazu könnte man noch eine Geschäftsbezeichnung wählen:
z.B. Peter Müller Kuriedienste oder sonstwas.
Dass mit den gleichen namen am gleichen Ort und ähnliches
gilt m.E. erst mal nur, wenn es sich um eine Firma (Kaufmann)
im rechtlichen sinne handelt.
Eine Firma (Kaufmannn) könnte man auch draus machen, wenn man das
Unternehemen ins HR eintragen läßt. Konstitutive Wirkung der Eintragung
bei Unternehmen, die keinen in kaufm. eingerichteten
Geschäftsbetrieb benötigen.
Deklaratorische wirkung der eintragung bei Unternhemen
die einen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb benötigen.
Nicht ganz einfach zu verstehen, die deutschen Gesetze.