Gewerbe eröffnen - Grundsatzfragen

Hallo W-W-W Mitglieder !

Ich habe nicht die unbedingte Absicht ein Gewerbe zu eröffnen aber mich interessieren die Grundbestimmungen die man dabei beachten muss.
So kann man als gewerbetreibender Schüler den Gewerbeschein beantragen für z.B. Computer Hard- & Software.

  1. Da man für seinen eigenen Betrieb auch Computer für Wartungsarbeiten benötigt ist es doch möglich, diese über sein Gewerbe am Ende des Jahres entstandenen Kosten der Mehrwertsteuer des Einkaufs zurückzubekommen oder? Im Klartext heißt das doch ich kann mit diesem Gewerbeschein Sachen für den privaten Gebrauch einkaufen und dann am Ende des Jahres die 16% Mwst zurückverlagen, da ich diese z.B. als Einrichtungsgegenstände gebrauche? In welchem Maße wird sowas nachgeprüft und legal und was passiert damit wenn ich das gewerbe wieder abmelde?
    Wie lange dauert es bis das Finanzamt/Gewerbeamt den Gewerbeschein zurückzieht, wenn man keine Gegenstände verkauft hat oder bzw. über welche Beträge muss man kommen?

  2. Wenn ich geringe Stückzahlen einkaufe ist es eventuell so, dass man die entsprechende Hardware bei großen Computervertreibern schon zu günstigeren oder gleichen Preisen bekommt als wenn man diese über den Gewerbeschein in Einzelmengen einkaufen würde??
    So kann man doch als Gewerbetreibender diese als „Endverbraucher“ einkaufen, wenn es sich um Einzelbestellungen handelt, um z.B. von den 2.Jahre Garantie entlastet zu sein, indem man seinem Händler(für Endverbraucher) diese im Schadensfall zusendet?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen, hoffentlich bekomme ich dadurch ein besseren Durchblick,
Frank Viatrofski

Hallo Frank,

  1. Da man für seinen eigenen Betrieb auch Computer für
    Wartungsarbeiten benötigt ist es doch möglich, diese über sein
    Gewerbe am Ende des Jahres entstandenen Kosten der
    Mehrwertsteuer des Einkaufs zurückzubekommen oder?

Das ist möglich, wenn Du Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes bist. Der Gewerbeschein ist ein Indiz dafür, aber der Schein alleine macht keinen Unternehmer aus. Entscheidend ist in erster Linie, dass Du Umsätze bewirkst (also Lieferungen und/oder Leistungen an Dritte ausführst). In zweiter Linie auch, dass Du die Absicht der Gewinnerzielung nachweisen kannst - dieses betrifft zunächst die einkommensteuerliche Beurteilung, aber über diese zwei Ecken kann im Fall der Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht) auch die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft angezweifelt werden.

Im Klartext
heißt das doch ich kann mit diesem Gewerbeschein Sachen für
den privaten Gebrauch einkaufen und dann am Ende des Jahres
die 16% Mwst zurückverlagen, da ich diese z.B. als
Einrichtungsgegenstände gebrauche?

Für alle abschreibungsfähigen Wirtschaftsgüter führst Du ein Anlagenverzeichnis, in dem offensichtlich nicht für das Unternehmen genutzte Dinge sofort und ohne weitere Prüfung ins Auge fallen.

In welchem Maße wird sowas
nachgeprüft und legal und was passiert damit wenn ich das
gewerbe wieder abmelde?

Bei einem offensichtlichen Missverhältnis zwischen Erträgen und Aufwendungen wird hier ohne Betriebsprüfung schon im Rahmen der Veranlagung schlicht um Auskunft gebeten, inwieweit die Dinge dem Betrieb dienen. Wenn Du den Betrieb aufgibst, entnimmst Du (umsatzsteuerpflichtig und ggf. gewinnerhöhend) alles, was vorher für den Betrieb angeschafft wurde und nicht im Betrieb verbraucht wurde, zum Gemeinen Wert: dem Wert, den ein Dritter dafür bezahlen würde. Das kann unter Umständen deutlich mehr sein als der Buchwert, besonders nach Vollabschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern.

Wie lange dauert es bis das Finanzamt/Gewerbeamt den
Gewerbeschein zurückzieht, wenn man keine Gegenstände verkauft
hat oder bzw. über welche Beträge muss man kommen?

Das Finanzamt kümmert sich nicht um den Gewerbeschein. In Zweifelsfällen erfolgen alle Veranlagungen unter dem Vorbehalt, daß auf Dauer Gewinne erzielt werden oder Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden kann. Die bleiben dann in diesem Punkt „offen“, d.h. ohne weiteres änderbar, und werden bei Betriebsaufgabe entsprechend geändert, wenn Du nicht zeigen kannst, welche Entwicklungen dazu geführt haben, dass das ursprüngliche Konzept nicht tragfähig war.

Zusammenfassend kann man sagen: Nicht alle, die an der Theke von ihren tollen Gewerbeverlusten erzählen, haben auch ihre Steuerbescheide gelesen und verstanden.

Die zweite Frage habe ich nicht verstanden, betreffend Preise für gewerbliche Abnehmer gilt grundsätzlich, dass es zwar Preislisten gibt, die aber mit den tatsächlich vereinbarten Preisen, Rabattierungen etc. nur bedingt in Zusammenhang stehen. Entscheidend für den Großhandel ist das Volumen Deiner Aufträge und der übrige Aufwand, den Du verursachst (Reklamationen, Zahlungsverzug, Umfang der mündlichen Kontakte etc.).

Schöne Grüße

MM

Hi!

Hallo W-W-W Mitglieder !

Ich habe nicht die unbedingte Absicht ein Gewerbe zu eröffnen
aber mich interessieren die Grundbestimmungen die man dabei
beachten muss.
So kann man als gewerbetreibender Schüler den Gewerbeschein
beantragen für z.B. Computer Hard- & Software.

  1. Da man für seinen eigenen Betrieb auch Computer für
    Wartungsarbeiten benötigt ist es doch möglich, diese über sein
    Gewerbe am Ende des Jahres entstandenen Kosten der
    Mehrwertsteuer des Einkaufs zurückzubekommen oder? Im Klartext
    heißt das doch ich kann mit diesem Gewerbeschein Sachen für
    den privaten Gebrauch einkaufen und dann am Ende des Jahres
    die 16% Mwst zurückverlagen, da ich diese z.B. als
    Einrichtungsgegenstände gebrauche? In welchem Maße wird sowas
    nachgeprüft und legal und was passiert damit wenn ich das
    gewerbe wieder abmelde?
    Wie lange dauert es bis das Finanzamt/Gewerbeamt den
    Gewerbeschein zurückzieht, wenn man keine Gegenstände verkauft
    hat oder bzw. über welche Beträge muss man kommen?

Es kann sein, dass sich da in der letzten zeit etwas geändert hat, aber vor ein 2-3 jahren, als ich noch ein Kleingewerbe für PC-Kram hatte, war es noch so, dass ich nur handeln durfte, NICHT reparieren etc. dafür bestand Meisterzwang (Handwerk). Falls das immer noch so ist, darfst Du (offiziell) nix warten, reparieren, zusammenbauen etc.!

Wenn Du einen PC für Dich anschaffst, musst Du den über mehrere Jahre abschreiben, kannst Du nicht gleich komplett ansetzen. Rein praktisch interessiert das bei Kleingewerben aber nicht wirklich jemanden, glaube ich. Naja, wenn Du so wenig verkaufst, dass es sofort ersichtlich ist, dass da ein Rechner zuviel ist, dann isses natürlich net so toll… :wink:

  1. Wenn ich geringe Stückzahlen einkaufe ist es eventuell so,
    dass man die entsprechende Hardware bei großen
    Computervertreibern schon zu günstigeren oder gleichen Preisen
    bekommt als wenn man diese über den Gewerbeschein in
    Einzelmengen einkaufen würde??

Ja, definitiv! Mit Media Markt und Co. kommst Du bei kleinen Mengen über Grosshändler nicht mit! Da musst Du Dich halt über den Service differenzieren bzw. glaubhaft machen, dass MM eh nur Schrott verkauft und es Sinn macht, ein paar Euro mehr zu investieren…

So kann man doch als Gewerbetreibender diese als
„Endverbraucher“ einkaufen, wenn es sich um Einzelbestellungen
handelt, um z.B. von den 2.Jahre Garantie entlastet zu sein,
indem man seinem Händler(für Endverbraucher) diese im
Schadensfall zusendet?

Rein theroretisch: Nein.
Praktisch: Klar, funktioniert.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen, hoffentlich
bekomme ich dadurch ein besseren Durchblick,
Frank Viatrofski

Grüße!
Iceman

Hallo!

Erstmal danke für alle Antworten!

@Iceman

So kann man doch als Gewerbetreibender diese als
„Endverbraucher“ einkaufen, wenn es sich um Einzelbestellungen
handelt, um z.B. von den 2.Jahre Garantie entlastet zu sein,
indem man seinem Händler(für Endverbraucher) diese im
Schadensfall zusendet?

Rein theroretisch: Nein.
Praktisch: Klar, funktioniert.

Wieso sollte das nicht klappen?
Der Kunde bestellt bei Mr.X eine Ware. Dieser gibst als Rechnungsdatum einfach das Bestelldatum an, zu welchem Zeitpunkt der Käufer die Ware bestellt hat.
Oder stell ich mir das nun falsch vor?

Danke und Gruss

Hallo!

@Iceman

So kann man doch als Gewerbetreibender diese als
„Endverbraucher“ einkaufen, wenn es sich um Einzelbestellungen
handelt, um z.B. von den 2.Jahre Garantie entlastet zu sein,
indem man seinem Händler(für Endverbraucher) diese im
Schadensfall zusendet?

Rein theroretisch: Nein.
Praktisch: Klar, funktioniert.

Wieso sollte das nicht klappen?
Der Kunde bestellt bei Mr.X eine Ware. Dieser gibst als
Rechnungsdatum einfach das Bestelldatum an, zu welchem
Zeitpunkt der Käufer die Ware bestellt hat.
Oder stell ich mir das nun falsch vor?

Verstehe grad nicht, worauf Du hinaus willst… also, für den Kunden, der bei Dir eine Ware bestellt (die Du dann wiederum bei deinem Händler bestellst), bist auf jeden Fall DU der Ansprechpartner im Gewährleistungsfall. Mit Dir hat er ja den Kaufvertrag. Du kannst die Ware dann dainerseits natürlich bei Deinem Händler mit Deiner Originalrechnung einreichen.

Das Rechnungsdatum ist das Datum, an dem Du Deinem Kunden die Ware lieferst (wenn wir mal Vorauszahlung u.ä. ausklammern), nicht das Bestelldatum.

Gruß,
Iceman

Hallo, danke für Deine Rückantwort, Iceman!

Wie verhält sich das eigentich mit der Mwst?
Ich kaufe die Ware bei einem Versand für Endverbraucer ein, wobei die 16% Mwst ja schon enthalten sind. Wenn ich diese Ware nun z.B. mit 12% Aufschlag weiterverkaufe, muss ich dann die Mwst nochmals neu berechnen bzw. wie sieht das steuerrechtlich so ungefähr aus?
Kann die 16% Mwst vom Endverbraucherversand am Ende des Jahres zurückgeholt werden?

Vielen Dank,
Frank Viatrofski

Hallo!
Wenn Du Dich nicht von der USt befreien lässt (geht bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze, die ich grad nicht mehr im Kopf hab), musst Du auf Deine Verkäufe USt berechenen und auch gesondert auf der Rechnung ausweisen. Du bist dann auch zur USt-Voranmeldung beim Finanzamt verpflichtet (zahlst also z.B. vierteljährlich USt im Voraus). Wenn Du bei einem Versand für Endverbraucher einkaufst, so ist das meiner Ansicht nach nicht weiter tragisch, da die ja auch die USt ausweisen auf ihrer Rechnung. Du kalkulierst dann natürlich mit dem Netto-Preis, auf den Du dann Deine Marge aufschlägst und dann auch wieder die USt.
Die USt Deiner Einkäufe ziehst Du als Vorsteuer wieder ab, dabei ist es egal, ob Du beim Groß- oder Einzelhandel kaufst.
Gruß,
Iceman

P.S.: Die zuständige IHK hat umfangreiches kostenloses Info-Material zur Gewerbeanmeldung/Existenzgründung. Wende Dich am besten mal an die.

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