Hallo W-W-W Mitglieder !
Ich habe nicht die unbedingte Absicht ein Gewerbe zu eröffnen aber mich interessieren die Grundbestimmungen die man dabei beachten muss.
So kann man als gewerbetreibender Schüler den Gewerbeschein beantragen für z.B. Computer Hard- & Software.
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Da man für seinen eigenen Betrieb auch Computer für Wartungsarbeiten benötigt ist es doch möglich, diese über sein Gewerbe am Ende des Jahres entstandenen Kosten der Mehrwertsteuer des Einkaufs zurückzubekommen oder? Im Klartext heißt das doch ich kann mit diesem Gewerbeschein Sachen für den privaten Gebrauch einkaufen und dann am Ende des Jahres die 16% Mwst zurückverlagen, da ich diese z.B. als Einrichtungsgegenstände gebrauche? In welchem Maße wird sowas nachgeprüft und legal und was passiert damit wenn ich das gewerbe wieder abmelde?
Wie lange dauert es bis das Finanzamt/Gewerbeamt den Gewerbeschein zurückzieht, wenn man keine Gegenstände verkauft hat oder bzw. über welche Beträge muss man kommen? -
Wenn ich geringe Stückzahlen einkaufe ist es eventuell so, dass man die entsprechende Hardware bei großen Computervertreibern schon zu günstigeren oder gleichen Preisen bekommt als wenn man diese über den Gewerbeschein in Einzelmengen einkaufen würde??
So kann man doch als Gewerbetreibender diese als „Endverbraucher“ einkaufen, wenn es sich um Einzelbestellungen handelt, um z.B. von den 2.Jahre Garantie entlastet zu sein, indem man seinem Händler(für Endverbraucher) diese im Schadensfall zusendet?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen, hoffentlich bekomme ich dadurch ein besseren Durchblick,
Frank Viatrofski
