Firma durch Eintragung bei der IHK ???
**> wenn Fritzchen jetzt richtig Umsatz dreht, dann kann er seine
Firma bei der IHK anmelden und er wird „Vollkaufmann“**
Hallo …
wenn Fritzchen seine „Firma“ bei der IHK anmeldet, dann erklärt er sich mit der Eintragung nicht zum Kaufmann, sondern bestenfalls zum Trottel !!!
Das Register der Kaufleute (Handelsregister) in einem Amtsgerichtsbezirk, wird nach wie vor von den Amtsgerichten geführt und nicht von der IHK.
Fritzchen Klein kann auch keine OHG gründen, denn hierzu fehlt ihm der Partner (mindestens zwei Gesellschafter) !
Ferner schreiben Sie:
**> wenn Fritzchen jetzt richtig Umsatz dreht, dann kann er seine
Firma bei der IHK anmelden und er wird „Vollkaufmann“
dann kann er firmieren:
Fritzchen Klein oHG
oder
Fritzchen Klein und Hans Groß GbR
oder
Fritzchen Klein KG**
Alle diese drei Varianten sind kompletter Blödsinn, denn:
Eine OHG kann er nicht gründen, weil hierzu mindestens zwei Gesellschafter erforderlich sind, er ist aber alleine;
Eine GbR kann es nicht sein, weil es sich um einen Kaufmann handelt, dann wäre bestenfalls eine OHG möglich, die aus zuvorgenannten Gründen nicht möglich ist;
Eine KG kann es gleichfalls nicht sein, weil auch hierzu mindestens zwei Personen (Komplementär und Kommanditist) erforderlich sind.
Bitte… wem von den Fragenden sollen Ihre Antworten etwas nutzen, wenn sie derart falsch sind… oder ist es Ihre Absicht die Forumsteilnehmer vorsätzlich falsch zu informieren ???
MfG
BEBOUB
http://www.1-2-3-Businessplan.de