Wenn du keine anderen Einkünfte hast, und dem Finanzamt glaubhaft machen möchtest, dass es sich hierbei um Liebhaberei handelt und keine Gewinnergebnisse erzielt werden wollen, dann nein.
Ansonsten ja.
-Mehrwertsteuer auf Preise aufschlagbar?
Ja, kannst du. Unter einem Umsatz von DM 32.500 im Vorjahr
und einem zu erwartenen Umsatz von DM 100.000 im laufenden Jahr bist du automatisch von der Umsatzsteuer befreit, weil Kleinunternehmer. §19 Abs.1 UStG.
Auf diese Befreiung kannst du aber verzichten, dazu genügt ein formloses Schreiben an das FI-Amt. §19 Abs.2–Wichtig: bindet dich für 5 Jahre.
-Ab welchen Gesamtumsatz p.a. gilt das alles (oder ist es
unabhängig davon)?
----siehe oben—
Gruss Alex
Ps.: Wenn falsch, bitte berichtigen, auch ich bin noch lernfähig
Wenn du keine anderen Einkünfte hast, und dem Finanzamt
glaubhaft machen möchtest, dass es sich hierbei um Liebhaberei
handelt und keine Gewinnergebnisse erzielt werden wollen, dann
nein.
Ansonsten ja.
hmmm. nicht korrekt! wenn jemand ein gwerbe anmeldet, kann nicht mehr von liebhaberei gesprochen werden. seit neuestem ist es auch schwer einem nebenberuflichen AMWAY vertrieb, der nur nach feierabend und wochenende läuft und immer nur steuerlich zu berücksichtigende verluste hervorbringd, den status liebhaberei zukommen zu lassen.
liebhaberei ist daher nur bei nebentätigkeiten anzunehmen (unter voraussetzungen), bei hauptberuflich veranlasster tätigkeit kann man auch nicht von liebhaberei sprechen, selbst wenn das unternehmen 20 jahre lang nur verluste abwirft (z.b. auf grund hoher abschreibungen einer anschaffung…)
die sache mit der kleinunternehmerregelung kann auch konkludent ausser kraft gesetzt werden, indem du einfach 16% USt auf deinen rechnungen ausweist, denn das ist für den Klein - U ja nicht erlaubt…
diese wahl sollte aber gut überdacht werden, weil sie sich nur bei konstanter (in den naechsten sagen wir 10 jahren) umsatzsumme unter 30000,- dm lohnt.
z.b. derjenige der in anfangsjahren seiner tätigkeit wenigste umsaetze macht und ggf. abziehbare vorsteuer verschenkt nur um nicht ust abzuführen, verschenkt diese, wenn er später eh kein klein-u mehr sein kann, weil er über die maßgeblichen umsatzgrenzen kommt …
auch sollte man bedenken, das sich die USt erfolgsneutral auswirkt und kein kostenfaktor in dem sinne ist. die klein-u regelung ist er eine erleichterung für den nebenberuflichen, der nicht so viel papierkrieg mit dem FA haben will…
hmmm. nicht korrekt! wenn jemand ein gwerbe anmeldet, kann
nicht mehr von liebhaberei gesprochen werden. seit neuestem
ist es auch schwer einem nebenberuflichen AMWAY vertrieb, der
nur nach feierabend und wochenende läuft und immer nur
steuerlich zu berücksichtigende verluste hervorbringd, den
status liebhaberei zukommen zu lassen.
hmmm, schon korrekt. Ob es ein Ziel des Unternehmers ist sein Unternehmen gewinnfrei zu fahren ist natürlich fraglich, aber nicht unmöglich. Das liegt ja immer noch ein seiner Einstellung. Aus diesem Grunde hab ich ja auch geschrieben, wenn du dem Finanzamt glaubhaft machen willst…
Ist schwer, aber halt nicht unmöglich.
die sache mit der kleinunternehmerregelung kann auch
konkludent ausser kraft gesetzt werden, indem du einfach 16%
USt auf deinen rechnungen ausweist, denn das ist für den Klein
U ja nicht erlaubt…
Dieses beinhaltet der §19 Abs.2 UStG, strenggenommen müsstes du einen Brief an das FI-Amt schicken, die akzeptieren nes aber auch so.
z.b. derjenige der in anfangsjahren seiner tätigkeit wenigste
umsaetze macht und ggf. abziehbare vorsteuer verschenkt nur um
nicht ust abzuführen, verschenkt diese, wenn er später eh kein
klein-u mehr sein kann, weil er über die maßgeblichen
umsatzgrenzen kommt …
auch sollte man bedenken, das sich die USt erfolgsneutral
auswirkt und kein kostenfaktor in dem sinne ist.
Ob es sich letztendlich lohnt, USt aufzuschlagen oder nicht, muss m.E. immer der Einzelfall entscheiden.
Sie bringt Geld bei Kunden, die die Mehrwertsteuer problemlos zusätzlich zum Honorar bezahlen.
Sie kostet Geld bei Kunden, die feste Sätze haben und sich weigern die MwSt zusätzlich zu bezahlen.
Dazwischen gibt es eine Grauzone von privaten Kunden, komunalen Stellen etc., von denen manche zwar die MwSt zusätzlich zum Honorar zahlen. Zu prüfen istob diese nicht eventuell ohne MwSt zu einem höheren Honorar bereit wären. Da halt einfach mal fragen.
Das alles gilt natürlich nur für die angesprochene Kleinunternehmensform.
Bei Umsätzen über genannte Zahlen hat es sich sowieso erledigt.
Gruss Alex
Wenn du keine anderen Einkünfte hast, und dem Finanzamt
glaubhaft machen möchtest, dass es sich hierbei um Liebhaberei
handelt und keine Gewinnergebnisse erzielt werden wollen, dann
nein.
Ansonsten ja.
hmmm. nicht korrekt! wenn jemand ein gwerbe anmeldet, kann
nicht mehr von liebhaberei gesprochen werden. seit neuestem
ist es auch schwer einem nebenberuflichen AMWAY vertrieb, der
nur nach feierabend und wochenende läuft und immer nur
steuerlich zu berücksichtigende verluste hervorbringd, den
status liebhaberei zukommen zu lassen.
— das mit a… ist auch beileibe keine liebhaberei
gruss - digi