Ich hab vor mich über Ebay selbstständig zu machen, meine frage ist muss ich von anfang an gewerbe anmelden? oder kann ich eine bestimmte Zeit privat verkaufen um zu schaun ob es sich lohnt und anschließen das Rückwirkend Anmelden??
Gehen tut alles, ob dies auch gut ist ist die andere Frage. I.d.R. solltest du im Vorfeld ein genaues Konzept haben, den Markt beobachten und bewerten und im Anschluss entscheiden, ob dies der richtige Weg für dich und ein Gewerbe ist.
Als weitere Vorbereitung empfiehlt es sich, sich rechtzeitig über Pflichten gewerblicher Verkäufer zu informieren http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae…
Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Ich hab vor mich über Ebay selbstständig zu machen, meine
frage ist muss ich von anfang an gewerbe anmelden? oder kann
ich eine bestimmte Zeit privat verkaufen um zu schaun ob es
sich lohnt und anschließen das Rückwirkend Anmelden??
ich versuche mal zu übersetzen:
Du möchtest erstmal die fälligen Steuern und Abgaben hinterziehen, dich vor den gesetzlichen Regelungen bezgl. des Verbrauchsgüterkaufs drücken um dir einen Wettbewerbsorteil zu verschaffen und dann, wenn es läuft, nachträglich den Umsatz anmelden? Und wenn es nicht läuft, bleibt das Schwarzgeld im Sparschwein? Und wegen des Widerufsrechts und der Gewährleistung schreibst Du alle Käufer im Nachhinein an?
Wenn ich soetwas lesen, freue ich mich doch über jeden Steuer-Euro, den ich wohl oder übel brav und korrekt abführe. Ist Herr Zumwinkel dein Vorbild? Wahrscheinlich siehst auch Du in diesem Menschen einen echten Mistkerl. Aber wenn es der eigenen Geldbörse dient, muss man schonmal Fünfe gerade sein lassen. Recht und Gesetz hat eingehalten zu werden (aber nur von den anderen).
sobald du gewerblich handelst, musst du auch ein Gewerbe abmelden, bei Ebay das Konto entsprechend kennzeichnen und die einzelnen Verkäufe steuerlich erfassen.
Es gibt genügend Menschen, die nur auf solche wie dich warten, die denken sie können bei Ebay das Geld am Staat vorbei ziehen…
Also fang von Anfang an sauber an, dir entstehen dadurch auch keine Nachteile. Wenns läuft dann läufts und wenn nicht dann nicht (was für eine Feststellung!).
Deine Idee, zunächst prvat zu verksaufen und dann, wenn es läuft ein Gewerbe anzumelden ist gar nicht so schlecht. Aber warum willst Du das Gewerbe rückwikend anmelden? Was Du vor der Gewerbeanmeldung privat verkauft hast interessiert das Finanzamt nicht. Du darfst die privat verkaufte Ware natürlich bei der Vorsteuer nicht geltend machen.
Deine Idee, zunächst prvat zu verksaufen und dann, wenn es
läuft ein Gewerbe anzumelden ist gar nicht so schlecht. Aber
warum willst Du das Gewerbe rückwikend anmelden? Was Du vor
der Gewerbeanmeldung privat verkauft hast interessiert das
Finanzamt nicht. Du darfst die privat verkaufte Ware natürlich
bei der Vorsteuer nicht geltend machen.
wenn das ganze mit Gewinnerziehlungsabsicht gemacht wird, gilt es auch von Anfang an als gewerblich. Ob ein Gewerbe angemeldet ist oder nicht, ist auch nicht unbedingt relevant. Steuern aus Gewinnen sind von Anfang an abzuführen. Wenn man in der Testphase nichts verdient, fallen natürlich auch keine oder nur wenig Steuern an.
Sonst würde ja erstmal jeder Handwerksbetrieb in der Startphase BAT (Bar auf Tatze) arbeiten, bis es „richtig“ läuft. Das ist aber, zumindest in einem rechtlichen Rahmen, nicht möglich.