Hallo zusammen,
ich würde gerne ein Gewerbe im Handel eröffnen.
Das ganze soll ein Online-Shop werden, indem gewisse
Artikel gegen einen Pauschalpreis verliehen werden.
Als Beispiel:
Artikel A wird von mir mit 30€ eingekauft.
Der Kunde leiht den Artikel für eine wochenpauschale von 6€ aus.
Muss ich jetzt bei jedem wöchentlichen Verleih auf die 6€ Umsatzsteuer zahlen, oder nur auf den Anschaffungspreis? Es kommt beim Verleih lediglich zu einer Dienstleistung, und nicht zu einem fixen Verkauf.
Gibt es für „Verleih“ irgendwelche Sonderregelungen(in Bezug auf Steuergeschäfte? Das ganze könnte man wie eine Videothek betrachten.
Vielen Dank vorab
Chris