Gewerbe für Verleih-Dienste

Hallo zusammen,

ich würde gerne ein Gewerbe im Handel eröffnen.
Das ganze soll ein Online-Shop werden, indem gewisse
Artikel gegen einen Pauschalpreis verliehen werden.

Als Beispiel:

Artikel A wird von mir mit 30€ eingekauft.
Der Kunde leiht den Artikel für eine wochenpauschale von 6€ aus.
Muss ich jetzt bei jedem wöchentlichen Verleih auf die 6€ Umsatzsteuer zahlen, oder nur auf den Anschaffungspreis? Es kommt beim Verleih lediglich zu einer Dienstleistung, und nicht zu einem fixen Verkauf.

Gibt es für „Verleih“ irgendwelche Sonderregelungen(in Bezug auf Steuergeschäfte? Das ganze könnte man wie eine Videothek betrachten.

Vielen Dank vorab

Chris

Hallo Chris,
da muß Du für den Umsatz des ganzen Monats 19% MwsT zahlen, auch beim Verleih.
Das heißt Einkauf MwsT - Verleihumsatz MwsT = Überschuß ans Fianzamt oder Minus bekommst Du vom Fianzamt wieder.
Gruß Claus

Hallo Chris, vielen Dank für Deine Anfrage.
Wenn Du ein Gewerbe anmeldest muß Du Dich entscheiden, ob Du es als Kleingewerbe oder „normal“ anmeldest.
Beim Kleingewerbe bist Du nicht Umsatzsteuerpflichtig sofern Du keinen Gewinn über (ich glaube) 17500 EUR im Jahr erzielst. Dein Steuerberater oder die auf dem Gewerbeamt können Dir das genauer sagen. D.h. Du bezahlst bei der Anschaffung den vollen Preis incl. Mwst. kanst Dir die Vorsteuer jedoch beim Finanzamt nicht zurückholen. Beim Verleih vermietest Du den Artikel zu Deinem Preis und darfst die Mwst. nicht ausweisen (somit auch nicht ans FA abführen) und mußst einen Hinweis auf Dein Kleingewerbe auf Deiner Rechnung angeben.
Wenn Du ein „normales“ Gewerbe anmeldest, kannst Du die die Umsatzsteuer (Ust) vom FA holen, musst beim Verleih aber die Mwst. ans FA abführen und eine Ust.-Erklärung abgeben. Je nachdem, ob Du mehr kaufst oder vermietest, bekomst Du was zurück oder must Du was zahlen. Unabhängig davon wird Dein Gewinn zu Deinem Einkommen hinzugerechnet, wenn Du noch einen anderen Job machst und Du zahlst Einkommensteuer. Zahlen musst Du in jedem Fall…
Lass Dir das am Besten von einem Steuerberater erklären.

Viele Grüße

Alex

Hallo,
der Verleih stellt eine sonstige Leistung dar, die umsatzsteuerpflichtig ist. Es fällt auf jeden Verleihvorgang Umsatzsteuer an.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo SAWELITEPAIN

Da bin ich leider der falsche ansprechpartner.
Frag doch mal in einer Videothek nach wie die das Regeln, die müssten das doch wissen.

Levitron
www.kopisoft.de

Als Gewerbetreibender in diesem Fall sind alle Einnahmen anzugeben und entsprechend abzuführen. Hängt aber vom Jahresumsatz ab. Es handelt sich hierbei nicht um geistige Dienstleistung, ähnlich wie bei Bsp. einem Designer(verkauf von geistigem Eigentum), sondern um ein Warengeschäft, wenn auch nur zu Leihgabe.
Sonderregelungen beim Verleih? Mir pers. keine bekannt, jedoch kann evtl. ein anderer Experte dem etwas zufügen-

Guten Tag,

ich weiss leider nicht. Einen Steuerberater aufsuchen!

Gruss,

Pascal

Hallo Chris,
ich würde erstmal nahelegen einen Steuerberater oder einen Kurs für Selbständige aufzusuchen, wo alles im Groben erklärt. Denn es ist schon oft vorgekommen, dass jemand auf die Nase gefallen ist, weil er Kleinigkeiten wie Umsatzsteuerpflicht oder ähnliches nicht gewusst.

Da du den Artikel regelmäßig verleihst, fällt auch Umsatzsteuer an. In der Regel beträgt diese 19 %. Die musst du monatlich anmelden und abführen und zwar RECHTZEITIG zum Stichtag - und das beides. Ansonsten fallen zusätzliche Kosten an.

Auf der Rechnung muss dann natürlich auch die richtige Umsatzsteuer und Steuersatz ausgewiesen sein.

Gruß und viel Erfolg

Hallo,

Sie müssen auf ihren Gesamtumsatz im Monat Umsatzsteuer bezahlen,davon können Sie ihre Ausgaben(einkauf der Artikel, kosten im Internet usw. abziehen).Bleibt ihnen nicht mehr als 400.-€ monatlich dann sind sie wahrscheinlich steuerbefreit.Jedenfalls müssen sie sich Freiberuflich auf die geringste Basis anmelden.Mehr weiss ich leider nicht.

Gruß
monika61

Jede Dienstleistung unterliegt der UST. Der Kauf der Ware ist eine Sache, der Verleih eine zweite.
Viel Glück - mfg. maluzo

Hallo SAWELITEPAIN,

auf den Einkauf werden MwSt. bezahlt und auf den Verleih UmSt., am Ende eines jeden Monats sollte ein Gewinn gemacht werden.

Das heisst UmSt. weniger MwSt. = das was sie an das Finanzamt abführen.

Hinzu kommen natürlich noch andere Faktoren wie z.B.

Pacht, Nebenkosten, Anschaffungen etc.

Mfg

Angela06

Hallo,

für die Umsatzsteuer gibt es zwei Methoden

  1. sog. Kleinunternehmer (Umsätze > 19 % USt = 4,80 € Vorsteuer
    Verleih-umsätze (10 mal) >> 10 x 6 € x 19 % =9,60 € USt > Zahlung ans Finanzamt.

Man könnte meinen, dass Sie hier 9,60 Zahlung abzgl. 4,80 € Erstattung = 4,80 € ans Finanzamt zahlen müssten.
Wenn Sie die Umsatzsteuer allerdings auf Ihre Kundschaft umlegen > dann zahlt diese die USt.

Hallo Chris,

bei einem gewerblichen Verleih ist auf jeden Verleihpreis die Umsatzsteuer drauf zurechnen.

Die Mehrwertsteuer beim Kauf kannst Du als Vorsteuer beim Finanzamt zurückbekommen; die Mehrwertsteuer auf den Verleihpreis mußt Du ans FA abführen.

Es gibt Vereinfachnungsregelungen von der monatlichen Zahlung bei geringfügigem Umsatz.

Spreche das FA an.

Sonderregelungen sind mir nicht bekannt; bei einer Videothek ist im Verleihpreis die Mehrwertsteuer auch enthalten, wird aber nicht - wie bei jedem Bäcker und Fleischer - nicht gesondert ausgewiesen.

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www.haus-sabine-direkt.de

Alles Gute

Stefan Seidel

Hallo Chris
Leider weiß ich in dieser Branche zu wenig als das ich dir da helfen könnte.
Ich hoffe du findest eine Antwort
LG Mausi123