Gewerbe geführt ohne Gewerbeschein Strafe?

Hallo, Person A hat ein angemeldetes Gewerbe und da Person A mal ärger bei Ebay hatte, hat Person A unter dem Namen seiner Frau bei Ebay gehandelt.
Zahlungen gingen auf ihr Konto und Paypal Zahlungen das von Person A.
Die Frau hat kein Gewerbe und es wurde auch nicht sehr viel Umsatz gemacht.
Wäre das Gewerbe angemeldet gewesen, hätten sie die Grenze von 17.500€ nicht überschritten und sie wäre Umsatzsteuerbefreit gewesen.
Da es mal eine Anzeige gab weil jemand nicht schnell genug sein Geld wieder bekommen hat, hat Person A damals bei der Aussage zu diesem Fall angegeben das nur er etwas mit dem Fall zu tun hat und seine Frau nicht.
Ihm wurde damals gesagt da es seine Frau ist, wäre das schon in Ordnung auf ihren Namen bei Ebay zu verkaufen.
Jetzt kam der Anruf von der Polizei das beide zum Revier kommen sollen wegen einer Kontoverdichtung und das der Staatsanwalt vermutet das ohne Gewerbe gehandelt wurde.

Bekommen beide jetzt ärger weil die Frau kein Gewerbe angemeldet hat.
Ist das Steuerhinterziehung und wird ordentlich bestraft?
Soll Person A sich jetzt einen Anwalt nehmen oder erst einmal abwarten was überhaupt kommt?
Was kann man machen um nicht all zuviel stress zu bekommen?

Hallo, Person A hat ein angemeldetes Gewerbe und da Person A
mal ärger bei Ebay hatte, hat Person A unter dem Namen seiner
Frau bei Ebay gehandelt.
Zahlungen gingen auf ihr Konto und Paypal Zahlungen das von
Person A.
Die Frau hat kein Gewerbe und es wurde auch nicht sehr viel
Umsatz gemacht.
Wäre das Gewerbe angemeldet gewesen, hätten sie die Grenze von
17.500€ nicht überschritten und sie wäre Umsatzsteuerbefreit
gewesen.
Da es mal eine Anzeige gab weil jemand nicht schnell genug
sein Geld wieder bekommen hat, hat Person A damals bei der
Aussage zu diesem Fall angegeben das nur er etwas mit dem Fall
zu tun hat und seine Frau nicht.

Ihm wurde damals gesagt da es seine Frau ist, wäre das schon
in Ordnung auf ihren Namen bei Ebay zu verkaufen.

Nein, diese Aussage ist falsch gewesen.

Jetzt kam der Anruf von der Polizei das beide zum Revier
kommen sollen wegen einer Kontoverdichtung und das der
Staatsanwalt vermutet das ohne Gewerbe gehandelt wurde.

Bekommen beide jetzt ärger weil die Frau kein Gewerbe
angemeldet hat.

Zuerst einmal bei der Polizei erfragen, gegen wen warum ermittelt wird; hier muß weder Mann noch Frau sich zu den Vorwürfen äußern, man muß lediglich Angaben zu seiner Person machen.
Da kommt dann direkt bei Beginn der „Vernehmung“ die Frage der Polizei: wollen sie sich zu den Vorwürfen äußern?

Antwort: Nein, will ich nicht, dazu äußert sich mein Rechtsanwalt.

Hier hilft auch direkt kein Rechtsanwalt, weil der Anwalt ja erst wissen muss, was Mann&Frau vorgeworfen wird.

Ist das Steuerhinterziehung und wird ordentlich bestraft?

Man weiß ja noch nicht, was vorgeworfen wird, also wäre die Antwort reine Spekulation.

Soll Person A sich jetzt einen Anwalt nehmen oder erst einmal
abwarten was überhaupt kommt?

Auf alle Fälle sollte man zur Polizei, sonst kommen die zu Mann&Frau
und einmal sich anhören, was wem vorgeworfen wird.

Wegen Steuerhinterziehung sind die eigentlich nicht zuständig, m.W.

Bis dahin und dennoch schönen Tag und schönes WE.

Was kann man machen um nicht all zuviel stress zu bekommen?

Eigentlich geht es um die Kontoverdichtung aber der Polizist wird in der Vernehmun Fragen ob die Frau zu diesem Zeitpunkt ein Gewerbe hatte und das muss dann leider verneint werden.

Dann weiß der Staatsanwalt ja bescheid und würde es dann weiter geben an das Finanzamt und dann sieht es böse aus oder?

Wie würde es dann weitergehen?

Bei welchem Tatvorwurf z.B sollten sie die Aussage verweigern und sich einen Anwalt nehmen.

Wäre es besser wenn sich Person A und die Frau selbst Anzeigen in diesem Fall oder die dinge so hinnimmt wie sie sind?