Gewerbe gekündigt, wie geht es weiter...?

Hallo,
ich habe meinem Mieter schriftlich gekündigt, der immer zu spät zahlt und nun mit 2 Mieten im Rückstand ist.
Dieser hat nun über eine Anwältin einen Widerspruch geschrieben und die fälligen Mieten bezahlt.
Da ich keine Möglichkeit einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Mieter sehe, habe ich die Kündigung bestehn lassen.
Was muss ich machen, wenn der Mieter zum genannten Zeitpunkt nicht auszieht?
Es ist ein Gewerbe.
Vielen Dank im voraus

Hallo a1,

nach meinem Wissen wird die Kündigung bei Nach - Zahlung innerhalb von zwei Monaten ab Kündigung unwirksam.

Es ist Ihnen unbenommen, sich das anwaltlich auf bundesweite Wirksamkeit (Landesgesetze / Bundesgesetzgebung) hin bestätigen zu lassen.

Wenn dem so ist, können Sie nur wieder die nächsten zwei zahlungsfreien Monate abwarten und erneut kündigen.

Sollte es eine weitere Anzahl von untragbaren Aspekten geben, die unabhängig von der schleppenden Zahlung als Kündigungsgrund dienen, werden Sie sich besser von einem Anwalt beraten lassen.

Sollten Sie ihn so schnell los werden können, wie Sie gerne hätten, lassen Sie sich vom nächsten Mieter eine Vermieterbestätigung aushändigen, in der der Vormieter bestätigt, daß der Mieter während der Vormietzeit pünktlich allen Zahlungen rückstandsfrei nachgekommen ist.

Ich wünsche Gutes Gelingen.

hallo, kann leider nicht helfen

Die Kündigung hat der Mieter durch Zahlung der Miete schlicht geschickt unterlaufen! Sie können nunmehr, falls der Mieter erneut später als im Mietvertrag verinbart zahlt, die Verspätung rügen, indem Sie diese Art der verspäteten Zahlung schriftlich abmahnen. In dieser Abmahnung drohen Sie dem Mieter für den Falll des neuerlichen Vertragsverstoßes „verspätete Mietzahlung“ die Kündigung des Mietverhältnissses an. Zahlt er danach erneut verspäütet, können Sie die Kündgiung des Mietverhältnisses schriftlich erklären. Räumt der Mieter nicht fristgerecht, bleibt Ihnen der Weg der Räumungsklage. Mit etwas Glück war aber diese erste Anwaltskostenerfahrung für den Mieter lehrreich und er zahlt künftig prompt!?!

na dann… er zahlt doch? ich wuerde persönlich alle Rückstaende mit Zinsen belegen und dies verlangen. Dass Sie ihn lieben oder nicht ist egal: Sie haben ein Vertrag mit ihm und werden mit ihm JAHRE verbringen muessen. Also: alles schön aufnotieren… alle Verspätungen und … ein Anwalt nachfragen was man machen kann.