Gewerbe, GEZ fordert Zahlung / Anmeldung

Hallo

Angenommen, jemand wird wegen seiner gewerblichen Tätigkeit (z. B. nebenberufliche Selbständigkeit) von der GEZ per Schreiben aufgefordert, seine Rundfunk-Geräte anzumelden.

Wenn nun dieser Gewerbetreibende an seinem Arbeitsplatz kein Radio oder Fernseher hätte, sondern nur einen internetfähigen PC, oder wie die GEZ es zu nennen pflegt, ein neuartiges Empfangs-Gerät - müsste dann dieser diesen PC anmelden, wenn er bereits privat ein Autoradio bei der GEZ angemeldet hat (Fahrzeug wäre nicht auf das Unternehmen zugelassen und würde auch nicht geringfügig geschäftlich genutzt)?

Die GEZ schreibt ja folgendes: Zitat: „Neuartige Empfangs-Geräte sind z. B. internetfähige PCs oder UMTS-Handys. Diese sind erst dann gebührenpflichtig, wenn für einen Standort kein herkömmliches Gerät angemeldet ist.“

Würde das private Autoradio, da mit dazuzählen? Wenn, dann müsste er den PC ja nicht separat anmelden. Angenommen, privater und gewerblicher Standort wären z. B. der gleiche.

Für eine Antwort besten Dank.

Viele Grüße

Hallo

Angenommen, jemand wird wegen seiner gewerblichen Tätigkeit
(z. B. nebenberufliche Selbständigkeit) von der GEZ per
Schreiben aufgefordert, seine Rundfunk-Geräte anzumelden.

Wenn nun dieser Gewerbetreibende an seinem Arbeitsplatz kein
Radio oder Fernseher hätte, sondern nur einen internetfähigen
PC, oder wie die GEZ es zu nennen pflegt, ein neuartiges
Empfangs-Gerät - müsste dann dieser diesen PC anmelden, wenn
er bereits privat ein Autoradio bei der GEZ angemeldet hat
(Fahrzeug wäre nicht auf das Unternehmen zugelassen und würde
auch nicht geringfügig geschäftlich genutzt)?

Privatfahrzeuge sind in der privaten GEZ inklusive. Hier schon
mal ein definitives NEIN, es muss nicht noch mal angemeldet
werden.

Die GEZ schreibt ja folgendes: Zitat: „Neuartige
Empfangs-Geräte sind z. B. internetfähige PCs oder
UMTS-Handys. Diese sind erst dann gebührenpflichtig, wenn für
einen Standort kein herkömmliches Gerät angemeldet ist.“

Alle privaten Radios, alle privaten PCs(neueartiger BlaBla),
alle privaten Autos sind in der monatlichen 5,76€ Sache
inklusive.

Würde das private Autoradio, da mit dazuzählen? Wenn, dann
müsste er den PC ja nicht separat anmelden. Angenommen,
privater und gewerblicher Standort wären z. B. der gleiche.

Laut aktuellen Gerichtsurteilen ist ein teilweise gewerblicher
genutzter privat PC nicht GEZ Anmeldepflichtig wenn bereits
privat GEZ bezahlt wird, da von der bloßen Existenz des
Gerätes nicht darauf geschlossen werden kann, dass das Gerät zum undfunkempfang genutzt wird.

Quellen:

AZ: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI
http://www.teltarif.de/urteil-keine-gez/news/37255.html

noch mehr Urteile:
http://www.akademie.de/private-finanzen/gez-und-rund…