hallöchen:smile:
folgendes „problem“:
jemand hat vor 5 Jahren gewerberäume gemietet.das haus ist vor einem halben jahr verkauft worden,es wurden umbaumaßnahem mündlich angekündigt und lange tat sich nichts.daraufhin hat man den mietvertrag, der ja vom neuen hausbesitzer übernommen wurde, fristgemäß gekündigt(zum 31.12.09).plötzlich doch eine baustelle.umbaumaßnahmen wurden besprochen und der mieter hat gesagt(!)er bleibe doch in den räumen.die miete die im alten mietvertrag steht hat jemand dann im januar überwiesen.jetzt „steht“ die baustelle wieder(keine toilette für mitarbeiter,kunden werden von bauschutt begrüßt,stromleitungen sind nicht vernünftig verlegt,u.s.w.) einen mietvertrag gibt es nicht ?oder hat man mit der mietzahlung im januar den alten mietvertrag wieder gültig gemacht?
muß man den neuen vermieter in die räume lassen ohne das der mieter anwesend ist? (wegen umbaumaßnahmen am wochenende)
was passiert wenn man keine miete zahle solange (meiner meinung nach ) es keinen mietvertrag gibt.
ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und es gibt jemanden der meine chaotischen fragen beantworten kann:smile:
dankbare grüße 
so wie ich das lese, gibt es einen mündlichen mietvertrag, gewerblich, das geht, siehe BGB, also gelten auch die mietregelungen zum gewerblichen Mietvertrag, siehe BGB
gruß tom