Hallo,
mir teilte jemand mit, daß man als Gewerbe auf dem WC für das Hände trocknen entweder einen Handtrockner haben muß oder Einwegtücher bereits stellen muß.
Normale Handtücher, die gewaschen werden, werden nicht akzeptiert. Man könnte ansonsten Probleme mit dem Gewerbeaufsichtsamt bekommen und es kann sogar sein, daß die einem das Geschäft dicht machen.
Ist das richtig? Wo kann man das nachlesen?
Wohl bemerkt, es handelt sich bei uns weder um eine Arztpraxis noch um ein Restaurant - wir sind ein Reifenhändler.
ich weiss es nicht. wuerde aber das IHK anschreiben mit Bitte um Stellungnahme. Wenn Einweghandtuecher Vorgabe sind, dann sind wiederbenutzbare Handtuecher doch nur eine „geringe Abweichung“ in einem Geschäftsfeld wo Hygiene nicht das Ziel vom Geschaeft ist. Ein Laden dafuer dich zu machen, halte ich fuer total uebertrieben. Oder, schreiben Sie die Gewerbeaufsicht an: die Jungs sind auch nicht da um Leute umzubringen… sondern helfen auch gerne.