Gewerbe: Handtrockner im WC - Pficht?

Hallo,
mir teilte jemand mit, daß man als Gewerbe auf dem WC für das Hände trocknen entweder einen Handtrockner haben muß oder Einwegtücher bereits stellen muß.
Normale Handtücher, die gewaschen werden, werden nicht akzeptiert. Man könnte ansonsten Probleme mit dem Gewerbeaufsichtsamt bekommen und es kann sogar sein, daß die einem das Geschäft dicht machen.

Ist das richtig? Wo kann man das nachlesen?
Wohl bemerkt, es handelt sich bei uns weder um eine Arztpraxis noch um ein Restaurant - wir sind ein Reifenhändler.

Wer kann mir weiterhelfen?
Danke

Hallo,
tut mir leid, da kenne ich mich auch nicht aus. Mein Fokus sind vorschriften für Maschinen und Anlagen.

Viel Glück!

Nun das dürfte regional unterschiedlich sein, bitte bei der gemeinde nachfragen, welche regeln vor ort bestehen.

Hallo, müsste eigentlich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) verankert sein. vg

Hallo,

leider bin ich hierzu nicht kompetent.

kdl1954

ich weiss es nicht. wuerde aber das IHK anschreiben mit Bitte um Stellungnahme. Wenn Einweghandtuecher Vorgabe sind, dann sind wiederbenutzbare Handtuecher doch nur eine „geringe Abweichung“ in einem Geschäftsfeld wo Hygiene nicht das Ziel vom Geschaeft ist. Ein Laden dafuer dich zu machen, halte ich fuer total uebertrieben. Oder, schreiben Sie die Gewerbeaufsicht an: die Jungs sind auch nicht da um Leute umzubringen… sondern helfen auch gerne.

sorry für die späte antwort - ich kann leider nicht weiterhelfen. lg