Hallo,
dank der freiwilligen Arbeitslosenversicherung wird Anfang 2007 auf das Arbeitsamt eine Welle der Selbständigen zukommen, vor allem bei solchen die saisonal Aufträge bekommen.
Nun kann man ja ALG I beziehen ohne gleich sein Gewerbe abmelden zu müssen, d.h. es kann nebenberuflich mit einem maximalen Gewinn von EUR 165,- pro Monat ohne ALG-Abzug weitergeführt werden.
Nun die Frage: beim Gewerbeschein gibt es keinen Eintrag ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führt, falls man ALG I beziehen möchte: gibt es eine Pflicht beim Gewerbeamt oder Finanzamt das man ein Formular einreicht das besagt das man das Gewerbe von haupt- auf nebenberuflich ändert?
Grüße
Sven