Gewerbe haupt- zu nebenberuflich ändern wg. ALG I

Hallo,

dank der freiwilligen Arbeitslosenversicherung wird Anfang 2007 auf das Arbeitsamt eine Welle der Selbständigen zukommen, vor allem bei solchen die saisonal Aufträge bekommen.

Nun kann man ja ALG I beziehen ohne gleich sein Gewerbe abmelden zu müssen, d.h. es kann nebenberuflich mit einem maximalen Gewinn von EUR 165,- pro Monat ohne ALG-Abzug weitergeführt werden.

Nun die Frage: beim Gewerbeschein gibt es keinen Eintrag ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führt, falls man ALG I beziehen möchte: gibt es eine Pflicht beim Gewerbeamt oder Finanzamt das man ein Formular einreicht das besagt das man das Gewerbe von haupt- auf nebenberuflich ändert?

Grüße
Sven

Hallo

Hallo,

dank der freiwilligen Arbeitslosenversicherung wird Anfang
2007 auf das Arbeitsamt eine Welle der Selbständigen zukommen,
vor allem bei solchen die saisonal Aufträge bekommen.

Das glaube ich eher nicht, wenn man mal genau nachrechnet lohnt das bei vielen überhaupt nicht, grad im Osten und Leuten die Single sind und sonst kein grosses Vermögen haben, da kann man sich die Beiträge auch sparen und gleich HartzIV machen, kommt auf das gleiche raus.
Mal sehen was die AA für Zahlen rausrücken wird, wenn es sich doch zum Renner und damit Minusgeschäft entwickeln sollte, wird es sicher bestimmt wieder schnell eingestampft werden.

LG
Mikesch