Gewerbe/Hausgewerbe Unterschied?

Hallo Zusammen,

Worin besteht im Wesentlichen der Unterschied in diesen Gewerben.
Also ab ab wann, ist ein Hausgewerbetreibender nur noch Gewerbetreibender.

Vielen Dank und Grüße
Markus

Hallo,

um was gehts denn? Das eine wird zu Hause betrieben, das andere nicht
zwingend.

Gesetzesdefinition in § 2 Abs. 2 Heimarbeitergesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/hag/__2.html

"Hausgewerbetreibender im Sinne dieses Gesetzes ist, wer in eigener
Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder Betriebsstätte) mit nicht mehr
als zwei fremden Hilfskräften (Absatz 6) oder Heimarbeitern (Absatz

  1. im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern Waren
    herstellt, bearbeitet oder verpackt, wobei er selbst wesentlich am
    Stück mitarbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem
    unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden
    überläßt. Beschafft der Hausgewerbetreibende die Roh- und Hilfsstoffe
    selbst oder arbeitet er vorübergehend unmittelbar für den
    Absatzmarkt, so wird hierdurch seine Eigenschaft als
    Hausgewerbetreibender nicht beeinträchtigt."

Alles andere ist „normaler“ Gewerbetreibender.

Mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

um was gehts denn? Das eine wird zu Hause betrieben, das
andere nicht
zwingend.

Es geht um die Pflichtversicherung in der Berufsgenossenschaft.
Laut deren Auskunft bin ich als Hausgewerbetreibender freiwillig Pflichtversichert und habe auch Beiträge zu entrichten.

Für mich ist die bez. Freiwillige Pflichtversicherung Paradox und verwirrend.
Auch die BG konnte mir nach Rückfrage nach der Versicherungsbezeichnung keine, für mich schlüssige Antwort geben.

Nach meiner Ansicht doch erkennbarer Unsicherheit seitens der BG frage ich mich ob überhaupt eine Versicherungspflicht besteht?

Nach Auskunft der BG könnte ich als „nur“ Gewerbetreibender diese Freiwillige Unternehmer Pflichtversicherung binnen eines Monates kündigen.

Viele Grüße
Markus

Es geht um die Pflichtversicherung in der
Berufsgenossenschaft.
Laut deren Auskunft bin ich als Hausgewerbetreibender
freiwillig Pflichtversichert und habe auch Beiträge zu
entrichten.

Nach meiner Ansicht doch erkennbarer Unsicherheit seitens der
BG frage ich mich ob überhaupt eine Versicherungspflicht
besteht?

Hi,

am besten wäre auch eine Frage im Brett „Versicherungen“, da sind auch viele, die sich mit SV-Recht auskennen.

Einstieg ist § 2 Abs. 1 Nr. 6 SGB VII:

„Kraft Gesetz sind versichert … 6. Hausgewerbetreibende …“

Das mit freiwillig/pflicht ist wohl daneben gegangen, weil der Sachbearbeiter sich selber nicht sicher war. § 2 bringt die Pflichtversicherten per Gesetz, § 3 die Pflichtversicherten per Satzung der zuständigen BG und § 6 die freiwillig Versicherten. Da hier § 2 mutmaßlich einschlägig ist, wirds wohl eine Pflichtversicherung sein.

Der entkommt man als selbständiger Unternehmer nur, wenn man eben nicht mehr „Hausgewerbetreibender“ sondern normaler Gewerbetreibender ist.

Hausgewerbetreibender zeichnet sich dadurch aus, dass er:

  • zu Hause / in eigener Werkstatt
  • mit max. 2 Hilfen
  • Waren verarbeitet
  • ABER die Verwertung nicht selber übernimmt

–> Grund: es ist ein effektiv scheinselbständiger, weil der Hausgewerbetreibende von der Verwertung seiner Arbeit durch einen anderen Auftraggeber (übergeordnet) abhängig ist.

Es wäre also zu prüfen, ob das wirklich vorliegt. Erbringt mein keine Dienstleistungen an andere? Hat man nur den einen Auftraggeber? Kann man nicht auch auf eigene Rechnung und eigenes Risiko verkaufen? Hier sollte man sich unbedingt fachmännisch beraten lassen BEVOR der Bescheid über die Festsetzung gar bestandskräftig wird. M.E. ist nämlich die Unfallversicherung der BG arg teurer als eine Unfallversicherung von Privatanbietern.

Mfg vom

showbee

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Hallo Showbee

am besten wäre auch eine Frage im Brett „Versicherungen“, da
sind auch viele, die sich mit SV-Recht auskennen.

Habe die Frage mal an die Rechtsberatung meiner zuständigen HWK gerichtet,von der ich morgen Antwort erwarte.

Auf jeden Fall hast Du mir um einiges weiter geholfen.
Vielen Dank dafür.

Viele Grüße
Markus