Hallo!
Meine Firma ist auf der Suche nach einem Gewerbeobjekt. Wir sind ein EDV-Dienstleister und benötigen daher eine paar Büros und eine Art Werkstatt für Reparaturarbeiten.
Wäre es rechtens, wenn wir uns ein Einfamilienhaus kaufen und dieses lediglich als Büro betreiben? Sprechen da irgendwelche Gesetze oder Regelungen dagegen, da man in einer Wohnsiedlung plötzlich anfängt ein Gewerbe zu betreiben? Also, wir machen keinen Lärm und sorgen auch sonst nicht für Chaos in unserem Umfeld.
Für eine gesichterte Antwort bin ich sehr dankbar.
Grüße
Christopher
Nicht störendes Gewerbe in Wohngebieten
Hallo Christopher,
in Reinen Wohngebieten (§ 3 BauNVO) wird das nichts. In Allgemeinen Wohngebieten (§ 4 BauNVO) sollte es im Regelfall keine Probleme geben. Hier wäre sicherheitshalber zu prüfen, ob die Gemeinde einen Bebauungsplan für das Gebiet hat, der dann doch eventuell Einschränkungen macht.
Zur Baunutzungsverordnung (BauNVO): http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/index.html
Grüße
Ulf
Hallo Christopher,
schau auf den gültigen Flächennutzungsplan Deiner Gegend.
Dort gibt es grob drei Gruppen
Wohngebiet
Mischgebiet
Gewerbegebiet
In den letzten zwei Gruppen sollte Dein Ansinnen kein Problem darstellen, da es mehr eine Büro- als eine Gewerbetätigkeit ist.
In einem reinem Wohngebiet, kannst Du Glück haben, daß es mit (z.T. strikten) Auflagen genehmigt wird, es kann aber auch sein, daß es strikt abgelehnt wird, da haben die Damen und Herren Ermessensspielräume.
Sollte es genehmigt werden und die ‚lieben‘ Nachbarn laufen Sturm, kann es auch problematisch werden.
Gandalf
In einem reinem Wohngebiet, kannst Du Glück haben, daß es mit
(z.T. strikten) Auflagen genehmigt wird, es kann aber auch
sein, daß es strikt abgelehnt wird, da haben die Damen und
Herren Ermessensspielräume.
Hallo Gandalf,
ich will ja nicht ausschließen, dass das Bauamt das Gesetz mal sehr „kreativ“ auslegt. Aber im Sinne des Gesetzes ist Christophers Vorhaben in einem Reinen Wohngebiet nicht umsetzbar, da es nicht „zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dient“ (§ 3 BauNVO). Die Möglichkeit nach § 13 BauNVO konnte ich aus der Fragestellung auch nicht ableiten.
Grüße
Ulf
Hallo!
Vielen Dank für Eure Antworten. Das hat mir weitergeholfen. Ich habe mittlerweile im Netz auch einen Flächennutzungsplan für unseren Bereich gefunden und da kann man dann relativ eindeutig sehen, in welcher Gegend sich welches Gebiet befindet.
Danke.
Christopher