Guten Tag,
ich will ein Gewerbe im Einzelhandel anmelden. Das Konzept steht schon soweit. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie die rechtliche Lage ist in Bezug auf Wareneinkauf, weil ich zu diesem Zeitpunkt noch keinen Umsatz verbuchen kann. Ohne Gwerbe kann ich bei Großhändlern keine Ware kaufen. Kann ein Gewerbe „leerlaufen“ um dies zu tun?
Gruß
MiniMe25
Sorry, mir erschließt sich das Problem nicht ganz, was spricht dagegen, erst das Gewerbe anzumelden?
diesem Zeitpunkt noch keinen Umsatz verbuchen kann. Ohne
Gwerbe kann ich bei Großhändlern keine Ware kaufen.
Man meldet ein Gewerbe an und mit dem Anmeldeformular geht man zum Großhändler und kauft ein. Wo ist das Problem ?
Hi,
das Gewerbe muss ja sogar „Leerlaufen“ bzw anlaufen. Das Gewerbe beginnt, wenn die gewerbliche Tätigkeit anfängt. Dazu gehört das Anmelden bei Großhändlern usw., wozu der Gewerbenachweis dringend nötig ist. Anders ausgedrückt: Das Gewerbe beginnt nicht erst mit dem ersten Umsatz, sondern schon deutlich vorher.
Also auf zum Amt und losgelegt.
Viel Erfolg
Hartmut