Gewerbe im gemieteten Haus

Hallöle!

Ein Mieter möchte ein Gewerbe in einem Raum des gemieteten Hauses betreiben. Im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass der Mieter ein bestimmtes Gewerbe betreiben darf. Das neue Gewerbe hätte damit aber nichts zu tun.

Kann der Vermieter die Ausübung des neuen Gewerbes verbieten?

Danke im Voraus!

Irena

Hallo.

Hallöle!

Ein Mieter möchte ein Gewerbe in einem Raum des gemieteten
Hauses betreiben. Im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass der
Mieter ein bestimmtes Gewerbe betreiben darf. Das neue Gewerbe
hätte damit aber nichts zu tun.

Kann der Vermieter die Ausübung des neuen Gewerbes verbieten?

Siehe den Thread ‚Gewerbe in der Wohnung‘ vom 04.10.2005 unter http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
So gesehen heisst die Antwort nein, wenn der VM sein Einverständnis nicht gibt.

HTH
mfg M.L.

Hallo Irena!

Kann der Vermieter die Ausübung des neuen Gewerbes verbieten?

Das ist eine Frage des konkreten Einzelfalls. Wenn die Genehmigung darin bestand, Web-Seiten gewerblich im gemieteten Raum zu gestalten und das neue Gewerbe besteht aus einer Traktorenwerkstatt, wirst Du Dich nicht auf die alte Genehmigung berufen können.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

grundsätzlich kann ein Vermieter nicht jedes Gewerbe in einer Wohnung verbieten. Wer z.B. Übersetzjgnen ins eienr Wohnung macht, es gibt keinen Publikumsverkehr, geht es den Vermieters überhaupt nichts an.

Hat jemand jedoch z.B. bei ebay seine Geschätfe und lagert in der Wohnung waren, muss er die Zustimmung zum Gewerbe haben.

Ein Raum, der in der Wohnung oder abgetrennt von der Wohnung für ein ganz bestimmtes Gewerbe genehmigt wird, wird bei einer Umwandlung des Gewerbes erneut eine Genehmigung einholen müssen und zwar selbst auch dann, wenn nun nur noch Warentermingeschäfte übers Telefon abgewickelt werden.

Dieser Tipp ist keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG.

Grüsse Günter

Ein Mieter möchte ein Gewerbe in einem Raum des gemieteten
Hauses betreiben. Im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass der
Mieter ein bestimmtes Gewerbe betreiben darf. Das neue Gewerbe
hätte damit aber nichts zu tun.

Kann der Vermieter die Ausübung des neuen Gewerbes verbieten?

Danke im Voraus!

Irena