Hallo,
wahrscheinlich kann meine Frage nicht mal ein Steuerexperte auf Anhieb beantworten, da unsere europäischen Gesetze immer hinterherhinken:
Kann man in Deutschland Selbständig sein (Mai bis Sept.) und in Spanien die restliche Zeit Angestellt?
Und wo wäre man Steuerpflichtig?
Oder wäre es möglich mit einem deutschen Gewerbeschein Dienste in Spanien anzubieten?
Servus,
Kann man in Deutschland Selbständig sein (Mai bis Sept.) und
in Spanien die restliche Zeit angestellt?
da hinkt sich nichts. Wenn in D während der Zeit der spanischen N-Einkünfte ein Wohnsitz beibehalten wird, der ggf. auch als Mittelpunkt der Lebensinteressen zu betrachten ist: Beschränkte Steuerpflicht in Spanien mit den N-Einkünften, unbeschränkte Steuerpflicht in D.
Oder wäre es möglich mit einem deutschen Gewerbeschein
Dienste in Spanien anzubieten?
Grundsätzlich ja. Der deutschen Gewerbeanmeldung entspricht die Alta en impuestos sobre Actividades Economias, diese muß bei der SUMA (Steuereinzugsstelle) beantragt werden.
Benötigte Formulare: NIE (Numero de Identificacion para extranjeros - Steuernummer für Ausländer) oder Residencia, Personalausweis/Paß sowie spanische Adresse.
Achtung: Bereits die Anmeldung löst IAE-Pflicht (etwa entsprechend Gewerbesteuer) aus.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder