Gewerbe in der Wohnung

Hallo,
habe mein Gewerbe bei mir Zuhause angemeldet. Ausser Büroarbeit in der Wohnung fällt nichts weiter an. Puplikumverkehr oder Geräuschbelästigungen gibt es auch nicht.
Nun bekomme ich vom Vermieter eine Abmahnung dies zu unterlassen. (Kann sein, das mein Kugelschreiber zu laut quitscht) Ich finde das jedenfalls vermessen und absulut daneben.
Wie reagiert man auf so eine Anmaßung?

Gruß
Lutz

hallo lutz,

Wie reagiert man auf so eine Anmaßung?

schleunigst nachträglich die genehmigung des vermieters zur ausübung einer gewerblichen tätigkeit in den angemieteten räumen besorgen.
schmier ihm honig um den bart oder küß ihm den hintern - egal.

gewerbliche tätigkeiten innerhalb von wohnräume ist nun mal vom vermieter zu genehmigen. (einer der beiden gründe, warum so viele gern als freiberufler behandelt werden wollen. die dürfen nämlich, ohne den VM zu fragen.)

gruß
ann

Hi!

schleunigst nachträglich die genehmigung des vermieters zur
ausübung einer gewerblichen tätigkeit in den angemieteten
räumen besorgen.
schmier ihm honig um den bart oder küß ihm den hintern - egal.

M.W. ist keine Genehmigung notwendig, wenn der eigentliche Wohnungszweck nicht zweckentfremdet wird. Da hier keinerlei Publikumsverkehr etc. stattfindet, ist m.W. kein Einverständnis notwendig.

Gruß
Falke

Hallo!

M.W. ist keine Genehmigung notwendig, wenn der eigentliche
Wohnungszweck nicht zweckentfremdet wird.

Wenn eine Wohnung zum Wohnen vermietet wurde, aber der Mieter betreibt in der Wohnung ein Gewerbe, entspricht dies nicht dem geschlossenen Vertrag.

Da hier keinerlei
Publikumsverkehr etc. :stattfindet…

Auch ohne Publikumsverkehr ist es dem Mieter nicht anheim gestellt, die Wohnung nach Belieben zu nutzen. Wer Gewerberaum haben will, muß Gewerberaum mieten oder die beabsichtigte Nutzung mit dem Vermieter vereinbaren. Vor einer Veränderung der Nutzung ist der Vermieter zu fragen. Das gilt auch, wenn plötzlich andere Personen als der Mieter einziehen. Es gibt Fälle, in denen der Vermieter seine Zustimmung nicht verweigern kann. Wurde er aber nicht vorher gefragt, kann der Vermieter abmahnen und notfalls kündigen.

Wenn ein Mieter als Freiberufler tätig ist, muß er nicht fragen. Es gibt aber Ausnahmen. Der typische Freiberufler, etwa ein Arzt oder Rechtsanwalt, darf nicht vorgeben, nur wohnen zu wollen und tatsächlich eine Praxis oder Kanzlei mit Angestellten und täglich einigen Dutzend Besuchern einrichten.

Gruß
Wolfgang

Hallo auch,

Hi!

schleunigst nachträglich die genehmigung des vermieters zur
ausübung einer gewerblichen tätigkeit in den angemieteten
räumen besorgen.
schmier ihm honig um den bart oder küß ihm den hintern - egal.

M.W. ist keine Genehmigung notwendig, wenn der eigentliche
Wohnungszweck nicht zweckentfremdet wird. Da hier keinerlei
Publikumsverkehr etc. stattfindet, ist m.W. kein
Einverständnis notwendig.

Doch eine Genehmigung ist einzuholen. Nur kann der Vermieter diese nicht ohne wichtigen Grund verwehren. Ist ähnlich, wenn man seine(n) Freund(in) in die Wohnung einziehen lässt. Dann ist Genehmigung des Vermieters auch notwendig. Verwehren kann er diese nur mit wichtiger Begründung.

Außerdem kann es schon mal vorkommen, dass das Gewerbeaufsichtsamt eine entsprechende Bescheinigung des Vermieters verlangt.

Gruß
Falke

Gruß Reni

Hallo!

Es ist verständlich, dass wenn ein Mieter in einem netten Mehrfamilien-Haus nicht plötzlich mit einer Ölbohrung anfangen oder seine Wohnung in eine Druckerei umwandeln kann.

Aber es wird kein Mensch etwas dagegen machen können, wenn einer in seinem Diskussionsforum plötzlich Banner auf die Website macht und damit die Sache gewerblich wird.

Oder sollen die mit ihrer Website nun ins Gewerbegebiet ziehen und mehrere Hallen Lagerraum anmieten?

Daher bleibe ich dabei, dass die Verhältnismäßigkeit hierbei eine große Rolle spielt.

Gruß
Falke

Hallo!

Aber es wird kein Mensch :etwas dagegen machen können, :wenn einer in seinem :smiley:iskussionsforum plötzlich :Banner auf die Website macht :und damit die Sache :gewerblich wird.

Vermutlich nicht, wenn vorher die Genehmigung des Vermieters eingeholt wurde. „Gewerbe“ ist ein derart umfassender Sammelbegriff, daß grundsätzlich vor Aufnahme eines Gewerbes in einer Mietwohnung der Vermieter zu fragen ist oder man riskiert Abmahnung und Kündigung.

In vielen Fällen kann der Vermieter seine Zustimmung nicht verweigern, aber ohne vorherige Zustimmung ist das Verhalten des Mieters vertragswidrig. Oftmals kann ein Vermieter seine Zustimmung z. B. zu einer Untervermietung eines Teils der Wohnung oder zur Aufnahme einer Haushaltshilfe oder zum Einzug der Lebensgefährtin nicht verweigern. Er muß vorher gefragt werden und je nach Lage der Dinge muß er zustimmen. Wenn diese Reihenfolge eingehalten wird, ist die Welt in Ordnung und andernfalls gibts ein Problem.

Es geht im ersten Moment gar nicht darum, daß z. B. ein nur am PC ausgeübtes Gewerbe niemanden beeinträchtigt. Es geht um die Einhaltung des richtigen Weges, nämlich Einholen der Genehmigung und erst danach loslegen. Wurde diese Reihenfolge nicht eingehalten, kann man die nachträgliche Zustimmung nicht mehr erzwingen, dann ist der Mieter in der Position des reumütigen Bittstellers. Im übrigen gibt es viele Beispiele, in denen die Verletzung einer strikt einzuhaltenden Reihenfolge hinterher nicht mehr heilbar ist.

Ob man das nun einsieht oder nicht ändert nichts daran, daß schon zahllose Mieter in der Folge eigenmächtiger Ignoranz viel Ärger bekamen, ihr niemanden störendes Gewerbe anderweitig ausüben oder aufgeben oder die Wohnung räumen mußten. Wenn ein Vermieter richtig gallig gefahren wird, beauftragt er von Anfang an einen Rechtsanwalt, also auch schon mit der Abmahnung. Streitwert in solchen Sachen ist eine Jahresmiete. Das Spielchen kann für den Mieter richtig teuer werden und er steht von Anfang an auf ziemlich verlorenem Posten.

Gruß
Wolfgang

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habe mein Gewerbe bei mir Zuhause angemeldet. Ausser
Büroarbeit in der Wohnung fällt nichts weiter an.
Puplikumverkehr oder Geräuschbelästigungen gibt es auch nicht.
Nun bekomme ich vom Vermieter eine Abmahnung dies zu
unterlassen. (Kann sein, das mein Kugelschreiber zu laut
quitscht) Ich finde das jedenfalls vermessen und absulut
daneben.

Über welches Gewerbe reden wir denn hier? Und wie hat der Vermieter davon erfahren?

Gruß

Jens