Gewerbe in die Arbeitslosigkeit zurück

Hallo!

Folgendes: Ich sehe momentan, dass ich mit meinem Gewerbe nicht durch den Winter komme. Ich werde also damit nicht das Geld verdienen, dass ich für den Lebensunterhalt benötige. Ich habe noch 2-3 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld und würde dann in die A-Hilfe fallen. Könnte ich mein Gewerbe dennoch angemeldet lassen und als sowas wie „geringes Gewerbe“ oder so laufen lassen?
Hat da jemand eine Idee was ich da machen kann. Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Danke euch… Bastian

Es gibt nur entweder oder. Wirst dich mit A.hilfe und dann mit Hartz IV anfreunden müssen. Tröste dich, es hätte auch noch schlimmer kommen können und es gibt viele, die in den letzten 2 Jahren auf die Nase gefallen sind (denk da an die die, bei eBay ihren Lebensunterhalt verdienen wollten).

A.

hallo bastian,

du kannst arbeitslosengeld beantragen und dein gewerbe ummelden. d.h. du lässt auf dem gewerbeschein eintragen, dass es sich ab sofort nur noch um ein nebengewerbe handelt. das musst du natürlich bei der agentur für arbeit angeben, die dann monatlich eine guv (gewinn- und verlustrechnung) von dir haben möchten.

regrads bianca

Hay!

Danke für die Antworten. Also geht es so, dass ich das als Nebengewerbe ummelde?
Jetzt allerdings folgendes:
Ich hatte mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig gemacht. Somit habe ich noch nach insgesamt 4 Jahren Selbständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn ich jetzt also wieder arbeitslos werde und dann in die Hilfe/HartzIV falle und mich dann wieder selbständig mache, dann habe ich nur noch 1 Jahr Anspruch auf die Arbeitslosenhilfe. Das ist natürlich recht krass.
Weitere Frage: Wenn ich das dann wirklich zum Nebengewerbe ummelde und in HartzIV rutsche, wird dann mein Firmenkapital auch angerechnet? Ich meine damit Firmenwagen usw…

Danke euch…

Bastian