Gewerbe in Mietwohnung

Hallo,

und zwar möchte ich ein Gewerbe anmelden (Einzelunternehmer, Kleinstgewerbe) und wollte fragen, ob ich vorher meinen Vermieter um Erlaubnis fragen muss und ob dieser die Miete erhöhen kann.
Ich bin Student und wollte mir nebenbei halt etwas Geld als Webdesigner/-entwickler verdienen, dazu muss ich das Gewerbe anmelden. Ich würde nur meinen Computer in meinem Schlafzimmer (teile mir die Wohnung mit jemanden) dafür nutzen (und auch nicht ausschließlich dazu). Publikumsverkehr würde es keinen geben, auch würde ich kein Schild oder ähnliches anbringen.
Muss ich dies dann meinem Vermieter mitteilen und kann dieser die Miete deswegen erhöhen?

Grüße

hallo blubding123,
habe mal gegoogelt; lt. meinen recherchen mußt du den vermieter informieren und er muss es genehmigen; da du aber nichts kaputt machst, sollte einer genehmigung nichts im wege stehen; wie es mit mieterhöhung aussieht, weiß ich nicht

gruß schnueffel

Hallo, du brauchst deinem Vermieter kein Wort davon
sagen. Selbst wenn er es bemerkt,
die Wohnung wird nicht als Geschäftsraum
genutzt. . Er kann und darf die Miete nicht erhöhen,
was in der Wohnung passiert ist Sache des Mieters.
Mach dir also keine Gedanken und leg los.
Viel Erfolg, immerhin wirst du das Geld bestimmt
auch für die Miete brauchen.
Frohes Fest - Barbara Natzschka

Solange du weder „Außenwerbung an der Wohnung“ betreibst noch Publikumsverkehr
hast, geht das niemanden im Gebäude etwas an.

Muss ich dies dann meinem Vermieter mitteilen und kann dieser
die Miete deswegen erhöhen?
Grüße

HAllo Blub,

ja, unbedingt dem Vermieter mitteilen mit einer Beschreibung des geplanten Gewerbes, denn der VERMIETER muss anmelden und genehmigt bekommen, die Wohnung bzw. den Raum zu gewerblichen Zwecken zu vermieten. Hier besser keinen Alleingang unternehmen!

Gruß von Heihei

ja, unbedingt dem Vermieter mitteilen mit einer Beschreibung
des geplanten Gewerbes, denn der VERMIETER muss anmelden und
genehmigt bekommen, die Wohnung bzw. den Raum zu gewerblichen
Zwecken zu vermieten. Hier besser keinen Alleingang
unternehmen!

Bist du dir da sicher? Ich habe dazu das gefunden:

"Ausnahmen der Verordnung

Für eine gewerbliche Mitbenutzung, wenn also weniger als die Hälfte des Wohnraums zu anderen als Wohnzwecken
genutzt wird, braucht man keine Genehmigung des Wohnungsamts."

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/geld/gewerbliche-nutzung-…

Da dies ja bei mir der Fall ist (es ist ja nur der Computer in meinem Schlafzimmer der gewerblich genutzt wird), sollte der Vermieter eigentlich nichts ummelden müssen.

Hallo,

ich wurde damals als Vermieter gefragt, habe aber daraufhin nichts veranlasst. Denke es gibt auch keinen Grund dazu.
Ich würde den Vermieter einfach nur formlos informieren.

Die Rechslage dazu kenne ich aber nicht wirklich :wink:

Gruß
David

Hallo,
in Deinem beschriebenen Fall wirst Du nichts dem Vermieter mitteilen müssen. Wie du schon selber erkannt hast, besteht kein Kundenverkehr, noch hast Du Mitarbeiter die täglich ein und aus gehen.
Im Gegenteil: Du kannst ggf., je nachdem wie sich die Aufteilung deiner Wohnung darstellt, einen teil deiner Miete beim Finazamt absetzen. Aber das solltest du mit einem Steuerberater besprechen.
Nun noch der Hinweis, das ich kein Anwalt bin und somit dieses auch von mir keine rechtverbindliche Aussage ist.

gruß
Daylighter

Hallo BlubDing123,

grundsätzlich sind gewerbliche Arbeiten dem Vermieter zu melden. Bei Ihrer geplanten Aktivität sieht der Gesetgeber diese Arbeit als hinnehmbar für den Vermieter.

Beispiel:

Schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten, gelegentliche Büroarbeiten, nicht störende Heimarbeiten.

Praxis-Hinweis:

Gewisse berufliche oder kleingewerbliche Tätigkeiten muss der Vermieter einem Wohnungsmieter zugestehen. Vo-rausgesetzt der Charakter der Wohnraumnutzung bleibt erhalten, die Mitbewohner werden nicht gestört und auch sonst nimmt die Wohnung dadurch keinen Schaden.

Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter

Gruß fred

Hallo!
Also ganz sicher bin ich mir dabei nicht, aber ich würde als erstes mal in den Mietvertrag schauen, ob da was bezüglich eines Gewerbes drin steht! Ansonsten würde ich auf jede Fall mal kurz mit deinem Vermiter sprechen. Kann nie verkehrt sein.
Bist du im Mietverein? Die helfen sonst auch immer gerne weiter. Eine Mitgliedschaft lohnt sich. Auch wenn du derzeit nich keine Probleme hast! Ich habe damals leidvoll die Erfahrung machen müssen, das Vermieter sich ganz schön ändern können. Aber das ist ein anderes Thema.
Theoretisch dürfte er nichts dagegen haben, solange. Ei dir nicht jede Menge Kunden ein und aus gehen.
Viele Grüße

Guten Morgen,
als erstes solltest Du in Deinen Mietvertrag schauen ob da etwas über gewerbliche Nutzung steht. Sonst kann ich nur raten, setz Dich mit Deinem Vermieter in Verbindung und sag Ihm was Du tun möchtest. Das Gesprächsergebnis, ich rechne mit Zustimmung ohne Mieterhöhung, solltest Du in einem Zusatz zum Mietvertrag dokumentieren.
Das ist das, was ich tun würde, ob es dazu rechtlich verbindliche Regelungen gibt, kann ich nicht sagen.
Viel Erfolg bei Deinem Gespräch und viele Grüße, Hubert Steiger.

Hallo Blub,

in jedem Fall ist der Vermieter zu informieren. Er ist jedoch verpflichtet, die Nutzung zu dulden in solchen Fällen wie Sie sie beschrieben haben - also nur geringfügige Nutzung des Wohnbereiches ohne Publikumsverkehr. Ob er trotzdem die gewerbliche Nutzung melden muss, hängt davon ab, ob es sich z.B. um eine vermietete Eigentumswohnung handelt, in deren Teilungserklärung grundsätzlich jede gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist oder ob es sonst für das Wohngebiet bestimmte Einschränkungen gibt. Deshalb hatte ich etwas zu „pauschal“ vielleicht geschrieben.
Es gibt auch ein Urteil, das besagt, dass ein Mieter, der von seiner Wohnung aus „Telearbeit“ macht, durch die niemand gestört wird, alle dazu notwendigen Geräte in seiner Wohnung aufstellen darf.

Ob der Vermieter die Miete erhöhen kann, hängt davon ab, was im Mietvertrag eventuell dazu drinsteht.Falls nichts darin vereinbart ist, muss der Vermieter eine nachvollziehbare Berechnung des Zuschlags vorlegen (KG Berlin WuM 2006,37). Das dürfte ihm wohl schwer fallen.

Nach wie vor rate ich, den Vermieter zu informieren, um alle Eventualitäten abzudecken. Dann abwarten, wie er reagiert und gegen ein Mieterhöhungsverlangen mit dem zitierten Urteil angehen.

Viel Glück wünscht Heihei

Bist du dir da sicher? Ich habe dazu das gefunden:

"Ausnahmen der Verordnung

1 Like

Hallo,

Der achte Zivilsenat des BGH skizzierte in seinem Urteil vom 14.07.2009, Aktenzeichen: VIII ZR 165/08, die Grenzen einer erlaubten gewerblichen Tätigkeit in der Wohnung.

Nach dem Urteil kommt es auf folgende Umstände an:

■Die Nutzung muss den Gegebenheiten einer normalen Wohnnutzung entsprechen.
■Es dürfen keine Mitarbeiter beschäftigt werden
■Publikumsverkehr ist nicht verboten, wenn er nicht zu intensiv ist.

Der BGH stellte zwar fest, dass eine gewerbliche Nutzung der Mietwohnung, welche nach außen hin in Erscheinung tritt, (Erwähnung am Briefkasten, Klingelschild und so weiter) grundsätzlich nicht erlaubt ist. Sind aber die Voraussetzungen der obigen Liste erfüllt, soll der Vermieter aus Treu und Glauben (§242 BGB) verpflichtet sein, seine Zustimmung zur -auch- gewerblichen Nutzung der Mietwohnung zu erteilen.

Ich würde an Deiner Stelle den Vermieter informieren, eine Mieterhöhung aus diesem Grund kann er allerdings nicht vornehmen.

Gruß
Udo

Hallo,

hierzu kann ich dir leider nicht weiterhelfen, damit kenne ich mich nicht aus.

In Ihrem Fall dürfte die Antwort sehr einfach sein. Vergleichen Sie bitte Ihre Art des Gewerbes mit denen im nachfolgenden Link:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gewerb…

Hallo!

Also sicher kann ich dir hier leider nichts sagen, aber den vermieter musst du sicherlich informieren.
Allerdings bezweifle ich das man aus diesem Grund die Miete erhöhen kann, denn hierfür benötigt man sicherlich noch etwas mehr, z.B. den Publikumsverkehr, oder Modernisierung, etc.

Finde ich gut das Du Dir darüber Gedanke gemacht hast.
Aber keine Sorge.
Du darfst das.

http://www.immo-magazin.de/2010/10/rechtstipp-unauff…

Und wenn Du mehr brauchst, googel mal:

heimarbeit in mietwohnung

Wenn Dir das geholfen hat, lass es mich wissen.

LG Ulli P