Gewerbe in Privaträumen zu Unrecht betrieben

Herr A besitzt eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus. Wider besseren Wissens betreibt er über dieses ein Gewerbe und hat dieses auch knapp 19 Jahre angemeldet, obwohl laut Teilungserklärung für die gewerbliche Nutzung eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft hätte vorliegen müssen. Dies ist nicht der Fall. Gegen welche Vorschriften/Gesetze hat A möglicherweise verstoßen und wie kann er dafür ggf. belangt werden?

um was für ein Gewerbe handelt es sich denn ?

Malerbetrieb. Tatsache ist jedoch, dass jegliche gewerbliche Tätigkeit gemäß der Teilungserklärung der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bedarf.