angenommen ich habe ein Gewerbe und kaufe z.B. bei ebay von einer Privatperson etwas, um es danach wieder zu verkaufen. Muss mir derjenige eine Rechnung ausstellen?
Oder kann ich das in meiner „Abrechnung“(oder wie auch immer ich/man es nennt wo die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden) einfach so angeben? Bzw. muss ich das für ein Finanzamt alles nachweisen? Also alle Einnahen und Ausgaben mit Rechnung?
Wisst ihr was ich meine? Habe bisher schon fast überall gesucht, dazu aber nix gefunden
Danke
Thomas
P.s. ich weiß es gibt viel zu beachten dafür informier ich mich ja über die Dinge die mir nich im klaren sind:wink:
angenommen ich habe ein Gewerbe und kaufe z.B. bei ebay von
einer Privatperson etwas, um es danach wieder zu verkaufen.
Muss mir derjenige eine Rechnung ausstellen?
Ein Privatmensch kann eine Rechnung ausstellen, aber ohne MwSt drauf.
Aber von Ebay gibt es ja eine Abrechnung und vom Verkäufer eine Überweisung. Damit existieren ja Belege.
Und wenn man auf dem Flohmarkt kauft, könnte man einen Quittungsblock mitnehmen.
Oder kann ich das in meiner „Abrechnung“(oder wie auch immer
ich/man es nennt wo die Einnahmen und Ausgaben
gegenübergestellt werden) einfach so angeben?
Ausgaben müssen belegt werden.
Bzw. muss ich das für ein Finanzamt alles nachweisen?
Also alle Einnahen und Ausgaben mit Rechnung?
Ja.
Habe bisher schon fast überall gesucht, dazu aber nix gefunden