gesetzt den Fall, Herr E. handelt auf Flohmärkten bzw. in Ebay und kauft dazu Manches von privat und/oder auf dem Flohmarkt ein.
Um einen Beleg für die jeweilige Ausgabe beim Kauf zu haben (für EÜR und FAmt), hat E. einen Quittungsblock dabei und lässt sich die Zahlung quittieren.
Fragen:
a) Muss außer dem Namen des Verkäufers auch seine Adresse auf die Quittung?
b) Was macht E., wenn der Verkäufer (warum auch immer) keine Quittung unterzeichnen will? Wie kommt E. dann zu einem Nachweis seiner Ausgaben?
a) Muss außer dem Namen des Verkäufers auch seine Adresse auf
die Quittung?
ja
Gibt es dafür einen §?
Jein. Wenn es um den Vorsteuerabzug geht, ja. Die wird allerdings wohl im hier geschilderten Szenario ohnehin nicht ausgewiesen, also Bockwurst. Ansonsten sind, wie schon gesagt, für den Betriebsausgabenabzug auch Eigenbelege zulässig. Die hat man naturgemäß selbst angefertigt. Ob da jemand wegen ein paar Euronen im Finanzamt überhaupt nachdenkt, sich darüber Gedanken zu machen? Es muss ausreichend plausibel sein, was dann sicherlich auch daran hängt, ob solche Eigenbelege vielleicht 99% der deklarierten Betriebsausgaben von 100.000€ ausmachen. Zunächst bekommt man die dort aber auch gar nicht zu Gesicht.