Hallo liebe www’ler
Wenn jemand sich über persönlich angefertigte Digitalkunst selbstständig machen würde, wäre er freischaffender Künstler oder müsste er Gewerbe anmelden (oder beides)?
Der Künstler soll in diesem Fall nur die Grafiken gestalten - nicht aber selbst drucken. Dies ließe er von einer Fremdfirma machen.
Wisst ihr, was in diesem Fall für Kosten auf den jenigen zukommen würden, abgesehen von der Gewerbanmeldung?
Liebe Grüße und danke,
Patricia