Ein Gewerbe muss auf die Dauer Gewinn machen. Wenn innerhalb von ca. 4 Jahren kein Gewinn entsteht, wird das FA das Gewerbe zur Liebhaberei (Hobby) erklären und die durch die Verluste eventuell entstandenen Steuereinsparungen sowie die erstattete Umsatzsteuer zurückfordern.
Frage:
Wie kann man diese Rückforderung verhindern, wenn man entgegen früherer Erwartung selbst erst zu spät gemerkt hat, dass das Gewerbe nix bringt / bringen wird?
Ein Gewerbe muss auf die Dauer Gewinn machen. Wenn innerhalb
von ca. 4 Jahren kein Gewinn entsteht, wird das FA das Gewerbe
zur Liebhaberei (Hobby) erklären und die durch die Verluste
eventuell entstandenen Steuereinsparungen sowie die erstattete
Umsatzsteuer zurückfordern.
habe ich vor längerer Zeit hier im Forum erfahren. - Scheint
auch etwas im Belieben des jeweiligen FAmtes zu liegen.
Weißt Du etwas exakteres dazu? - Das würde mich dann sehr
interessieren.
man kann die liebhaberei nicht in einen zeitraum quetschen. das ist alles einzelfallabhängig und m.e. ist der charakter der tätigkeit das wesentliche moment und nicht der zeitraum von verlusten.
Und die Umsatzsteuer kann davon schon gar nicht betroffen sein, da hier keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich ist sondern nur die Absicht zur Erzielung von Einnahmen.
Ein Gewerbe muss auf die Dauer Gewinn machen. Wenn innerhalb
von ca. 4 Jahren kein Gewinn entsteht, wird das FA das Gewerbe
zur Liebhaberei (Hobby) erklären und die durch die Verluste
eventuell entstandenen Steuereinsparungen sowie die erstattete
Umsatzsteuer zurückfordern.
Umsatzsteuer hat ja schon ein anderer geklärt.
Aber auch die ertragsteuerliche Sicht muss hier nicht unbedingt zur Liebhaberei führen. Dazu gab es zahlreiche Urteile, selbst ein Rechtsanwalt, der (warum auch immer) über 15 Jahre steuerliche Verluste gemacht hat, da wurde die Liebhaberei verneint.
Beäugt wird immer auch die Art des Gewerbes. So kann ein Erotik-Fotograf schneller der Liebhaberei verfallen (hehe) als bspw. ein Getränkehändler.
Sobald hier keine private Mitveranlassung gegeben ist, kommt man nicht so schnell zur steuerlichen Liebhaberei. Da ist das Finanzamt oft am kürzeren Hebel.