Gewerbe - Mietrecht: Neuer Vermieter wie kündigen

Guten Tag

angenommen eine Gewerbehalle einer öffentlichen Einrichtung wurde verkauft. Die Halle ist vermietet und der Mieter hat neben der Halle auch Freiflächen angemietet.

Nun soll statt eines neuen Mietvertrages einfach eine Art Übernahmevertrag geschrieben werden bei dem der Mieter einfach unterschreiben soll dass die § aus dem alten Vertrag weiterhin gelten.

Der Mieter will jedoch die Gelegenheit nutzen und das Objekt nicht weiter mieten!
Kann man in so einem fall einfach aus dem Vertrag?

Ein erwähnenswerter Punkt wäre noch: Der Neue Eigentümer will auf den vom Mieter gemieteten Freiflächen unbedingt bauen.

Der Mieter könnte sich querstellen um so aus dem vertrag zu kommen?

danke

daniel

Hallo,

Kauf bricht nicht Miete. Der neue Eigentümer hat das Objekt mit dem Mieter gekauft, also auch mit dessen Mietvertrag. Er tritt in alle Rechte und Pflichten des alten Eigentümers. Ein neuer Vertrag muss und sollte auch nicht abgeschlossen werden, es sei denn, dass der neue Vertrag günstiger wäre.

MfG P. Kunze

Leider kann ich Ihnen hier nicht helfen.
Bassauer

Hallo Daniel,
ich empfehle ein Gespräch mit dem neuen Vermieter, denn aus einem Gewerbemietvertrag kommt man normalerweise nicht raus.
Eventuell besteht ein Sonderkündigungsrecht „aus wichtigem Grund“ nach § 543 BGB , aber dies nur unter Vorbehalt.
Der bezieht sich eher auf die Pflichten, die sich aus dem Mietvertrag für beide Seiten ergeben, also beispielsweise auf die Benutzbarkeit des Objekts.

Handhabe für eine Kündigung bietet diese Regelung etwa dann, wenn der Vermieter die Nutzung des Mietobjekts unmöglich macht, indem er durch Baumaßnahmen verhindert, das man die Räumlichkeiten betreten kann. Wenn ein Gewerbemietvertrag für Dich nachteilig oder untragbar geworden ist, hilft dieser Paragraph des BGB in der Regel leider wenig.
Viel Erfolg und Gruß
Udo