Hallo zusammen,
zu meinem Problem.
Ich betreibe nun seit gut zehn Monaten einen immer besser laufenden Imbiss. Dieser befindet sich auf einem gepachteten Privatgrundstück.
Das Grundstück inclusive darauf befindlichen Imbisscontainer habe ich für vorerst 5 Jahre gepachtet ( Mietvertrag besteht).
Nun war hier einiges zu erneuern bzw renovieren und es gab auch keinen Strom und auch keinen Wasseranschluss.
Wasser habe ich selbst über den regionalen Versorger besorgt und Strom beziehe ich über den Vermieter mit eigenem Zähler.
Nun das eigentliche Problem, im April bekam ich eine Stromrechnung von 729€ was laut Zähler auch stimmt.
Zeitraum Okt. 2010-April 2011.
Da ich diese nicht auf einmal zahlen konnte schlug mir mein Vermieter vor es in Raten zu zahlen und um die Miete solle ich mir erst einmal keine Sorgen machen.
Dies habe ich nun seit April auch getan.
Nun kommt mein Vermieter an und fordert die Gesamtsumme von 729€ erneut, zusätzlich hat er mir den Strom abgeklemmt und Heute auch noch fristlos gekündigt wobei er nun alle Geräte etc. behalten will.
Bisher kamen wir immer sehr gut mit einander aus und ich habe sehr viele Umbauten Erneuerungen an seinen und meinen Räumlichkeiten vorgenommen.
Nun weis ich einfach nicht weiter und freue mich über jegliche Hilfe und Anregung.
Hallo Sava72,
das Problem ist natürlich das die Vereinbarung mit dem Vermieter nicht schriftlich niedergelegt wurde, was ja auch oft „netten Entgegenkommen des Vermieters“ vergessen wird, aber Wichtig ist. So einfach die Geräte im imbiss zurückzuhalten, wenn sie nicht sein Eigentum sind, geht nicht, hier kann man mit Hilfe der Polizei einschreiten, ganz Wichtig ist natürlich einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Offenkundig läuft der Imbissbetrieb nicht einmal annähernd kostendeckend! Der Vermieter kann außerordentlich kündigen, nachdem Sie ihm vereinbate Leistungen schuldig geblieben sind. Das Vermieterpfandrecht kann gerichtlich geltend gemacht werden. Ihre Sachen werden in solchem Falle durch den Gerichtsvollzieher nach der Vorlage eines entsprechenden Urteil gepfändet und versteigert. aus dem Erlös werden zunächst die Kosten und dann die Forderungen des Vermieters gedeckt.
Hallo, es ist nicht ganz ersichtlich, ob Sie sich an die vereinbarte Ratenzahlung gehalten haben. Da Gewerbemietverträge frei aushandelbar sind, kann ich mangels Einzelheiten aus der Ferne nicht direkt weiterhelfen.
Ich schlage Ihnen aber folgendes vor: Gehen Sie zum Schiedsmann Ihrer Gemeinde/Stadt und tragen Sie diesem Ihr Problem vor; sagen Sie, daß Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist. Da Sie quasi Ihren Arbeitsplatz selbst schaffen als Selbständiger und dieser nun in Gefahr ist, hat die Kommune ein Interesse daran, daß Sie weiterarbeiten können und nicht Hartz4 beantragen müssen. Der Schiedsmann hat Zugriff auf die behördl. Rechtsabteilung und kann von dort Rechts-Info einholen, was Sie übrigens keinen Cent kostet! Es wird dabei behördl.seits versucht, eine für alle akzeptable Einigung zwischen Ihnen und dem Vermieter herzustellen, falls dies irgend möglich ist (u.a. auch, daß dieser die fristlose Kü. zurückzieht).
Alles Gute u. Gruß, -Achim
Hallo firstguardian,
die ausstehenden Leistungen wurden erbracht und das sogenannte Vermietpfandrecht wurde allerdings nicht vom Gericht, lediglich nur vom Vermieter selbst ausgesprochen.
Danke für die Antwort
Hallo Achim,
die vereinbarten Raten wurden geleistet und das ist auch nicht gelogen. Der Vermieter selbst zeigte mir einen Zettel auf dem er sich selbst notierte wann er was von mir bekam.
Selbstverständlich habe ich mir jenes auch selbst notiert, dummer Weise aber nicht bescheinigen lassen da ja bis her alles Kollegial ablief.
Aber danke für den Tipp mit dem Schiedsmann, werde diesen bei nichteinigung mit dem Vermieter mal in Anspruch nehmen.
Hallo Achim,
die vereinbarten Raten wurden geleistet und das ist auch nicht gelogen. Der Vermieter selbst zeigte mir einen Zettel auf dem er sich selbst notierte wann er was von mir bekam.
Selbstverständlich habe ich mir jenes auch selbst notiert, dummer Weise aber nicht bescheinigen lassen da ja bis her alles Kollegial ablief.
Aber danke für den Tipp mit dem Schiedsmann, werde diesen bei nichteinigung mit dem Vermieter mal in Anspruch nehmen.
Hallo Frankmc57,
sicherlich wäre das hinzuholen von Polizei ratsam, allerdings werde ich vorerst eine andere Lösung suchen.
Danke für die Antwort
Sei mir nicht böse , aber das klingt für mich zu kompliziert. Such Dir am Besten einen versierten Anwalt . Dann bist Du auf der sicheren Seite . Liebe Grüße
Erklären darf er das. Die Beschlagnahme und Verwertung kann nur das Gericht anordnen und dann durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.
Das klingt kompliziert und nach Rechtsstreit.
So etwas ähnliches hatten wir in der Fa. auch schon mal als ein Kunde unsere Leistungen nicht bezahlen konnte. Da hat mein Chef kurzer Hand bei ihm Material in ähnlicher Höhe aufgeladen und zur Anzeige wegen Diebstahl ist es nicht gekommen weil die Kosten dann auf der Gegenseite vermutlich noch höher gewesen wären.
Ich rate dir zum Anwalt.