Hallo an alle,
folgendes fiktives Problem:
Ein Vermieter (Arzt) nutzt in einem 3 Fanilienhaus das komplette Untergeschoß als Artzpraxis und stellt diese
in der Nebekostenabrechnung den Wohnungen gleich. Darf er das?
Danke für die Antworten
Gruß
Highspped24
Hallo an alle,
folgendes fiktives Problem:
Ein Vermieter (Arzt) nutzt in einem 3 Fanilienhaus das
komplette Untergeschoß als Artzpraxis und stellt diese
in der Nebekostenabrechnung den Wohnungen gleich. Darf er das?
Hallo,
Gewerberäuem sind aus den Kosten herauszurechnen. Erst dann sind die Nebenkosten zu berechnen.
Gruss Günter