Gewerbe/Minijob etc. wie viel darf ich verdienen?

Hallo,

ich arbeite neben meinem Studium fuer eine Agentur auf gewerblicher Basis. Hierzu habe ich eine Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) angemeldet.
Zusasetzlich habe ich einen Minijob (geringfuegige Beschaeftigung, ohne Lohnsteuerkarte) und arbeite als kurzfristige Aushilfe (max. 50 Tage im Jahr).

Meine Fragen sind nun:

  1. Wie viel darf ich maximal verdienen, damit meine Eltern noch Anspruch auf Kindergeld haben?

  2. Werden hierzu alle meine Einkuenfte (auch Zinsen aus z.b. Bausparvertraegen, Konten) zusammengerechnet?
    Wird hierzu der Gewinn aus dem Gewerbe oder der komplette Umsatz eingebracht?

  3. Zum Gewerbe: Welche Steuern kommen alle auf mich zu? Gibt es einen Freibetrag bis zu dem ich keine Steuern zahlen muss? Wenn ja, wie hoch ist dieser?

Herzlichen Dank!

Sorry,
keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo autumnrain

Genaues weis ich da leider auch nicht, Aber verdienen Darfst du soviel du willst, wie da aber die Grenze mit dem Kindergeld ist Weiss ich leider nicht.
Steuern sind bis zu einen freibtrag von 7664 Euro nicht zu zahlen, wenn ich da richtig informiert bin.

Levitron
www.kopisoft.de

Hallo,
Sie dürfen im Jahr bis zu 8004.-€ verdienen,das nennt man Steuerfreibetrag.
Zinsen sind bis zu 801.-€ Steuerfrei,allerdings muss man bei jeder Bank einen Freistellungsantrag beantragen.
Wegen dem Kindergeld weiss ich nicht genau bescheid.
Zum Gewerbe: Da gibt es unter Google Gewerbesteuerberechnung kostenlose Seiten zum downloden.Ich denke das es ihnen da viel anzeigt was Sie alles absetzen können.
Normal: Umsatz minus Ausgaben = Gewinn der dann versteuert wird.

Gruß
monika61

Hey, also zu 3. ja du hast einen steuerfreibetrag bis zu 17500 € das ist nur dein reiner verdienst ohne deine einkäufe!

mit kindergeld kenne ich mich nicht aus ich weiß nur das alles was du an geld hast, egal was zusammengerechnet wird wenn du zu hause wohnt unter 25 bist auch das einkommen deiner eltern!
rufe doch beim finanzamt mal an :smile: die wissen das :smile: dazu hast du doch deine steuernummer, du musst nur aufpassen das du keine vorsteuer zahlen musst, d.h. schau genau hin was du angibst schätze dich niedrig ein, in den ersten 5 jahren verdiehnt man nichts ( schätzung)!

Hallo,
was das KG angeht, kannst du alles auf der HP der Familienkasse nachlesen.
www.familienkasse.de

Die Einkommensgrenze beträgt im Jahr 8004 €.
Es werden ALLE Einkünfte berechnet auch Zinsen etc.
Zu den Steuern kann ich dir leider nichts sagen.
Gruß
julatimlea

Bitte Antworten der Kollegen erfragen - nicht meine Gebiet. MfG.

Sagen wir so: Sie wollen doch etwas verdienen und zwar viel verdienen? den Rest vergessen Sie: es kann nicht sein dass in diesem Land Leute an die Zuschuesse denken, die sie vergessen werden, falls sie arbeiten. Legen Sie los! Arbeiten Sie! verdienen Sie! und seien Sie stolz dass der Staat dann Kindergeld, Zulagen an Sie nicht mehr zahlen muss, weil Sie verdienen oder werden Sie stolz dass Sie Steuer zahlen duerfen! es ist dann ein Zeichen dass Sie etwas verdienen und fuer die Gesellschaft ins positive kommen (und nicht nur subventioniert werden).
Wenn Sie aber mit dieser philosophischen Stellungnahme nicht zufrieden sind, und genau wissen wollen was passiert wann, dann besuchen Sie sich ein Steuerberater. Ich selber bin immer schlauer danach geworden. Geld in die Haende muessen Sie aber nehmen.

Hallo
soviel ich weiß darfst du 8004 € verdienen wenn du darüber kommst wird dir das Kindergeld gestrichen.
Soviel mir bekannt ist gibt es da auch freibeträge bis zu einer gewissen höhe was die Zinsen und so ähnliches anbelangt
Stimmt es gibt einen Freibetrag bis du Steuern zahlen musst und der ist ziemlich hoch nagel mich nicht fest aber so um mehrere tausend euro das muss man erst mal verdienen.
Leider kann ich dir keine genaueren Zahlen geben bin schon ein paar jahre aus der Materie drausen.
Lg Mausi123

Hallo,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Um diese Frage auf Anhieb zubeantworten, ist mir leider nicht möglich.

Bitte fragen Sie einem Steuerberater in ihrer Gegend.Sorry.

Mfg

Angela06

Hallo,

ich arbeite neben meinem Studium fuer eine Agentur auf
gewerblicher Basis. Hierzu habe ich eine Gewerbe
(Kleinunternehmerregelung) angemeldet.
Zusasetzlich habe ich einen Minijob (geringfuegige
Beschaeftigung, ohne Lohnsteuerkarte) und arbeite als
kurzfristige Aushilfe (max. 50 Tage im Jahr).

Meine Fragen sind nun:

  1. Wie viel darf ich maximal verdienen, damit meine Eltern
    noch Anspruch auf Kindergeld haben?

Die grenze liegt bei ca. 8000 Einkünfte (also gewinn)

  1. Werden hierzu alle meine Einkuenfte (auch Zinsen aus z.b.
    Bausparvertraegen, Konten) zusammengerechnet?
    Wird hierzu der Gewinn aus dem Gewerbe oder der komplette
    Umsatz eingebracht?

Es zählt der gewinn, und die Zinsen gelten auch (am besten gucst du da nach, ob du den Freistellungsauftrag gegeenfalls anpassen musst.

  1. Zum Gewerbe: Welche Steuern kommen alle auf mich zu? Gibt
    es einen Freibetrag bis zu dem ich keine Steuern zahlen muss
    Wenn ja, wie hoch ist dieser?

Umsatzsteuer nicht, da du ja nach § 19 davn befreit bist.
ansosnten wenn dein gewinn mehr als 24.500 € beträgt fällt gewerbesteuer an.

Herzlichen Dank!