Gewerbe/Minijob wie viel darf verdient werden?

Hallo,

ein Student arbeitet neben seinem Studium fuer eine Agentur auf gewerblicher Basis. Hierzu hat er ein Gewerbe angemeldet nach Kleinunternehmerregelung.
Zusasetzlich hat er einen Minijob (geringfuegige Beschaeftigung, ohne Lohnsteuerkarte) und arbeitet als kurzfristige Aushilfe (max. 50 Tage im Jahr).

Folgende fragen stellen sich nun:

  1. Wie viel darf er maximal verdienen, damit die Eltern noch Anspruch auf Kindergeld haben?

  2. Werden hierzu alle Einkuenfte (auch Zinsen aus z.b. Bausparvertraegen, Konten) zusammengerechnet?
    Wird hierzu der Gewinn aus dem Gewerbe oder der komplette Umsatz eingebracht?

  3. Zum Gewerbe: Welche Steuern kommen alle auf ihn zu? Gibt es einen Freibetrag bis zu dem man keine Steuern zahlen muss, wenn man unter diesem liegt? Wenn ja, wie hoch ist dieser?

Herzlichen Dank!

Hallo,

ein Student arbeitet neben seinem Studium fuer eine Agentur

  1. Wie viel darf er maximal verdienen, damit die Eltern noch
    Anspruch auf Kindergeld haben?

Der grenzbetrag für Einkünfte und Bezüge beträgt 8.004 Euro.

  1. Werden hierzu alle Einkuenfte (auch Zinsen aus z.b.
    Bausparvertraegen, Konten) zusammengerechnet?

Ja, und auch Bezüge wie Halbwaisenrente, Bafög, BAB etc…

Wird hierzu der Gewinn aus dem Gewerbe oder der komplette
Umsatz eingebracht?

Der Gewinn

  1. Zum Gewerbe: Welche Steuern kommen alle auf ihn zu? Gibt es
    einen Freibetrag bis zu dem man keine Steuern zahlen muss,
    wenn man unter diesem liegt? Wenn ja, wie hoch ist dieser?

Wenn der Gewinn weniger 24.500 Euro beträgt fällt keine Gewerbesteuer an. Umsatzsteuer vielleicht, falls er kein Kleinunternehmer ist. Einkommensteuer, wenn das zu versteuernde EInkommen größer 8.004 Euro - dann ist auch das Kindergeld futsch.

Hier ein hilfreicher Link:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Cont…