Hallo,
ein Student arbeitet neben seinem Studium fuer eine Agentur auf gewerblicher Basis. Hierzu hat er ein Gewerbe angemeldet nach Kleinunternehmerregelung.
Zusasetzlich hat er einen Minijob (geringfuegige Beschaeftigung, ohne Lohnsteuerkarte) und arbeitet als kurzfristige Aushilfe (max. 50 Tage im Jahr).
Folgende fragen stellen sich nun:
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Wie viel darf er maximal verdienen, damit die Eltern noch Anspruch auf Kindergeld haben?
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Werden hierzu alle Einkuenfte (auch Zinsen aus z.b. Bausparvertraegen, Konten) zusammengerechnet?
Wird hierzu der Gewinn aus dem Gewerbe oder der komplette Umsatz eingebracht? -
Zum Gewerbe: Welche Steuern kommen alle auf ihn zu? Gibt es einen Freibetrag bis zu dem man keine Steuern zahlen muss, wenn man unter diesem liegt? Wenn ja, wie hoch ist dieser?
Herzlichen Dank!