Hallo,
X wird in zwei Monaten 18 und wird dann sofort ein Gewerbe anmelden. Da X allerdings schon alles komplett durchgeplant hat, möchte er bereits mit dem Geldverdienen anfangen.
Unter welchen Bedingungen darf er als 17-Jähriger bis zur Anmeldung seines Gewerbes arbeiten? Ich habe mal was von 400 Euro pro Monat gehört?
Ich habe mal was von Genehmigung durch die Eltern und durch
das Vormundschaftsgericht gehört…
Also besser ist es, die 2 Monate zu warten.
Also ich habe hier und da mal einen Ferienjob gemacht und da hieß es auf den von mir ausgestellten Rechnungen immer irgendwas von 400 Euro pro Monat… das schien auch alles legal gewesen zu sein, und im Prinzip ist das doch so nichts anderes jetzt oder?
Ich habe mal was von Genehmigung durch die Eltern und durch
das Vormundschaftsgericht gehört…
Also besser ist es, die 2 Monate zu warten.
Also ich habe hier und da mal einen Ferienjob gemacht und da
hieß es auf den von mir ausgestellten Rechnungen immer
irgendwas von 400 Euro pro Monat… das schien auch alles
legal gewesen zu sein, und im Prinzip ist das doch so nichts
anderes jetzt oder?
Hi,
ein 400-Euro-Ferienjob ist was anderes als ein Gewerbe zu betreiben.
Im BGB gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen
für den Betrieb eines Gewerbes durch Minderjährige.
Rechtsgrundlage ist § 112 Absatz 1 BGB. Danach
benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines
selbstständigen Gewerbes die Ermächtigung des
gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern,
sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Hall nochmal!
Ja - das weiß ich ja Nur kann ich nicht evtl. den April als „Ferienjob“ mit unter 400 Euro Umsatz laufen lassen, um die Zeit bis zum Mai etwas zu überbrücken?
Hallo,
also Selbstständig und Ferienarbeit (also abhängige Beschäftigung) sind zwei paar Stiefel. Am besten die Zeit nutzen und bei der IHK (da wird man als Gewerbetreibender dann sowieso Zwangsmitglied) mal nachfragen, ob sie gerade einen Kurs für Existenzgründer planen, oder auch hier im entsprechenden Brett mal die FAQ durcharbeiten.
Sonst steht schnell Finanzamt oder andere Stellen vor der Tür und wollen Geld, das man gar nicht eingeplant hatte.
Die Krankenversicherung (ist inzwischen auch Pflicht) sollte man auf keinen Fall vergessen zu besuchen, egal wie gesund man im Moment ist, eine (Privat- und Betriebs-)Haftpflichtversicherung ist auf jeden Fall auch eine sehr sinnvolle Investition um nur einige Punkte zu nennen.
also Selbstständig und Ferienarbeit (also abhängige
Beschäftigung) sind zwei paar Stiefel.
Hallo,
wie grenzt sich denn ein Ferienjob als Webdesigner von einem selbstständigen Webdesigner ab? Die Firma kann jemandem doch quasi als Ferienjob zutragen, ihnen eine Webseite zu erstellen?
also Selbstständig und Ferienarbeit (also abhängige
Beschäftigung) sind zwei paar Stiefel.
Hallo,
wie grenzt sich denn ein Ferienjob als Webdesigner von einem
selbstständigen Webdesigner ab? Die Firma kann jemandem doch
quasi als Ferienjob zutragen, ihnen eine Webseite zu
erstellen?
Ein selbstständiger Gewerbetreibende (Unternehmer) muss hingegen
angefangen von den Geschäftsräumen bis hin zur Steuererklärung alles selbst organisieren, anmelden, genehmigen, etc… http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmer
Es sind einfach zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Du solltest Dich wirklich im Netz erst einmal reinlesen. Es gibt da ziemlich viel zu beachten und wenn Du den Unterschied nicht kennst, dann bist Du definitiv nicht ausreichend vorbereitet.