Gewerbe / MwSt

Hallo,

wie verhält sich das eigentlich mit Gewerbeimmobilien ?

Sind Ärzte und Freiberufler von der USt auszuklammern (hinsichtlich Mietvertrag) ??

Muss Ust auf Grundmiete und Nebenkosten berechnet werden und bei Erhöhung der NK-VZ - muss dann die MwSt nachberechnet werden ??

Vielen Dank.
joyyy

Hallo joyyyy,

wie verhält sich das eigentlich mit Gewerbeimmobilien ?

die Vermietung ist grundsätzlich USt-frei, es besteht jedoch eine Option zum Verzicht auf diese Befreiung, wenn der Mieter Unternehmer im Sinn des USt-Gesetzes ist und die gemieteten Räume zum Bewirken steuerpflichtiger Umsätze und steuerfreier Umsätze, die den Vorsteuerabzug zulassen, nutzt.

Sind Ärzte und Freiberufler von der USt auszuklammern
(hinsichtlich Mietvertrag) ??

Für die Vermietung an eine Arztpraxis besteht also keine Option zur USt-pflichtigen Vermietung. Nicht bloß beim Vertrag, sondern auch bei der Durchführung. Vorsicht: Das hat Rückwirkungen auf den Vorsteuerabzug.

Das Kriterium „freiberufliche Tätigkeit“ ist nicht für die USt-Befreiung entscheidend. Beispiel: Die Tätigkeit einer Bank zählt nicht zu den freien Berufen, ist aber in weiten Teilen USt-befreit (mit Option zur Regelbesteuerung).

Muss Ust auf Grundmiete und Nebenkosten berechnet werden und
bei Erhöhung der NK-VZ - muss dann die MwSt nachberechnet
werden ??

Bemessungsgrundlage für die USt ist immer das Entgelt: Miete und Nebenkosten. Wenn die NK-Vorauszahlungen erhöht werden, muss auf die Vorauszahlungen immer die USt berechnet werden, die auf die Vorauszahlung entfällt. Für niedrigere weniger, für höhere mehr. Keine Nachberechnung von USt auf Zeiträume, zu denen keine nachträglich erhöhten Vorauszahlungen nachberechnet werden.

Schöne Grüße

MM

Danke schön.
Vielen Dank für Deine Antwort.