Gewerbe neben dém Job - was beachten?

Hallo,

eine Frage beschäftigt mich schon seit langem… Wenn jemand sich neben seinem Hauptberuf als Angestellter mit gutem Gehalt selbständig macht, wie sieht das bei der ESt-Erklärung aus?
Beispiel:
Jahreseinkommen aus ang. Tätigkeit: 40000 Euro
Nebengewerbe Jahresumsatz: 4000 Euro
daraus Ertrag nach lfd. Kosten: 2000 Euro
„Startkosten Existenzgründung“ (notwendige Geräte etc. ) : ca. 7000 Euro

Kurz:

Dürfen Ausgaben des Nebengewerbes nur mit Einnahmen aus eben diesem gegengerechnet werden, oder zählt am Ende das gesamte zu versteuernde Einkommen incl. Gehalt ?
Weil, auch wenn es nur nebenberuflich ist, die Anschaffung der notwendigen Grundausstattung wird ja aus privaten Geldern bezahlt (Privateinlage !?)

Gruß Kris

Hallo

Hallo,

eine Frage beschäftigt mich schon seit langem… Wenn jemand
sich neben seinem Hauptberuf als Angestellter mit gutem Gehalt
selbständig macht, wie sieht das bei der ESt-Erklärung aus?
Beispiel:
Jahreseinkommen aus ang. Tätigkeit: 40000 Euro
Nebengewerbe Jahresumsatz: 4000 Euro
daraus Ertrag nach lfd. Kosten: 2000 Euro
„Startkosten Existenzgründung“ (notwendige Geräte etc. ) : ca.
7000 Euro

Kurz:

Dürfen Ausgaben des Nebengewerbes nur mit Einnahmen aus eben
diesem gegengerechnet werden, oder zählt am Ende das gesamte
zu versteuernde Einkommen incl. Gehalt ?
Weil, auch wenn es nur nebenberuflich ist, die Anschaffung der
notwendigen Grundausstattung wird ja aus privaten Geldern
bezahlt (Privateinlage !?)

du hast in deinem Nebengewerbe 5000€ minus eingefahren. Dazu füllst du das Blatt für Einkommen aus Gewerbe …aus. Wahrscheinlich musst du noch die neue Einnahme Überschussrechnung machen. Da reichte früher ein DIN A4 Blatt. Mittlerweile haben die Bürokraten dort auch etliche Seiten zustande gebracht :frowning:
Dein Minus aus dem Gewerbe mit deinen anderen Einkünften zusammengerechnet – heisst das du bei minus auf der anderen Seite Steuern erstttet bekommst

Gruß Kris

LG
Mikesch

Salute, Mikesch

…heisst das du bei minus auf der anderen
Seite Steuern erstattet bekommst

Achtung, das machen die nicht endlos lange mit.
Nach drei Jahren (spätestens) wird man
a) fragen wovon er lebt
b) das als Hobby versuchen einzustufen

Evtl hinterhältiger Tipp?
In der Zeit ordentlich reinklotzen.

Viel Erfolg - digi (aEg)

Da reichte früher ein DIN A4 Blatt.
Mittlerweile haben die Bürokraten dort auch etliche Seiten
zustande gebracht :frowning:

Die Anlage EÜR, auf die vermutlich angespielt wird, ist erst ab einem Umsatz von 17.500 EUR verbindlich vorgeschrieben.

Gruß JoKu