ich bin Student, arbeite neben den Studium auf 630 DM Basis, bzw ein fester Arbeitsvertrag mit einem Einkommen bis zu 600 DM.
Jetzt möchte ich eine kleine Firma gründen, sprich einen Gewerbeschein anmelden.
Wer kann mir sagen, was man steuerlich, bzw zahlungstechnisch noch alles beachten muß, mal von den Krankenkassenbeiträgen abgesehen (das habe ich schon klären können…)?
ich bin in der exact gleichen Situation, wie der Kollege oben.
neben meinen 630 DM monatlich, möchte ich mich jetzt im Bereich Promotion - Events neben dem Studium selbstständig machen,
und brauche eben genau diesen Gewerbeschein.
V.a. wie muss ich das Geld, welches über mein Gewerbe erwirtschaftet wird, versteuern. max. 13.400 DM im Jahr, oder??
desweiteren, habe ich immer noch Anspruch auf Kindergeld??
Kann ich evtl. meine Aktienverluste im Jahresausgleich gegenrechnen?
Ebenfalls vielen Dank.
Ach ja L-S99 - wie läuft das denn mit den Krankenkassenbeiträgen?
Merci u. gute geschäfte
Sven
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ich bin Student, arbeite neben den Studium auf 630 DM Basis,
bzw ein fester Arbeitsvertrag mit einem Einkommen bis zu 600
DM.
Jetzt möchte ich eine kleine Firma gründen, sprich einen
Gewerbeschein anmelden.
Wer kann mir sagen, was man steuerlich, bzw zahlungstechnisch
noch alles beachten muß, mal von den Krankenkassenbeiträgen
abgesehen (das habe ich schon klären können…)?
Bin für jede Hilfe dankbar )
Ausgühliche Infos gigts bei der örtlichen IHK, wo du wahrscheinlich sowieso Pflichtmitglied wirst.
Kurz gesagt gilt folgendes: alle die etwas von dir wollen melden sich automatisch nach der Gewerbeanmeldung bei dir. Falls du es deiner Stadt-/Gemeindeverwaltung und der IHK nicht untersagst, kommt auch noch einiges an (teilweise offiziell aussehender) Werbung.
Hab ich auch schon drüber nachgedacht, allerdings würde ich dann den 630 DM-Job aufgeben.
Hab letztens mit einem Unternehmensberater gequatscht.
Der hat mir folgende Tipps mit auf den Weg gegeben:
Zuerst einmal solltest Du Dir überlegen wieviel Geld Du vorraussichtlich erwirtschaften wirst.
Denn Leistungen wie Krankenkasse, Versicherung und BaföG lassen nicht allzuviel zu.
Wenn Du diese Leistungen behalten willst, dann wirtd’s nicht viel mehr sein dürfen, als Dein jetziges Arbeitsverhältnis ausspuckt.
Die Regelungen musst Du entsprechend bei Deiner Krankenkasse etc. erfragen.
Ob Du einen Gewerbeschein überhaupt bei so geringen Einnahmen benötigst, musst Du bei der zuständigen Stelle an Deinem Wohnort erfragen (i.d.R. Ordnungsamt).
Wenn Du diesen Weg gehen willst kann das natürlich bedeuten, dass Du mögliche Aufträge ablehnen musst.
Andererseits würde Dein Unternehmen schon während Deines Studiums existieren, wodurch Du nach Deinem Studienabschluss schon ein ausbaufähiges berufliches Standbein hast. Wenn Du Deine Dienste jetzt schon zuverlässig und professionell anbieten kannst, dann kann das für später Vorteile bringen.
Des weiteren kannst Du bei Bewerbungen später eine gute Referenz (Stichwort Berufserfahrung) vorweisen, mit der Du Dich von der Masse der Studiengänger abheben kannst.
Ich selbst hatte leider noch keine Zeit mich intensiv um diese Punkte zu kümmern, daher weiss ich auch nicht ob es der richtige Start ist.
Ebenfalls vielen Dank.
Ach ja L-S99 - wie läuft das denn mit den
Krankenkassenbeiträgen?
Merci u. gute geschäfte
Sven
hallo sven,
also das mit der krankenkasse ist so geregelt: da die krankenkassse bei der art meines gewerbes im moment nicht davon ausgeht, daß so viel geld reinkommt, muß ich weiterhin nur die studentenpauschale zahlen.
also das mit der krankenkasse ist so geregelt: da die
krankenkassse bei der art meines gewerbes im moment nicht
davon ausgeht, daß so viel geld reinkommt, muß ich weiterhin
nur die studentenpauschale zahlen.
ich hoffe das hilft dir weiter…
hi ihr studdies
ich sehe das mit der krankenkasse anders!!!
bei den KK (gesetzlichen) kommt es nicht auf die höhe des verdienstes an, wenn man die „studentenflatrate“ behalten will, sondern auf die dauer der nebenbeschäftigung, welche wöchentlich nicht mehr als 20h neben dem studium ausmachen darf! die höhe des verdienstes ist bis 20h egal, weil es beim pauschbetrag bleibt. die höhe des gewinnes aus gewerbebetrieb interessiert die KK nur, wenn man über 20h die woche arbeitet und studium quasie nebenbeschäftigung wurde, dann richtet sich naemlich der beitrag ab einer bestimmten höhe des gewinnes nach ebendiesen.