wie sieht die Sache aus, wenn man als Angestellter nebenberuflich ein Gewerbe anmeldet. Ist so etwas erlaubt oder hängt das vom Arbeitgeber ab. Ich verstehe ja, daß ein Arbeitgeber es nicht unbedingt akzeptieren würde, wenn einer seiner Mitarbeiter mit seinem nebenberuflichen Gewerbe der Firma konkurenz machen würde und vielleicht Wissen aus der Firma rausschafft, aber wie verhält sich die Sache wenn Job und Nebengewerbe sich nicht in die Quere kommen?
Ein Nebenerwerb kann nur verboten werden wenn man eine direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber schaffen würde (ist ja logisch) oder wenn die Art der Nebenbeschäftigung Anlaß zur Befürchtung gibt, daß der Arbeitnehmer seine Aufgaben nicht mehr richtig wahrnehmen kann ( weil der Nebenerwerbs-Kneipenwirt oder Nachtwächter ständig übermüdet zur Arbeit erscheinen würde.
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ergänzend zu Dietmar Lukas möchte ich den Blick auf deinen Arbeitsvertrag lenken. Es besteht die Möglichkeit, dass hier eine Klausel besteht die das Einverständnis des Arbeitgebers vorsieht.