Gewerbe nicht abgemeldet bzw. umgemeldet

Hallo zusammen!

Angenommen, jemand hat neben seinem Studium auf Gewerbeschein gearbeitet. Die Einkünfte waren eher gering, so dass das zuständige Finanzamt auch keine Steuererklärung abverlangte. Seitdem keinerlei Einkünfte mehr, zwischenzeitlich neben dem Studium auch nur Einkünfte aus studentischen Nebenbeschäftigungen. Seit 2008 in Vollzeit-Angestellten-Verhältnissen, mehrmals umgezogen und jetzt in anderem Bundesland wohnhaft, Gewerbe aber nie um- oder abgemeldet. (Der läuft immer noch auf den alten Studiwohnsitz, dort seit Jahren nicht mehr wohnhaft und auch per Post nicht erreichbar.) Wie gesagt: Seit damals keine Einkünfte mehr auf dem Gewerbeschein und die Steuererklärungen seit Vollbeschäftigung immer brav abgegeben (nur für das Angestelltenverhältnis).

Also um die Sache zu regeln:
– den Gewerbeschein erst ummelden und dann abmelden oder beim „alten“ Gewerbeamt „einfach so“ abmelden?
– Bislang nie angeschrieben worden… Ist trotzdem mit Bußgeldern oder gar einer Anzeige zu rechnen?
– Und bei Abmeldung: Ist das jetzige Gewerbeamt oder das damalige Ansprechpartner???

Alles kompliziert, und über google findet sich leider auch nichts Verwertbares… Deshalb:
DANKE FÜR EURE Antworten!!!

LG
Sole