Gewerbe: noch keine Steuernr.,trotzdem verkaufen?

Hallo,

ich hoffe, meine Frage passt in diese Rubrik.

A meldet ein Gewerbe an und möchte im Auktionshaus E Artikel verkaufen. Darf sie dies erst tun, wenn sie die Steuernummer erhalten hat oder schon vorher (d.h. direkt nach Gewerbeanmeldung)?

Danke und viele Grüße
Katrin

Hallo!

Das sagt schon das Wort „Anmeldung“. Es heißt nicht „Genehmigung“ oder „Antrag“ oder so, sondern einfach nur „Anmeldung“. Das ist eine „Meldung“ oder „Mitteilung“ ans Amt mit dem Inhalt: „Ich fange jetzt an!“

Grüße

Andreas

Hallo,
was heißt das denn nun konkret? Es geht darum, dass man in die Auktionen die Steuernummer reinschreiben muss (?). Und ich würde gerne wissen, ob rechtlich etwas dagegen spricht, dass man dies nicht tut, weil man die Nummer eben noch nicht hat.

Hallo!

Ich denke, du darfst verkaufen, auch ohne die Nummer, so lange du sie nicht hast. Jetzt frag mich bitte nicht zur Impressumspflicht aus. Ruf mal beim Finanzamt an, ob und wann die dir eine Nummer geben können.

Grüße

Andreas

Hallo,

geht es wirklich um die Steuernummer (http://de.wikipedia.org/wiki/Steuernummer
) oder mehr um die http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifika…

Zum Thema Steuernummer und Impressum empfehle ich:

http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_webimpressum…

VG
EK

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Hi,
solange es sich nicht um eine Gesellschaft wie GmbH, GbR oder sonstiges handelt, wird keine gesonderte Steuernummer vergeben.
Anders ausgedrückt: Die Steuer eines Einzelunternehmens wird über die Steuernummer des Inhabers „abgerechnet“.
Auch (Kapital-)Gesellschaften können unmittelbar nach Gründung und der Abwicklung der notwendigen Formalitäten ihre Geschäfte tätigen.
Im täglichen Umgang mit Kunden und Lieferanten gilt:
Steuernummern können nachgereicht werden. Es ist legilich darauf hinzuweisen, dass eine Steuernummer beantragt wurde, diese aber noch nicht bekannt gegeben wurde.
Umsatz-Steuernummern werden nur bei internationalen Geschäften benötigt.
LG