die Vorteile und Nachteile einer Einzelunternehmung bzw. einer
freiberuflichen Tätigkeit
War zwar nicht gefragt, sondern die _Unterschiede der beiden, aber gerade deshalb kann ich Dir mal antworten:
Vorteile:
· keine großen Gründungsformalitäten, geringe Gründungskosten
Wenn der Einzelkaufmann Eintragungspflichtig im HR wird (siehe Handelsrechtreformgesetz seit 1998), sparts nix
· kein Mindestkapital
ist eher theoretisch, da er ja Startkapital brauchen wird
· hohe Kreditwürdigkeit
Nicht mehr und nicht weniger, als die GmbH, da ja auch da die Kreditwürdigkeit des Gesellschafters betrachtet wird
· hohe Flexibilität, schnelle Anpassung an geänderte
Marktbedingungen
Nach Umwandlungsgesetz / Umwandlungsteuergesetz eher im Gegenteil
· entstandene Verluste können vom Gründer noch im gleichen
Jahr mit positiven Einkünften aus anderen Einkommensquellen -
wie etwa Zins- und Mieteinnahmen ( auch der Ehegatten ) -
verrechnet werden
Sofern der § 2 mißachtet bzw. wieder geändert wird.
Ansonsten sollte man die horizontalen und vertikalen Grenzen beim Verlustausgleich schon beachten.
Nachteile:
· der Gründer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen
(Geschäfts- und Privatvermögen) für die Schulden der
Gesellschaft
Sorry
auch
Ich musste leider erst nachschauen. Aber alles habe ich leider
auch nicht im Kopf.
„Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß“ von Georg Simmel
Grundsätzlich sind Einzelunternehmungen (Einzelfirmen) und
freiberuflich Tätige bei den Steuern gleichgestellt.
Ja… vorm Gesetz sind alle gleich und deshalb sind manche gleicher… Showbee hat ja die Unterschiede (die ja auch recht hoch sein können, sowohl in DM als auch in Liquidität) schon herausgestellt.
MfG
Inko