Ich hab seit 5 J. ein Gewerbe angemeldet (als Einzelunternehmer + Kleingewerbe - dh. keine Gewerbesteuer, einmal jährlich Einnahme-Überschussrechnung etc.). Da ich anfangs vorrangig Satz- u. Layoutarbeiten gemacht habe, konnte ich nicht als Freiberufler arbeiten. Jetzt schreib ich aber hauptsächlich Drehbücher, könnt also in die Freiberufler-Kategorie fallen.
Weiß jm., ob mir Nachteile /Vorteile durch einen Wechsel entstehen, bzw. was für Vor-/Nachteile es hat, ein Gewerbe zu haben oder freiberuflich zu sein? Irgendwelche Unterschiede muss es doch da geben.
bei gewerblicher Anmeldung mußt Du ab einem bestimmten Umsatz / Gewinn (Grenze weiss ich leider nicht mehr, war aber mal so um die 48.000 DM Gewinn p.a. ???) Gewerbeertragssteuer bezahlen. Als Freiberufler entfällt sowas.
Eine Freundin von mir (Dipl. Kommunikations-Designerin) macht beides: Aufträge, die unter freiberuflich fallen, macht sie freiberuflich, den Rest gewerblich. Hat den Vorteil, dass der Gewinn aus gewerblichem Umsatz unterhalb der o.a. Grenze liegt.
Freiberufler sollen scheinbar auch einen besseren Ruf haben (vgl. Rechtsanwälte usw.).
Wäre nett, wenn du mir da noch ein paar Infos liefern könntest. Und nach Infos über diese Kasse suche ich auch grad. Da weiß ich nämlich auch nichts drüber.
Gruss, Brigitte
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Also ich versuchs mal kurz:
Als Gewerbetreibene bist du (wenn hauptberuflich), zur kaufmännischen Buchaltung verpflichtet.
D.h. einfache Kosten-Überschussrechnung geht nu nicht mehr.
Ein anderer Punkt, weitaus wichtiger ist die KSK-Oldenburg-Bremen (Künstlersozialkasse), ich schick dir noch mal eine mail.
Dort kommst du als gewerbetreibene nicht rein.
Die KSK ist eine staatliche Einrichtung, welche 50% deiner Sozialversicherung (Kranken-Rente-Pflegepflicht) übernimmt.
D.H. sie zahlt, wie es Arbeitgeber bei Angestellten auch machen, 50% dieser Versicherungsbeiträge dazu.
Man hat mal Gesagt, Künstler verdienen eh nichts wenn sie leben, erst wenn sie tot sind-siehe van Gogh *grins*.
Das ist aufs Jahr gesehen eine Menge Geld, was du sparen kannst.
Du bleibst weiterhin bei deiner jetzigen Kasse versichert z.B. AOK, TK, Barmer o.ä.
Wichtig ist die klare Definition deines Berufes,
In die KSK kommen grob gesagt nur Menschen die auch künstlerisch oder publizistisch arbeiten.
Die Aufnahmeanträge sehen recht einfach aus, aber wenn du ein Kreuz an der falschen Stelle machst, dann bist du raus.
Als Buchtipp kann ich dir hier(wenn ich dass überhaupt darf), ein Buch der IG-Medien empfehlen—Ratgeber Freie von Goetz Buchholz.
Bekommst du bei der IG-Medien, 25,00 DM als Nichtmitglied, 5,00 DM als Mitglied.
Wenn du magst, kann ich auch für dich bestellen.
Ansonsten mail ruhig nochmal wenn noch Fragen sind.
Als Gewerbetreibene bist du (wenn hauptberuflich), zur
kaufmännischen Buchaltung verpflichtet.
D.h. einfache Kosten-Überschussrechnung geht nu nicht mehr.
Nur, wenn Du gewisse Grenzen (z.b. Umsatz > 500.000 DM) überschreitest. Als 1-Mann-Betrieb reicht auch die übliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Ein anderer Punkt, weitaus wichtiger ist die
KSK-Oldenburg-Bremen (Künstlersozialkasse), ich schick dir
noch mal eine mail.
Dort kommst du als gewerbetreibene nicht rein.
Eine Freundin von mir ist freiberufliche Dipl-Kommunikations-Designerin, da sie allerdings ab und zu auch gewerbliche Aufträge hat, hat sie zusätzlich noch einen Gewerbeschein und ist trotzdem in der KSK.
ääh, kommst Du hauptberuflich als 1-Mann-Betrieb auf einen Umsatz von > 500.000 DM p.a. ???
Mein Vater ist als freiberuflicher Unternehmensberater unterwegs (hauptberuflich) und macht immer noch Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bisher (seit 4 Jahren) ohne Klagen des Finanzamts…
Mein Vater ist als freiberuflicher Unternehmensberater
unterwegs (hauptberuflich) und macht immer noch
Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bisher (seit 4 Jahren) ohne
Klagen des Finanzamts…
Yep, du sagst es.
Als FREIBERUFLER, kannst du diese Einnahmen/Überschussrechnung ja auch machen.
Yep, du sagst es.
Als FREIBERUFLER, kannst du diese Einnahmen/Überschussrechnung
ja auch machen.
und wenn Du dann noch nebenbei einen Gewerbeschein hast und damit unterhalb der Grenzen bleibst, dann bleibst Du immer noch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, darfst aber auch gewerbliche Aufträge ausführen.
Yep, du sagst es.
Als FREIBERUFLER, kannst du diese Einnahmen/Überschussrechnung
ja auch machen.
und wenn Du dann noch nebenbei einen Gewerbeschein hast und
damit unterhalb der Grenzen bleibst, dann bleibst Du immer
noch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, darfst aber auch
gewerbliche Aufträge ausführen.
Yep,
damit bist du NEBENBERUFLICH gewerblich tätig.
Nicht HAUPTBERUFLICH.
Hallo ihr 2,
erstmal danke für eure Antworten!! Eurer Dialog ist ja interessant
Also, Einnahme-Überschuss-Rechnung kann man als Gewerbetreibender so lange machen, so lange man gewisse Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Da hat Sven recht. Auch wenn man es hauptberuflich macht.
Die Konstellation Freiberufler (und in der Künstlerkasse versichert) und nebenbei Aufträge mit Gewerbeschein find ich ja interessant. Wie soll das denn funktionieren? Darf man dann über gewisse Einkommensgrenzen nicht rüber? Oder wenn man drüber kommt, muss man sich für den Betrag nochmal versichern??
Alex, wg. dem Buch von den IG Medien werd ich erstmal einen Bekannten ansprechen, ich glaub, der ist da auch Mitglied. Sonst komm ich nochmal auf dich zurück. Danke für das Angebot.
nicht ganz vergessen sollte man die Haftungsfrage bei einer Einzelunternehmung oder einem Freiberufler gegenüber einer Gesellschaft.
Ich kenne das Haftungsproblem/-risiko in deinem Metier nicht, aber als Einzelunternehmung bist Du auch immer mit Deinem persönlichen Eigentum/Vermögen zu 100% haftbar.
dafür stehst Du als GmbH-Geschäftsführer immer mit einem Fuß im Gefängnis. Stichwort: verschleppter Konkurs. Und so manches Kleinunternehmen ist sich gar nicht bewußt, dass es manchmal kurz davor steht (Liquidität 2.Grades läßt grüssen)
„Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen.“
das nennt sich abgeleitet buchführungspflicht, zum bsp. die für eingetragene kaufleute (im handelsregister eingetragene) oder dementsprechend juristische personen die nach deren gesetzen buchführungspflichtig sind (gmbh, ag, genossenschaft etc.)
§ 141:
"(1) Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb
Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes , von mehr als 500 000 Deutsche Mark im Kalenderjahr oder
ein Betriebsvermögen von mehr als 125 000 Deutsche Mark oder
[…] oder
einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 48 000 Deutsche Mark (für vor dem 1. 1. 1995 beginnende Wj.: 36 000 Deutsche Mark) im Wirtschaftsjahr oder
5.[…]
gehabt haben, sind auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn sich eine Buchführungspflicht nicht aus § 140 ergibt. […]"
da wo ich […] gekürzt habe ging es um land-forstwirte!
Und als Freiberufler? Womit hafte ich da? Weißt du das?
Gruss, Brigitte
hi,
du haftest als einzelunternehmung (ob gewerblich oder freiberuflich, denn die art der erzielten einkünfte ist hier egal) im voll. das heisst auch mit deinem privatvermögen. das ist einer der wenigen nachteile, denen man als freiberufler nur aus dem weg gehen kann, in dem man sich als steuerberater zum beispiel eine gmbh gruendet.
naja, mal mal nicht den teufel an die wand. einen sog. bankrott muss man ersteinmal nachweisen und wenn du mal dir die statistiken ansiehst, wirst du sehen wie selten das geschieht.
eine gmbh kann genauso grundsolide finanziell ausgerüstet sein wie eine personengesellschaft und umgedreht.
und gott sei dank sagen statistiken nie alles über eine unternehmung, denn traue nie einer statistik die du nicht selber gefälscht hast
gruss
shob
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mit dem Bewusstsein der Betriebslage muß ich Dir leider recht geben. Obwohl man das voraussetzen sollte, wenn man sich am Markt „beweisen will“ (ist das jetzt zu grosspurig?) kenn ich genug die die einfachsten Bilanz- und Controlling-Rechnungen und Kennzahlen nicht kennen !
Ansonsten muss ich Showbee mit dem Nachweis recht geben.