Gewerbe oder freundschaftlicher Verkauf

Hallo zusammen,

mal angenommen man möchte einen kleinen Fahrrad-reparatur service aufbauen, weil man das schon immer für Freunde gemacht hat und es jetzt ein bischen professionalisieren will, dann kommt man ja recht schnell an eine Schwelle, an der man ein Gewerbe anmelden muss.

Jetzt weis man ja aus der Benutztung von Ebay, dass man an Freunde steuerfrei verkaufen kann so lang es sich im Rahmen hält und nicht zu kommerziel wirkt.

Die Frage ist ob „Facebook Freunde“ als Freunde gelten oder wie hoch der Betrag/Schwelle ist an der man ein Gewerbe anmelden muss.

Danke - Friedemann

Den service wird man ja wohl nicht aus reiner Nächstenliebe
anbieten, sondern mit einer gewinnerzielungsabsicht?

Die Höhe des Gewinnes ist nicht ausschlaggebend, sondern
einzig alleine , die absicht Gewinne zu erzielen.

Dann muss das ganze als Gewerbe angemeldet, und
beim Finanzamt angemeldet werden.

Dann stellt sich auch noch die Frage, inwieweit
die HWK einen Ausbildungsnachweis fordert.

hat und es jetzt ein bischen professionalisieren will, dann
kommt man ja recht schnell an eine Schwelle, an der man ein
Gewerbe anmelden muss.

… und sich seine Gedanken über seine Haftungssituation machen sollte.

Die Frage ist ob „Facebook Freunde“ als Freunde gelten oder

Das hängt davon ab, wie groß die Facebook-Liste ist. Im dreistelligen Bereich wird niemand guten Gewissens von „Freunden“ reden können.

Den service wird man ja wohl nicht aus reiner Nächstenliebe
anbieten, sondern mit einer gewinnerzielungsabsicht?

Versteh ich, allerdings hat doch fast jeder verkauf eine gewinnerzielungsabsicht.
Wenn man zB seine Wohnung auflöst und/oder sachen bei ebay versteigert will ich doch profit aus der situation schlagen.

Was passiert denn wenn man Preise anbietet, die unter dem durchschnitt liegen?

hat und es jetzt ein bischen professionalisieren will, dann
kommt man ja recht schnell an eine Schwelle, an der man ein
Gewerbe anmelden muss.

… und sich seine Gedanken über seine Haftungssituation machen
sollte.

Ist richtig aber wenn man schon für „freunde“ arbeitet, dann ist das ja kein formvolendeter vertrag sondern eher 2 kugeln eis auf die hand ohne quittung^^

Die Frage ist ob „Facebook Freunde“ als Freunde gelten oder

Das hängt davon ab, wie groß die Facebook-Liste ist. Im
dreistelligen Bereich wird niemand guten Gewissens von
„Freunden“ reden können.

Darüber ließe sich streiten. Grade heute habe ich in einem Seminar über EvolutionsPsychologie gelernt das der Mensch für soziale Gruppen von 150 gemacht ist und das bei Facebook der Durchschnitt bei 120 Freunden liegt. Das ist also nichts besonderes.
Gibts da irgentwo ne offzielle Definition?

Jetzt weis man ja aus der Benutztung von Ebay, dass man an
Freunde steuerfrei verkaufen kann so lang es sich im Rahmen
hält und nicht zu kommerziel wirkt.

Wenn Du Deinen alten Krempel an Deine Freunde verkaufst, ist das evtl. nicht kommerziell.

Sobald Du Sachen speziell für den Wiederverkauf einkaufst, und dann weiterverkaufst (egal an wen und egal ob mit oder ohne Gewinn) ist das immer gewerblich.

Ist richtig aber wenn man schon für „freunde“ arbeitet, dann
ist das ja kein formvolendeter vertrag sondern eher 2 kugeln eis auf die hand ohne quittung^^

Nur wenn ein „Freund“ nach einer Reparatir verunglückt und ihm jemand flüstert, dass er Schadensersatz erhalten kann, wird sich zeigen, was diese Freundschaft wert ist.

Darüber ließe sich streiten. Grade heute habe ich in einem
Seminar über EvolutionsPsychologie gelernt das der Mensch für
soziale Gruppen von 150 gemacht ist

Da würde ich mich interessieren, wie man so etwas herausfindet. Meine Erfahrung ist eher, dass kaum noch jemand die Namen und Geburtstage seiner Cousins und Cousinen weiß. Da erscheint mir die Zahl 150 doch deutlich zu hoch.

Gibts da irgentwo ne offzielle Definition?

Eine „offzielle Definition“ für Freundschaft ? Du machst Witze !

Hallo.

Versteh ich, allerdings hat doch fast jeder verkauf eine
gewinnerzielungsabsicht.

Nein. Wenn ich alten Krempel verkaufe, versuche ich, den Verlust so gering wie möglich zu halten, aber nicht, Gewinn damit zu machen.

Wenn man zB seine Wohnung auflöst

…dann ist die Sache nicht kontinuierlich bzw. nicht auf Dauer angelegt - ein wichtiges „Gewerbe-Merkmal“.

und/oder sachen bei ebay versteigert
will ich doch profit aus der situation schlagen.

Wenn du besagte Sachen mit dem Zweck des Wiederverkaufes und dem Vorsatz, Gewinn damit zu erzielen, eingekauft hast, liegt ein Gewerbemerkmal vor.
Wenn du lediglich deine alten Sachen, die du nicht mehr brauchst, noch zu etwas Geld machen willst, dann i.d.R. nicht - auch wenn ebay & Finanzamt es gern mal anders sehen.

Was passiert denn wenn man Preise anbietet, die unter dem
durchschnitt liegen?

Dann sollte man - einen perfekten Markt vorausgesetzt - mehr Verkäufe als seine Mitbewerber tätigen.
Denn: Wenn ein Laden eine Dose Farbe für 5,- EUR verkauft, der zweite Laden für 10,- EUR und der dritte Laden für 15,- EUR, wo wird der Käufer dann wohl kaufen? Was sollte auch dagegen sprechen?

Oder was meintest du mit „Durchschnitt“?

Gruß
Christian

1 Like

Hallo auch

Wenn man zB seine Wohnung auflöst und/oder sachen bei ebay
versteigert will ich doch profit aus der situation schlagen.

Wenn man eine nicht mehr benötigte Lampe für 5 Euro bei ebay verkauft, die mal 50 gekostet hat, ist das kein wirtschaftlicher Gewinn. Man schlägt aber subjektiv Profit aus der Situation, wie Du das nennst, weil man für sich nutzlose Sachen ansonsten lebenslang mit sich rumtragen würde.

Was passiert denn wenn man Preise anbietet, die unter dem
durchschnitt liegen?

Das kann man machen. Wenn man Fahrradlampen für 50 Euro einkauft und sie für 50 Euro einbaut und verkauft, ist das sicher unter dem Durchschnitt und keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern ein Hobby für Freunde. Das ist aber womöglich nicht das, was man da machen will.
Baut man 150 Freunden die Lampe für 60 Euro ein und verkauft sie, ist das ein Gewinn und eine Gewinnerzielungsabsicht, die man gewerblich anmelden sollte. Das mit den 60 Euro wird man sich spätestens dann überlegen, wenn der zweite Freund eine defekte Lampe kostenlos in der Garantiezeit ersetzt haben möchte.

Gruß
orangegestreift

Das kann man machen. Wenn man Fahrradlampen für 50 Euro
einkauft und sie für 50 Euro einbaut und verkauft, ist das
sicher unter dem Durchschnitt und keine
Gewinnerzielungsabsicht,

Nein, dann entsteht kein Gewinn, trotzdem kann eine Gewinnerzielungsabsicht dahinterstehen.

sondern ein Hobby für Freunde. Das
ist aber womöglich nicht das, was man da machen will.
Baut man 150 Freunden die Lampe für 60 Euro ein und verkauft
sie, ist das ein Gewinn und eine Gewinnerzielungsabsicht, die
man gewerblich anmelden sollte muss. Das mit den 60 Euro wird man
sich spätestens dann überlegen, wenn der zweite Freund eine
defekte Lampe kostenlos in der Garantiezeit ersetzt haben
möchte.

Dann sollte man sich auch über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie informieren.

Gruß

osmodius