Hallo.
Versteh ich, allerdings hat doch fast jeder verkauf eine
gewinnerzielungsabsicht.
Nein. Wenn ich alten Krempel verkaufe, versuche ich, den Verlust so gering wie möglich zu halten, aber nicht, Gewinn damit zu machen.
Wenn man zB seine Wohnung auflöst
…dann ist die Sache nicht kontinuierlich bzw. nicht auf Dauer angelegt - ein wichtiges „Gewerbe-Merkmal“.
und/oder sachen bei ebay versteigert
will ich doch profit aus der situation schlagen.
Wenn du besagte Sachen mit dem Zweck des Wiederverkaufes und dem Vorsatz, Gewinn damit zu erzielen, eingekauft hast, liegt ein Gewerbemerkmal vor.
Wenn du lediglich deine alten Sachen, die du nicht mehr brauchst, noch zu etwas Geld machen willst, dann i.d.R. nicht - auch wenn ebay & Finanzamt es gern mal anders sehen.
Was passiert denn wenn man Preise anbietet, die unter dem
durchschnitt liegen?
Dann sollte man - einen perfekten Markt vorausgesetzt - mehr Verkäufe als seine Mitbewerber tätigen.
Denn: Wenn ein Laden eine Dose Farbe für 5,- EUR verkauft, der zweite Laden für 10,- EUR und der dritte Laden für 15,- EUR, wo wird der Käufer dann wohl kaufen? Was sollte auch dagegen sprechen?
Oder was meintest du mit „Durchschnitt“?
Gruß
Christian