Gewerbe oder nicht?

wenn ein angestellter eines schwimmbades,von seinem arbeitgeber die möglichkeit geboten
bekommt, kurse auf privater basis (in der freizeit)anzubieten und die kursgebühren selber zu bekommen, müsste diese person doch ein gewerbe anmelden ,oder nicht? ist es einen freiberufliche tätigkeit?
was sind die unterschiede?

diese person könnte es auch ohne gewerbe anmeldung machen und es würde niemnad nachfragen(wird auch schon jahre so gemacht), aber hätte es auch einen vorteil,wenn es offiziell ist? ich meine einen finanziellen /steuerlichen ?

Moin

Kurse Ehrenamtlich = kein Problem
Kurse auf Honorarbasis = Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit = Anzeigeflichtig gegenüber dem Finanzamt!
Nebenerwerbs Gewerbeschein + Ordentiche Schadenshaftpflicht den, was iss wenn dir einer Absäuft beim Kurs???

Braucht nicht mal deine Schuld sein, es wird nur die Frage gestellt warum war Person X am Tage X zum Zeitpunkt X im Schwimmbad…schon verloren???

Gruß,

Mathias

N.S.Stell dir zudem mal vor, deine Kurse kommen so gut an, alsdass es der Beamte vom hiesigen Fainazamt seinem Platt gesessenen A… antun möchte und dir im nächsten Kurs deinen Anweisungen folgt!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin Mathias,

wofür braucht man einen

Nebenerwerbs Gewerbeschein,

wenn man einem freien Beruf nachgeht?

Wir befinden uns auf der Grenze zwischen unerrichtender/erzieherischer Tätigkeit, die zu den freien Berufen iSd § 18 (1) EStG gehört, und einer nicht dem Katalog aus § 18(1) EStG zurechenbaren anderen selbständigen Tätigkeit, die daher gewerblich wäre.

Was ists nun: Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?

Schöne Grüße

MM

Moin Martin,

dessen bist du wissender, stimmt schon!

Ich finde aber, es ist doch besser (grad in einem solch heiklen Fall wo´s um Existenzen gehen kann) man sagt ein wenig als nischt oder?

Schau mal jetzt von seiner unwissenden (wie auch meiner) Seite.
Hätte ich Ihm nicht (ich finde nur teilweise unvollständige)Antwort gegeben, hättest du mir nicht aufklärend seine rechtliche Situation geschildert :wink:

Fazit: Ist Ihm nun geholfen oder nicht?
Ich denke Er weiss durch deinen Rat nun was für Ihn zu tun ist?!

Gruß,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus Mathias,

da hast Du schon recht: Wenn keine Reichtümer erworben werden, kostet ein „Gewerbe auf Verdacht“ nicht viel - abgesehen vom Pflichtbeitrag zur IHK, der regional unterschiedlich gehandhabt wird (es gibt Befreiungen für Kleinstunternehmen, aber nicht überall und nicht für alle), und je nach Berufsgenossenschaft eventuell eine Pflichtmitgliedschaft für den Unternehmer.

Es ist nicht meine Absicht, Dir an den Karren zu fahren - aber ich fände eine Klärung der vorliegenden Frage ganz spannend: Ich täte mir nicht zutrauen, einen solchen Grenzfall klar freiberuflich zu nennen, obwohl ers wahrscheinlich schon ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Kannst Du das Ganze nicht über einen Schwimmverein abwickeln? Für Übungsleiter gibt es höhere Freibeträge und die Teilnehmer wären über den Verein versichert.

Der Vorteil für den Verein: Er könnte auf diesem Weg neue Mitglieder werben.

Viele Grüße

Anne