mit einer Freundin betreibe ich zusammen eine kleine Website auf der wir kostenlose Informationen zur Verfügung stellen.
Auf Nachfrage haben wir jetzt gegen eine kleine Gebühr von 50 DM im Jahr 8 Adressen aufgenommen.
Frage: Müssen wir nun ein Gewerbe anmelden? Bei einem solch kleinen Betrag von 400 DM, wo die Nebenkosten zum Betreiben noch höher sind, ist es uns unverständlich, daß wir vielleicht ein Gewerbe anmelden müssen.
Hallo Tatjana,
natürlich ist es rechtlich gesehen besser, ein Gewerbe anzumelden.
Aber béi diesen Minibeträgen ist es durchaus möglich in der Einkommensteuererklärung über sonstige Einkünfte, mit Hilfe aller Belege, abzüglich „Werbungskosten“ diese nachträglich zu versteuern
Steuerlich gesehen hast du aber mit Gewerbeschein bessere Abzugsmöglichkeiten als Betriebsausgaben, was ein Rechenexempel ist und im Endeffekt auch zu deinen Ungunsten ausgehne kann.
Gruß Monika
ich würde eher sagen es ist hobby (einkommensteuerlich liebhaberei) und deswegen keiner einkunftsart des EStG zuzurechenn.
n. § 15 (2) EStG gilt:
„Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.“
ist gewerbebetrieb…
wenn du selber sagst, ausgaben > 400,- dm, dann wird dieser
verlust sicherlich nicht steuerlich anerkannt.
ausserdem muesste ja dann jeder jeden geldwertenvorteil versteuern, wenn er ein bannertauschring hat und dafür klicks sammelt, oder auf jagd nach webmiles geht…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]