wenn ein angestellter eines schwimmbades,von seinem arbeitgeber die möglichkeit geboten
bekommt, kurse auf privater basis (in der freizeit)anzubieten und die kursgebühren selber zu bekommen, müsste diese person doch ein gewerbe anmelden ,oder nicht? ist es einen freiberufliche tätigkeit?
was sind die unterschiede?
diese person könnte es auch ohne gewerbe anmeldung machen und es würde niemnad nachfragen, aber hätte es auch einen vorteil,wenn es offiziell ist?
hallo mario
zuerst würde ich mal im arbeitsvertrag nachlesen, ob nebentätigkeiten
genehmigungspflichtig sind(ggf.-kündigungsgrund) bzw.nachfragen unter
welchen vorraussetzungen diese „kurse“ gegeben werden können.
wenn dahingehend alles i.o. ist eine gewerbeanmeldung natürlich
erforderlich (der fiscus will mitverdienen), bei bestimmten
tätigkeiten (evtl.gefährdung dritter) müsste auch über eine zusätz-
liche haftpflichtvers. nachgedacht werden, die private wird im
schadenfall nicht zahlen.
wenn diese kurse im zusammenhang mit dem schwimmbad stehen, bleibt
doch die frage warum die kurse dort nicht offiziell angeboten
werden? vorsicht bei „schwarz“-geleisteten kursen, neider gibt es
überall! ich würde die hände davon lassen.
mfg
gerd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
danke schonmal.
das ist vom arbeitgeber alles genemigt. und ein kollege macht es auch schon seit 10 jahren so.
die frage ist nur, hat man durch die gewerbeanmeldung sogar noch vorteile, ausser der sicherheit, das einem niemand anschwärzen kann?
ich meine finanzielle , z.b steuerlich ?
habe auch mal gelesen, das unterrischtende tätigkeiten unter freiberufliche tätigkeit fallen und dafür kein gewerbe von nöten ist?
kann mir da ein steuerberater helfen und behandelt er das dann vertraulich?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Mario!
Sicher kannst Du das ganze auch ohne offizielle Anmeldung eines Gewerbes ausüben.
Wenn Du ein Gew. Anmeldest hast Du einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und musst diese Einnahmen versteuern.
Doch die viel wichtigere Frage ist die! Wer haftet denn wenn jemandem etwas passiert? Das Schwimmbad offiziell nicht. Die werden dann sagen, dass es eine Nebentätigkeit ist.
Das bedeutet Du musst Dich auch mit der Haftung befassen. Diese kann um ein wesentliches höher sein, als die anfallende Steuer.
Lg
Björn
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
danke schonmal.
das ist vom arbeitgeber alles genemigt. und ein kollege macht
es auch schon seit 10 jahren so.
die frage ist nur, hat man durch die gewerbeanmeldung sogar
noch vorteile, ausser der sicherheit, das einem niemand
anschwärzen kann?
ich meine finanzielle , z.b steuerlich ?
Jeb, kannst einige ausgaben steuermindernd geltend machen; wer kann schon das essen mit einer Badenixe als Arbeitsessen von der steuer absetzen?
habe auch mal gelesen, das unterrischtende tätigkeiten unter
freiberufliche tätigkeit fallen und dafür kein gewerbe von
nöten ist?
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist wie auch Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit fast immer mit Steuern belastet
kann mir da ein steuerberater helfen und behandelt er das dann
vertraulich?
SteuerberaterInnen sind natürlich verpflichtet auf vertraulichkeit, aber wenn die merken, dass jemand versucht eine Straftat zu begehen (Steuerhinterziehung), dann sind die schon verpflichtet dies anzuzeigen
beste Grüße Jörg