Gewerbe ohne Einkünfte mit angeben?

Hallo

Wenn man mal ein Gewerbe laufen hatte, dieses aber nicht mehr betreibt, aber trotzdem noch das Gewerbe angemeldet lässt, weil man ab und zu mal etwas verkauft, bzw. alte Ladenbestände abverkauft, dann aber in einem Jahr nichts eingenommen hat, muß man das beim Finanzamt dann irgendwie angeben?
Bzw. muß man dann eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Oder reicht da eine Mitteilung, dass das Gewerbe ruht und keine Einnahmen/Ausgaben getätigt wurden.

Vielen Dank

Gruß
Taki

die Frage gehört zu STEUERN: natürlich muss man auch eine Erklärung abgeben, wenn die Einnahmen mal 0,-- sind. Das Finanzamt wird schon mahnen, wenn man es vergisst oder schätzen! Dann lieber gleich eine Erklärung abgeben!

Lia

Steuererklärungen bei ruhendem Gewerbe
Servus,

da hab ich was zum Runterkopieren:

_Sehr geehrter Herr Sawitzky,

das von mir ausgeübte Gewerbe, der Vertrieb von Schnürsenkelbindehilfen, ruhte wegen mangelnder Absatzmöglichkeiten während des gesamten Jahres 2012.

Ich habe den Gewerbebetrieb nicht aufgegeben, da ich die Möglichkeit sehe, in der Vorweihnachtszeit 2013 zumindest noch den vorhandenen Warenbestand absetzen zu können.

Wie Sie den Ihnen vorliegenden Aufstellungen aus den Vorjahren zur Entwicklung des Anlagevermögens entnehmen können, fallen keine planmäßigen Abschreibungen mehr an.

Da im Jahr 2012 somit weder Erträge noch Aufwendungen und auch keine Umsätze angefallen sind, bitte ich Sie, auf die Vorlage einer Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung 2012 nebst den zugehörigen Anlagen zu verzichten.

In freudiger Erwartung einer wohlwollenden Rückäußerung Ihrerseits verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

unterthänigst

Scardanelli_

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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