Ist es möglich ein Gewerbe anzumelden und dann beabsichtigt
keine Einnahmen zu haben, aber trotzdem das Gewerbe über einen
längeren Zeitraum (ca. 1 Jahr) angemeldet zu lassen.
Kann ich damit vor dem Finanzamt bestehen? Wie begründe ich
das? Kommen da trotzdem Kosten (abgesehen von der
Gewerbeanmeldung) auf mich zu?
Hallo Ines
„beabsichtigt keine Einnahmen haben“, wer will das schon!
Politnummern mit einem Wirtschaftsbetrieb abzuziehen oder Aktionen mit Scheinfirmen, möchte ich mal abraten. Sowas könnte übrigens auch eine Werbelüge sein.
Wenn Du aber etwas einkaufst und nichts verkaufst, dann kann es Ärger mit dem Finanzamt wegen der Umsatzsteuer geben. Hier muß ich aber auf die Finanzämter und die steuerberatenden Berufe verweisen. Eventuell muß man dann etwas zurückzahlen, die gekauften Gegenstände als Firmenbestandteil nachweisen, oder die Buchführung nachweisen.
Das Finanzamt fordert keine Rechtfertigung für fehlenden Gewinn bei fehlendem Umsatz. Lästig ist nur der Papierkram mit den Erklärungen usw…
Es ist zum Beispiel ganz praktisch, wenn man sofort für eine Firma tätig werden kann, ohne erst Gewerbe anmelden zu müssen. Oder man kann zum Beispiel auch Messen für Gewerbetreibende besuchen usw…
Wenn die Einkäufe jedoch der Firma zugeordnet sind, aber der „Laden einfach nicht läuft“, sehe ich keine Ordnungswidrigkeit oder ähnlich.
Möglicherweise spielt es dabei eine Rolle, ob man z.B. Kaufmann oder freiberuflich ist. Auch spielt es möglicherweise eine Rolle, wieviel Umsatz bei Einkäufen stattfindet.
Das ein Gewerbe laufen muß und das Einnahmen stattfinden sollen, ist ja kein unbedingtes Muss (was jetzt Deine Frage betrifft) oder falls fehlend, unbedingt die Schuld des Gewerbeinhabers.
Es ist vielmehr eine Absicht des Gewerbes, und das Ergebnis desselben ist auch eine Frage der Entwicklung.
Anders sieht es aus, wenn Waren eingekauft und auch verkauft werden, und dabei beim Finanzamt aber keine Verkaufseinnahmen angezeigt werden.
Dafür interessiert sich dann wohl das Finanzamt.
Normalerweise steht natürlich der Umsatz und der Gewinn im Vordergrund. Aber da kommt niemand und macht Terz deswegen, wenn es nicht läuft. Eine andere Frage ist natürlich die Betriebswirtschaftlichkeit. Hier kann es bei Unkosten empfehlenswert sein, den Betrieb aufzugeben.
Ich hoffe, ich bin auf Deine Frage eingegangen, und Deine Frage bezog sich nicht darauf, ob es möglich ist, jemanden anzuschwärzen, weil er ein Gewerbe angemeldet hat, aber kein Gewinn anzeigt.
MfG
Matthias