Gewerbe ohne Einnahmen dauerhaft möglich?

Ist es möglich ein Gewerbe anzumelden und dann beabsichtigt keine Einnahmen zu haben, aber trotzdem das Gewerbe über einen längeren Zeitraum (ca. 1 Jahr) angemeldet zu lassen.
Kann ich damit vor dem Finanzamt bestehen? Wie begründe ich das? Kommen da trotzdem Kosten (abgesehen von der Gewerbeanmeldung) auf mich zu?

Ich weiss, dass sich das etwas merkwürdig anhört, habe aber meine Gründe dafür und wäre für die Beantwortung der Fragen sehr dankbar.

Liebe Grüsse, Ines

Ist es möglich ein Gewerbe anzumelden und dann beabsichtigt
keine Einnahmen zu haben, aber trotzdem das Gewerbe über einen
längeren Zeitraum (ca. 1 Jahr) angemeldet zu lassen.
Kann ich damit vor dem Finanzamt bestehen? Wie begründe ich
das? Kommen da trotzdem Kosten (abgesehen von der
Gewerbeanmeldung) auf mich zu?

Hallo Ines
„beabsichtigt keine Einnahmen haben“, wer will das schon!
Politnummern mit einem Wirtschaftsbetrieb abzuziehen oder Aktionen mit Scheinfirmen, möchte ich mal abraten. Sowas könnte übrigens auch eine Werbelüge sein.

Wenn Du aber etwas einkaufst und nichts verkaufst, dann kann es Ärger mit dem Finanzamt wegen der Umsatzsteuer geben. Hier muß ich aber auf die Finanzämter und die steuerberatenden Berufe verweisen. Eventuell muß man dann etwas zurückzahlen, die gekauften Gegenstände als Firmenbestandteil nachweisen, oder die Buchführung nachweisen.

Das Finanzamt fordert keine Rechtfertigung für fehlenden Gewinn bei fehlendem Umsatz. Lästig ist nur der Papierkram mit den Erklärungen usw…
Es ist zum Beispiel ganz praktisch, wenn man sofort für eine Firma tätig werden kann, ohne erst Gewerbe anmelden zu müssen. Oder man kann zum Beispiel auch Messen für Gewerbetreibende besuchen usw…

Wenn die Einkäufe jedoch der Firma zugeordnet sind, aber der „Laden einfach nicht läuft“, sehe ich keine Ordnungswidrigkeit oder ähnlich.
Möglicherweise spielt es dabei eine Rolle, ob man z.B. Kaufmann oder freiberuflich ist. Auch spielt es möglicherweise eine Rolle, wieviel Umsatz bei Einkäufen stattfindet.

Das ein Gewerbe laufen muß und das Einnahmen stattfinden sollen, ist ja kein unbedingtes Muss (was jetzt Deine Frage betrifft) oder falls fehlend, unbedingt die Schuld des Gewerbeinhabers.
Es ist vielmehr eine Absicht des Gewerbes, und das Ergebnis desselben ist auch eine Frage der Entwicklung.
Anders sieht es aus, wenn Waren eingekauft und auch verkauft werden, und dabei beim Finanzamt aber keine Verkaufseinnahmen angezeigt werden.
Dafür interessiert sich dann wohl das Finanzamt.

Normalerweise steht natürlich der Umsatz und der Gewinn im Vordergrund. Aber da kommt niemand und macht Terz deswegen, wenn es nicht läuft. Eine andere Frage ist natürlich die Betriebswirtschaftlichkeit. Hier kann es bei Unkosten empfehlenswert sein, den Betrieb aufzugeben.

Ich hoffe, ich bin auf Deine Frage eingegangen, und Deine Frage bezog sich nicht darauf, ob es möglich ist, jemanden anzuschwärzen, weil er ein Gewerbe angemeldet hat, aber kein Gewinn anzeigt.
MfG
Matthias

Ist es möglich ein Gewerbe anzumelden und dann beabsichtigt
keine Einnahmen zu haben, aber trotzdem das Gewerbe über einen
längeren Zeitraum (ca. 1 Jahr) angemeldet zu lassen.

Prinzipiell ohne weiteres möglich. Aber.

Kann ich damit vor dem Finanzamt bestehen?

Kommt drauf an, welche Ausgaben du beim FA geltend machst. Wenn du keine Einnahmen, aber auch keine Ausgaben hast, interessiert das FA das nicht die Bohne. Auch wenn du Ausgaben hast, und diese absetzt, ist das ganz normal: In der Anfangsphase hat man halt Investitionen. Wenn du dem FA sagst, du baust erstmal die Infrastruktur auf, ehe du mit Verkaufen anfängst, ist das evtl. akzeptabel. Allerdings sollte eine Gewinnerzielungsabsicht doch erkennbar sein!

Zicken macht das FA erst, wenn du mehrere Jahre in Folge Verlust machst. Je nach Art des Gewerbes wird das dann als Liebhaberei einsortiert. Das heisst dann, daß du die Ausgaben nicht mehr steuerlich geltend machen kannst.
Allerdings hängt die Liebhaberei auch von der Branche ab. Wenn du mit Oldtimern „handelst“, wird das FA eher diesen Verdacht hegen, als wenn du einen Bratpfannengroßhandel aufmachst.

Kommen da trotzdem Kosten (abgesehen von der Gewerbeanmeldung) auf mich zu?

Ja, Berufsgenossenschaft zum Beispiel. Ist aber nicht so immens teuer.
Ansonsten fällt mir gerade nichts ein.

Das war jetzt so ein Schnellschuss aus der Hüfte. Vielleicht hülfts.

Zwar nicht wirklich dauerhaft, aber…

Hallo Ines,

wenn bei Dir die Kleinunternehmerregelung greift, interessiert sich das Finanzamt noch weniger. Dein Umsatz muss dafür unter einer bestimmten Grenze liegen, und da deiner ja im ersten Jahr offensichtlich bei Null liegen soll, wird diese Regelung zumindest für dieses Jahr bei Dir greifen. Allerdings kannst Du dann auch keine Umsatzsteueranteile zurückbekommen, wenn diese bei den Ausgaben anfallen.

Viele Grüße,

Mohamed.

Damit ihr nicht falsch versteht…
Danke für eure Antworten, das hat mir schon ein Stück Klarheit gebracht.

Aber damit kein falsches Bild entsteht, will ich betonen, dass nicht beabsichtigt ist das FA zu hintergehen o.ä. Ebenso wie keine Einnahmen gemacht werden sollen, soll es auch keine Ausgaben geben. Es wird niemand betuppt!!

Danke, Ines

Hi Ines,

Aber damit kein falsches Bild entsteht, will ich betonen, dass
nicht beabsichtigt ist das FA zu hintergehen o.ä. Ebenso wie
keine Einnahmen gemacht werden sollen, soll es auch keine
Ausgaben geben. Es wird niemand betuppt!!

Ich darf mal konstruieren:

Ich kann mir deinen Fall duchaus vorstellen. Engagierte Hobby Elektroniker haben gelegentlich das Problem, daß bestimmte Bauteile nur von Lieferanten verfügbar sind, die ausschließlich an Gewerbetreibende gegen Nachweis verkaufen.
Somit wäre es in diesem Fall eine der denkbaren Beschaffungsmöglichkeiten, pro Forma ein Gewerbe anzumelden.

Was könnte passieren?
Ich kann jetzt auch nur vermuten, daß das FA sich darum wenig kümmern wird. Es könnte jedoch passieren, daß bei einer Betriebsprüfung beim Lieferanten Kontrollmeldungen erstellt werden und somit überprüft wird, wer denn Kunde xy ist.
Aber ob ein Prüfer dann den ganzen Apparat in Bewegung setzt, um den kleinen nicht aktiven Gewerbler zu „erwischen“, sei mal dahingestellt.

mfg Ulrich

Hallo …

möglich ja, Sie müssen natürlich die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und am Jahresende die entsprechenden Erklärungen.

MfG
BEBOUB

hallo,

dem finanzamt ist das wurscht, wenn keine ausgaben geltend gemacht werden sollen und natürlich keine einnahmen vorliegen - so hatte ich dich verstanden - du wirst jedoch den fragebogen zur steuerlichen erfassung bekommen, wenn du ein gewerbe anmeldest - den beantwortest du formlos mit dem hinweis, dass vorläufig keine umsätze/ ausgaben getätigt werden und du somit auch keine umsatzsteuervoranmeldungen abgeben möchtest… damit bleibt die ganze sache beim finanzamt unbeachtet…

zum jahresende schreibst du einen formlosen brief an das finanzamt, mit dem hinweis, dass die gewerbliche tätigkeit ruht bzw. noch nicht aufgenommen wurde und somit keine jahressteuererklärungen abgegeben werden… das solltest du in den folgejahren auch so machen, bevor die erinnerung zur abgabe der erklärungen kommt - wenn nicht füllst du den ganzen kram mit 0,00 euros aus…

der ihk erklärst du das gleiche, wenn die nen beitrag wollen…

so, jetzt sollte es klappen mit dem ausweis für den großhandel :wink:

gruß vom inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es könnte jedoch passieren, daß bei einer

Betriebsprüfung beim Lieferanten Kontrollmeldungen erstellt
werden und somit überprüft wird, wer denn Kunde xy ist.
Aber ob ein Prüfer dann den ganzen Apparat in Bewegung setzt,
um den kleinen nicht aktiven Gewerbler zu „erwischen“, sei mal
dahingestellt.

mfg Ulrich

hallo,

welches vergehen soll denn der prüfer „erwischen“ - ist doch dem finanzamt egal, wenn jemand beim großhändler einkauft sofern er die ware nicht weiterveräußert… sinn der kontrollmitteilungen ist es, nicht angemeldete umsätze aufzudecken…

gruß vom inder

Hi,

welches vergehen soll denn der prüfer „erwischen“…

Jep. Da haben meine „FA-Paranoia“ zugeschlagen.

mfg Ulrich

Danke :wink: (o.T.)
.