Gewerbe ohne Gewinn

Hey,

ich habe vor mit einen Freund ein Gewerbe anzumelden. Wir wollen einen Onlinehandel gründen. Anfangs soll dies über Ebay und co. geschehen.
Unser Ziel ist es ein Handel aufzubauen, mit dem wir in ca. 8-10 Monaten neben dem Studium etwas Geld verdienen können. Wir wollen bis dahin unser Gewerbe nur aufbauen und kein Gewinn erwirtschaften. Grund dafür ist, dass wir zur Zeit schon jeder einen 400€ Job haben bei dem wir im Monat ca. 300€ verdienen. Somit haben wir schon fast die Verdienstgrenze erreicht, ab der man nicht mehr bei der Familie mit krankenversichert sein kann. Diese Grenze wollen wir auf keinen Fall überschreiten. Wir wissen auch, dass wir nicht mehr als ca. 8000€ im Jahr verdienen dürfen, damit unsere Eltern noch das Eltern Geld bekommen. Und den Freibetrag möchten wir auch nicht überschreiten.
Nach meinen Recherchen ist also die Grenze für die Krankenversicherung die geringste mit maximal 400€ pro Monat verdienst.
Wir wollen also jeden Gewinn den wir erwirtschaften wieder in das Gewerbe investieren. Das heißt wir werden den Gewinn aus den Verkäufen in neue Waren und in Materialen investieren, die man für unser Gewerbe braucht (Bürobedarf, Computer etc.).
Sobald wir den 400€ Job nicht mehr haben, wollen wir dann auch Gewinn erwirtschaften.

Meine Frage ist, ob dies überhaupt möglich ist und auch rechtens ist?

Dazu würde ich gerne einmal wissen wie das Finanzamt über unseren möglichen Gewinn erfährt? Ich weiß das wir eine Einnahmeüberschussrechnung aufstellen müssen. Wird das Finanzamt nur durch diese Rechnung erfahren welchen Gewinn wir haben? Und in welchen zeitlichen Abständen passiert das? Monatlich?

Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Hi,

Somit haben wir schon fast die Verdienstgrenze
erreicht, ab der man nicht mehr bei der Familie mit
krankenversichert sein kann.

Stimmt so.

Wir wissen auch, dass wir nicht
mehr als ca. 8000€ im Jahr verdienen dürfen, damit unsere
Eltern noch das Eltern Geld bekommen.

Ist damit das deutsche Kindergeld gemeint?
Seit Anfang 2012 gibt es dafür keine Einkommensgrenze mehr.

Nach meinen Recherchen ist also die Grenze für die
Krankenversicherung die geringste mit maximal 400€ pro Monat
verdienst.

Die Grenze gilt m. W. nur während des Semesters, nicht in der Vorlesungsfreien Zeit. Dazu bitte nochmal ganz genau bei der Krankenkasse nachfragen!

Wir wollen also jeden Gewinn den wir erwirtschaften wieder in
das Gewerbe investieren.

Damit kann man „den Gewinn steuern“. Es gilt das Zu- und aAbflussprinzip. Es kommt also darauf an, wieviel Geld noch im alten Jahr rein- und rausgeht.

… Computer …

über netto 410 EUR kann man den aber nicht komplett ansetzen, sondern muss ihn auf mehrere Jahre verteilen (=abschreiben)

Sobald wir den 400€ Job nicht mehr haben, wollen wir dann auch
Gewinn erwirtschaften.

für „nur Gewerbe“ gilt dann aber die Grenze von (zur Zeit) 375 EUR. Bei Minijob oder Minijob+Gewerbe sind es 400 EUR.

Meine Frage ist, ob dies überhaupt möglich ist und auch
rechtens ist?

Ist legale Gestaltung.

Dazu würde ich gerne einmal wissen wie das Finanzamt über
unseren möglichen Gewinn erfährt?

Die Kunden erhalten von Euch Rechnungen. Spätestens wenn das FA mal beim Kunden auf „Hausbesuch“ kommt, sehen sie viele interessante Rechnungen - auch die von Euch.
„Aha, da schreibt jemand eine Rechnung; aber den kennen wir ja noch gar nicht als Gewerbler; interessant; den schauen wir uns mal genauer an; …“

Ich weiß das wir eine
Einnahmeüberschussrechnung aufstellen müssen. Wird das
Finanzamt nur durch diese Rechnung erfahren welchen Gewinn wir
haben?

Im Normalfall (ohne die oben geschilderte Geschichte) ja.

Und in welchen zeitlichen Abständen passiert das?
Monatlich?

Eine EÜR macht man am besten immer zeitnah, aber abgegeben wird sie mit der Einkommensteuererklärung nach Jahresende.

Lesestoff: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php

Wenn man aber umsatzsteuerlich nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt, sondern regelbesteuert ist, muss man monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben (und man zahlt entsprechend USt, bzw. bekommt sie erstattet). Damit bekommt das FA recht zeitnah mit, was läuft.

Schöne Grüße
Jochen