Gewerbe ohne Gewinnerzielungsabsicht strafbar?

Hallo,

eine Person möchte zwar nachhaltig aber aus bestimmten Gründen ohne Gewinnerzielungsabsicht am Markt auftreten.

Sie verkauft Waren ohne einen eigenen Gewinn miteinzukalkulieren zum Selbstkostenpreis. Die Person achtet streng darauf, dass ihr Betriebsergebnis bei 0 liegt.

Nun wurde dieser Person andeutungsweise nahegelegt, sie solle aufpassen, das könne u.U. Steuerhinterziehung sein?

Was meinen Sie dazu?

Vielen Dank für Ihre Kommentare.

Ergänzung:

Ich habe gerade versucht, mich in das Thema einzulesen. Hier ist wohl die sogenannte „Liebhaberei“ gemeint.

Mir ist jetzt klar geworden, dass ohne eine Gewinnerzielungsabsicht auch keine Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

Nun ist die Frage: Wie hoch muss der Gewinn sein, damit man nicht von Liebhaberei spricht?

Wenn die Person ein Unternehmen gründet, das kein eigenes Kapital braucht, keine besonderen Verpflichtungen eingeht (keine Ladenmiete, Ware muss nicht im Voraus bezahlt werden) in diesem Unternehmen gar nicht selber arbeitet sondern ein Familienmitglied anstellt und sich um nichts kümmern muss - kann man in diesem Fall gegenüber der Finanzkasse plausibel machen, dass der Person 250 EUR pro Monat bei Umsätzen im knapp fünfstelligen Bereich „genügen“.?

Muss das Finanzamt, nur weil theoretisch noch höhere Gewinne möglich wären, die Betriebsausgaben dann nicht mehr anerkennen?

Zusatzfrage:

Es ist doch eigentlich in diesem Fall egal, ob das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei wertet, denn wenn die Betriebsausgaben nicht höher sind als die Einnahmen verschafft sich die Person ja auch in diesem Fall keinen persönlichen Vorteil durch die Liebhaberei.

Es geht der Person ausdrücklich nicht darum, ihr privates Telefon, KFZ, Teil der Wohnung künftig betrieblich abzurechnen und sich so „arm zu rechnen“.

Die Person will nur Ware zum Beispiel für 900 EUR bei einem Großhändler verkaufen und für 1000 EUR wieder verkaufen, die Gebühren hierfür liegen beim vierfarbigen Auktionshaus bei 100 EUR, sodass am Ende wieder 1000 EUR reinkommen müssen.

Der Großhändler möchte die Waren nicht selbst unter eigenem Namen anbieten, um sich die Preise nicht zu versauen, braucht jedoch auch den Umsatz, den der Einzelhandel jederzeit bringen kann.

Nun bin ich gespannt auf Ihre Meinungen! :smile:

kann man in diesem Fall gegenüber der Finanzkasse plausibel
machen, dass der Person 250 EUR pro Monat bei Umsätzen im
knapp fünfstelligen Bereich „genügen“.?

Na, das klingt jetzt aber doch nach 250 Euro Gewinn pro Monat.
Damit wäre eine Gewerbeanmeldung nötig.

Wenn insgesamt kein Gewinn entsteht, wird das Ganze für das Finanzamt zur Liebhaberei.

Das wäre aber bei dem Aufwand und den Mengen, um die es hier zu gehen scheint, recht ungewöhnlich und damit auf jeden Fall interessant für das Finanzamt.
Zur Sicherheit sollte man also, egal ob Gewerbe oder nicht, alle Einnahmen und Ausgaben in einer Einnahmenüberschussrechnung erfassen und die Belege ordentlich ablegen.
Vielleich kommen die Leuts vom Finanzamt ja mal vorbei.

Anderes Problem: Ebay
Wer häufig das gleiche bei Ebay verkauft, erweckt den Anschein von Gewerbe.
Wenn das ohne AGBs und Widerrufsbelehrung geschieht, dauert es nicht sehr lange, bis der erste Abmahnfuzzi zuschlägt.

Und wenn man das Verkaufen so gut beherrscht, sollte man doch ein Gewerbe draus machen. Euros auf der Straße liegen sehen und sie nicht aufheben? - Das macht doch auch niemand.

Gruß JK

Der Großhändler möchte die Waren nicht selbst unter eigenem
Namen anbieten, um sich die Preise nicht zu versauen, braucht
jedoch auch den Umsatz, den der Einzelhandel jederzeit bringen
kann.

Nun bin ich gespannt auf Ihre Meinungen! :smile:

Wenn das der einzige Grund ist, sehe ich hier keine Probleme. Aber, ob das wirklich so ist? Hier hat man offenbar noch andere Gedanken, die man nicht preisgibt.

))